Zollkontrolle bei Einreise nach D

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        #81  

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Member hat gesagt:
Du bist jetzt aber nicht so blauäuig zu glauben dass er dich gehen lässt- wenn du "NEIN" sagst? Weis jetzt nicht genau welchen Handlungsspielraum und Befugnisse der Zoll da hat oder was da alles erfüllt sein muss , aber das pusten ins Röhrchen bzgl. Blutalkohol kannst du zumindest in Deutschland verweigern. Deshalb muss dich der Polizist fragen ob du zustimmst. Die Blutentnahme wenn du nicht :)blow:) blasen willst :roll: kannst nicht verweigern oder nur mit Konsequenzen/Zwangsmassnahmen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Was bedeutet dass der Betroffene nicht seine Unschuld nachweisen muss - das wäre dann beispielsweise im französischen Rechtssystem der Fall - sondern dass der Staat demjenigen seine Schuld nachweisen muss. Im Zweifel gilt dann auch noch in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Das scheinen hier manche vollkommen zu vergessen, wissen es nicht, oder möchten es nicht wahrhaben.

Was die Alkoholkontrolle im Strassenverkehr angeht verhält sich die Sache wohl so: Das Pusten ist vollkommen freiwillig und jeder kann es verweigern. Deswegen muss der Beamte auch zuvor das Einverständnis einholen.

Der Beamte wird bei einer Alkoholkontrolle fragen wo man war und ob man etwas getrunken hat. Das wird jeder Verneinen der sich nicht selbst in einen begründeten Anfangsverdacht manövrieren will - denn dann wäre der Beamte sogar zur Überprüfung verpflichtet. Der Aufforderung zum Pusten wird dann folgerichtig nicht nachgekommen; seine Unschuld muss man nicht beweisen.

Nun wird es für den Beamten kniffelig. Natürlich kann er jederzeit jemanden - bei einem begründeten Verdacht - zur Blutentnahme verdonnern der auch nachgekommen werden muss. Wenn der Betroffe aber umissverständlich erklärt (ggfls. wiederholt und in Anwesenheit des Arztes als Zeugen) dass er keinen Alkohol konsumiert hat und sich dies auch später so herausstellt, so hat sich der Beamte mit höchster Wahrscheinlichkeit der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Das weiß und überlegt sich jeder Beamte mindestens dreimal, weil das kein lustiger Spaziergang für ihn wird.

Meistens läuft das dann so ab dass die Herren "in Grün" (in Bayern zumindest) im Auto verschwinden, ca. 10-20 Minuten Krisenbesprechung abhalten, danach wieder zum Fahrzeug des Betroffen kommen, die Papiere aushändigen und eine gute Weiterfahrt wünschen.

Der Zoll hat mehr und weitreichendere Kompetenzen, allerdings auch andere Aufgaben. Bei allen Aktionen die über eine normale Kontrolle hinausgehen gilt aber auch hier: Es muss ein begründeter Anfangsverdacht vorhanden sein. Einer häufiger nach Thailand reisenden Dame wird man wohl bei bei der Ankunft in Deutschland kaum erklären können weshalb die Bilder der Digicam eingesehen werden möchten. Aus der Tatsache dass ein Mann das Gleiche macht einen Anfangsverdacht konstruieren zu wollen ist nicht nur hanebüchener Nonsens sondern nach meiner Auffassung obendrein extrem diskriminierend.

Oder wie hier so treffend geschrieben wurde:

Member hat gesagt:
Wenn ich aus Südamerika komme, lass' ich mir ja auch keinen Stock in den A... schieben, nur weil irgendein Zöllner meint, dass auf diese Weise von dort gern mal Drogen geschmuggelt werden.


Mir geht es bei der ganzen Sache auch nicht zwangsläufig darum den Beamten zu belangen. Der war im übrigen sogar sehr freundlich. Aber ich würde schon gerne wissen ob ich in Zukunft bei der Einreise in D auch vor einem freundlichen Beamten evtl. stichenprobenartig die Hose herunterlassen und in die Grätsche gehen muss bzw. dieses gglfs. vorhandene vordere Stück Haut am besten Stück des Mannes bewegt werden muss um die Gesetzeskonformität zu beweisen.
 
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        #82  

Member

Schoen und gut Morassi, bei meiner ersten und bis dato letzten stichprobenartigen Alkoholkontolle wurde ich gefragt ob ich was getrunken habe was ich verneint habe. Daraufhin bat mich der Beamte ihm meinen Verbandskasten und Warndreieck zu zeigen....Ich selber hab zwar nichts dergleichen bemerkt aber den Herren in Gruen fiel auf, dass ich beim aussteigen und gehen zum Kofferraum leicht geschwankt bin......was meinst du wie erfolgreich ich war sie beide zusammen vom Gegenteil zu ueberzeugen...:wink0:

Nur zur Info, das pusten ins Roehrchen brachte dann die Erkentnis das es an etwas anderem gelegen haben musste oder die beiden eine Wahrnehmungsstoerung hatten , oder, oder, oder....

Vll. waren sie aber auch selber besoffen, habe aber keine weiteren Schritte unternommen um das herauszufinden oder sie evtl zur Verantwortung zu ziehen.....:lach:

dass die Herren "in Grün" (in Bayern zumindest) Auto verschwinden, ca. 10-20 Minuten Krisenbesprechung abhalten,
mit blasen war ich eher fertig ;)



Btw. Ich warte seit Jahren drauf das eine Zollbeamtin meine Bilder sehen will. Nur braucht sie sich hinterher nicht beschweren wenn sie das was dort vorfindet irgendwie nicht verkraftet....:roll:
 
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        #83  

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Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Was bedeutet dass der Betroffene nicht seine Unschuld nachweisen muss

Wir reden hier von Kontrollen! Oder wie sieht es denn bei einer Verkehrskontrolle aus? Darf die Polizei meinen Ausweis nur bei einem Verdacht sehen, wenn ich verdächtigt werde, keinen Ausweis zu besitzen. Darf ich ihm den Blick ind den Kofferraum verweigern? NEIN!

Und die Zollbeamten haben polizeiliche Befugnisse. Wenn die nur bei begründetem Verdacht kontrollieren dürften, können wir die Zollkontrollen vergessen.
 
        #84  

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Member hat gesagt:
Wir reden hier von Kontrollen! Oder wie sieht es denn bei einer Verkehrskontrolle aus? Darf die Polizei meinen Ausweis nur bei einem Verdacht sehen, wenn ich verdächtigt werde, keinen Ausweis zu besitzen.
Der Ausweis gehört dir ja auch nicht :mrgreen:

Member hat gesagt:
Darf ich ihm den Blick ind den Kofferraum verweigern? NEIN!
Natürlich darfst du das. Wieso auch nicht? Was hat den dein Kofferraum zu interessieren?
Die Frage ist nur, ob du damit durchkommst, denn letztlich ist es schon so, wie von Rauhnacht beschrieben:
Zwischen Theorie und Praxis gibt es eine große Grauzone, wo man im Zweifelsfall den Kürzeren zieht. Einen Anfangsverdacht um eine Blutentnahme oder einen Blick in den Kofferraum zu rechtfertigen, haben zwei Polizisten schnell zur Hand und dagegen wird man auch im Nachhinein wenig tun können. Unschuldsvermutung hin oder her.

Member hat gesagt:
Wenn die nur bei begründetem Verdacht kontrollieren dürften, können wir die Zollkontrollen vergessen.
Es geht ja auch gar nicht darum Polizisten oder Zöllnern grundsätzlich das Leben schwer zu machen. Die sollen ja kontrollieren, auch stichprobenartig und ohne konkreten Verdacht.
Nur sollen sie sich dabei innerhalb ihrer Grenzen bewegen und daran muss man sie halt manchmal auch erinnern.
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Was bedeutet dass der Betroffene nicht seine Unschuld nachweisen muss ...
sondern dass der Staat demjenigen seine Schuld nachweisen muss. Im Zweifel gilt dann auch noch in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Das scheinen hier manche vollkommen zu vergessen, wissen es nicht, oder möchten es nicht wahrhaben.
Das ist aber auch mehr Theorie als Praxis.:hehe:
 
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Natürlich muss er es mir begründen können und es muss auf einer Rechtsgrundlage bestehen. Denke aber der Zoll handelt bei Kontrollen nicht am derzeit bestehenden Gesetz vorbei.

Member hat gesagt:
.Ich selber hab zwar nichts dergleichen bemerkt aber den Herren in Gruen fiel auf, dass ich beim aussteigen und gehen zum Kofferraum leicht geschwankt bin......was meinst du wie erfolgreich ich war sie beide zusammen vom Gegenteil zu ueberzeugen...:wink0:
Nur zur Info, das pusten ins Roehrchen brachte dann die Erkentnis das es an etwas anderem gelegen haben musste oder die beiden eine Wahrnehmungsstoerung hatten , oder, oder, oder....
Vll. waren sie aber auch selber besoffen, habe aber keine weiteren Schritte unternommen um das herauszufinden oder sie evtl zur Verantwortung zu ziehen.....:lach:
Darf man dem entnehmen, dass du die erste Aussage so für die Polizei nicht machen würdest? :lach:
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Wie jetzt? Wenn er es nicht für nötig hält mir seine Gründe und/oder Anhaltspunkte zu erläutern, ist das doch das Gleiche, als hätte er keine; also wieder willkürlich.
Ne.
Bzw. Du willst da unbedingt den Punkt der Willkür sehen.

Ein Zöllner erläutert Dir bspw. auch nicht, wenn er ausgerechnet Dich aus ner Menschenmenge herauswinkt, damit er dann ggf. Deinen Koffer durchsuchen kann.



Die sollen ja kontrollieren, auch stichprobenartig und ohne konkreten Verdacht.
Wieso verwendest Du denn jetzt hier "Verdacht" und nicht das Wort "Willkür"? :)
 
        #88  

Member

....also ich denke mal wenn jemand wirklich in Thailand ein paar bilder macht die nicht gerade jeder sehen soll, ich meine jetzt keine Kinderpornografie oder so ein Scheiss, dann True Crypt auf den Laptop , hidden Container erstellen , und der Datei dann einen Namen geben der wie eine Systemdatei lautet und auch in dem Verzeichnis ablegen
Da keiner der übereifrige Zöllner lange suchen, der weiss ja gar nicht nach was er suchen soll.
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Ne.
Bzw. Du willst da unbedingt den Punkt der Willkür sehen.
Wie "ne", das ist für dich nicht das Gleiche?

Erklärst du mir dann bitte kurz wo für dich der Unterschied liegt zwischen:
"Öffnen Sie ihren Laptop, einen besonderen Grund gibt es dafür nicht"
und
"Öffnen Sie ihren Laptop, ich habe schon meine Gründe dafür, sage sie ihnen aber nicht"
 
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        #90  

Member

Member hat gesagt:
Wieso verwendest Du denn jetzt hier "Verdacht" und nicht das Wort "Willkür"? :)
Du kannst das Wort in dem Satz gern ersetzen, wenn er dir dann besser gefällt :yes:

Ich hatte doch bereits erklärt was ich unter Willkür verstehe, das läuft also bei dem Satz auf's Gleiche hinaus.
 
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