Member
Member hat gesagt:Du bist jetzt aber nicht so blauäuig zu glauben dass er dich gehen lässt- wenn du "NEIN" sagst? Weis jetzt nicht genau welchen Handlungsspielraum und Befugnisse der Zoll da hat oder was da alles erfüllt sein muss , aber das pusten ins Röhrchen bzgl. Blutalkohol kannst du zumindest in Deutschland verweigern. Deshalb muss dich der Polizist fragen ob du zustimmst. Die Blutentnahme wenn du nichtblow
blasen willst
kannst nicht verweigern oder nur mit Konsequenzen/Zwangsmassnahmen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Was bedeutet dass der Betroffene nicht seine Unschuld nachweisen muss - das wäre dann beispielsweise im französischen Rechtssystem der Fall - sondern dass der Staat demjenigen seine Schuld nachweisen muss. Im Zweifel gilt dann auch noch in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Das scheinen hier manche vollkommen zu vergessen, wissen es nicht, oder möchten es nicht wahrhaben.
Was die Alkoholkontrolle im Strassenverkehr angeht verhält sich die Sache wohl so: Das Pusten ist vollkommen freiwillig und jeder kann es verweigern. Deswegen muss der Beamte auch zuvor das Einverständnis einholen.
Der Beamte wird bei einer Alkoholkontrolle fragen wo man war und ob man etwas getrunken hat. Das wird jeder Verneinen der sich nicht selbst in einen begründeten Anfangsverdacht manövrieren will - denn dann wäre der Beamte sogar zur Überprüfung verpflichtet. Der Aufforderung zum Pusten wird dann folgerichtig nicht nachgekommen; seine Unschuld muss man nicht beweisen.
Nun wird es für den Beamten kniffelig. Natürlich kann er jederzeit jemanden - bei einem begründeten Verdacht - zur Blutentnahme verdonnern der auch nachgekommen werden muss. Wenn der Betroffe aber umissverständlich erklärt (ggfls. wiederholt und in Anwesenheit des Arztes als Zeugen) dass er keinen Alkohol konsumiert hat und sich dies auch später so herausstellt, so hat sich der Beamte mit höchster Wahrscheinlichkeit der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Das weiß und überlegt sich jeder Beamte mindestens dreimal, weil das kein lustiger Spaziergang für ihn wird.
Meistens läuft das dann so ab dass die Herren "in Grün" (in Bayern zumindest) im Auto verschwinden, ca. 10-20 Minuten Krisenbesprechung abhalten, danach wieder zum Fahrzeug des Betroffen kommen, die Papiere aushändigen und eine gute Weiterfahrt wünschen.
Der Zoll hat mehr und weitreichendere Kompetenzen, allerdings auch andere Aufgaben. Bei allen Aktionen die über eine normale Kontrolle hinausgehen gilt aber auch hier: Es muss ein begründeter Anfangsverdacht vorhanden sein. Einer häufiger nach Thailand reisenden Dame wird man wohl bei bei der Ankunft in Deutschland kaum erklären können weshalb die Bilder der Digicam eingesehen werden möchten. Aus der Tatsache dass ein Mann das Gleiche macht einen Anfangsverdacht konstruieren zu wollen ist nicht nur hanebüchener Nonsens sondern nach meiner Auffassung obendrein extrem diskriminierend.
Oder wie hier so treffend geschrieben wurde:
Member hat gesagt:Wenn ich aus Südamerika komme, lass' ich mir ja auch keinen Stock in den A... schieben, nur weil irgendein Zöllner meint, dass auf diese Weise von dort gern mal Drogen geschmuggelt werden.
Mir geht es bei der ganzen Sache auch nicht zwangsläufig darum den Beamten zu belangen. Der war im übrigen sogar sehr freundlich. Aber ich würde schon gerne wissen ob ich in Zukunft bei der Einreise in D auch vor einem freundlichen Beamten evtl. stichenprobenartig die Hose herunterlassen und in die Grätsche gehen muss bzw. dieses gglfs. vorhandene vordere Stück Haut am besten Stück des Mannes bewegt werden muss um die Gesetzeskonformität zu beweisen.
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