Thailand Zweitpass (zweiter Reisepass) bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragen?

  • Ersteller
        #11  

Member

Member hat gesagt:
So kenne ich es auch. Zweitpass hat 6 Jahre Laufzeit statt 10.

So auch bei mir 👍👍

Bei mir hat aber beim letzten Zweitpass auch die entsprechende Mitarbeiterin der Botschaft Stress gemacht und wollte absolut keinen Zweitpass ausstellen. Ich hatte das Gefühl, die wollte einfach nicht arbeiten oder sie liebt es, einfach alles abzulehnen. Auch andere Deutsche in ganz anderen Fällen haben dieses Gefühl bei ihr. In meinen Augen hängt wirklich immer viel von den handelnden Personnen an der Botschaft ab. Junge, Frauen sind häufig eine Katastrophe. Man siehts auch bei den Visas.

Mein Arbeitgeber hat dann einen freundlichen Brief an den Botschafter geschrieben und dann gings ohne weitere Diskussionen.
 
        #12  

Member

Ich besitze auch zwei Pässe. Der zweite dient zur Verschleierung meiner Spaßreisen und ist 6 Jahre gültig
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Was ist denn der wahre Grund für deinen Bedarf? Vielleicht zieht der ja.

Bedenken solltest du, dass die beiden Reisepässe zusammen keine Gültigkeit länger als 10 Jahre haben. Hat also dein existierender Pass noch eine Gültigkeit von 6 Jahren, dann wird der zweite Pass 4 Jahre gültig sein. Zumindest macht es die Stadtverwaltung bei mir so. Ich weiß ja nicht was du vor hast

Danke für Eure Info.

Was muss in der Bescheinigung vom Arbeitgeber drin stehen um einen Zweitpass bekommen zu können?

--

Ich frage für einen Freund, ich selber habe zwei Reisepässe seit Jahren und nutze deren Vorteile, die teilweise schon angedeutet wurden.

In diesem Thread geht es um die Beantragung eines neuen RP nach Ablauf in Thailand (10J gültig) und die Idee, gleich einen Zweitreisepass (6J gültig) mit zu beantragen. Geht m.W. nur in Bangkok und nicht im Seebad.

In DE war das bisher kein Problem, man musste nur bei Abholung einen zulässigen Grund angeben (viel Reise, Visa Beantragung, US-Iran ...). Und mein Zweitreisepass gilt übrigens länger als der erste.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Was muss in der Bescheinigung vom Arbeitgeber drin stehen um einen Zweitpass bekommen zu können?

Also bei mir hat halt meiner Arbeitgeber bestätigt und erklärt, weshalb ich aus dienstlichen Gründen einen Zweitreisepass benötige und weshalb ich einen Anspruch hierauf habe. Der dienstliche Grund ist dann natürlich viele Dienstreisen für welche ich dann immer wieder Visas beantragen muss. Das dürfte wohl der Klassiker sein.
 
        #15  

Member

Auf der Website des Bundesinnenministeriums findet man folgende offizielle Information zu Voraussetzungen, erforderliche Nachweise und Gültigkeit eines zweiten Reisepasses:

"Kann ich einen zweiten Reisepass beantragen?

Von der Regel "Eine Person – ein Pass" kann nur in den folgenden Ausnahmefällen abgewichen werden:
  1. Sie planen eine Reise in einen Staat, der Deutschen die Einreise vermutlich verweigern wird, weil aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie zuvor bestimmte andere Staaten bereist haben.

    Die Reisepläne müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung konkret nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Flugticket, ggf. erfolgte Visumbeschaffung, Bestätigung durch Arbeitgeber, Korrespondenz (E-Mail/Briefwechsel) mit Geschäftspartnern etc. Die bloße Möglichkeit, dass zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine solche Reise geplant (und dafür ein Zweitpass benötigt) wird, genügt nicht für den Nachweis eines berechtigten Interesses an der Ausstellung eines Zweitpasses.

    Weltreise:
    Sollten sich die Reisepläne des Weltenbummlers/der Weltenbummlerin zur Einreise in bestimmte Staaten, in die die Einreise gegebenenfalls verweigert wird, wenn zuvor bestimmte andere Staaten bereist wurden, erst im Verlauf der Weltreise konkretisieren und durch Nachweise belegen lassen können, besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass an einer deutschen Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes zu beantragen.
  2. Sie planen mehrfach private oder dienstliche Reisen in kurzen Zeitabständen in verschiedene, teilweise visumpflichtige Länder und müssen daher Ihren Reisepass für eine Visum-Beantragung bei der Botschaft/bei dem Konsulat des Staats (Reiseziel oder Transit) einreichen.

    Ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass ist in diesen Fällen nur dann anzunehmen, wenn aus den konkreten Reiseplanungen ersichtlich ist, dass sich die Beantragung der benötigten Visa und die Durchführung der beabsichtigten Reisen im konkreten Fall ausschließen. Beispiel: Sie müssen Ihren Reisepass zur Visumbeantragung bei einer ausländischen Auslandsvertretung hinterlegen, während Sie eine dringende private oder geschäftliche Reise konkret planen und Sie die Herausgabe des bei der ausländischen Auslandsvertretung hinterlegten Reisepasses zeitnah nicht erwirken können.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der Wartezeit für die Visumausstellung die Berufsausübung der Passinhaberin/des Passinhabers nicht mehr möglich wäre (zum Beispiel Pilotin/Pilot) oder signifikant beschränkt würde, weil vom Arbeitgeber eingeplante, zeitlich eng aufeinanderfolgende Auslandseinsätze/Dienstreisen nicht wahrgenommen werden könnten. Die konkret geplanten Dienstreisen des Arbeitgebers bzw. berufliche Erforderlichkeit ist bei der Passbehörde durch Nachweise zu belegen.

    Die Länge der Wartezeit resultiert ausschließlich aus dem behördlichen Visumverfahren des ausländischen Staates und kann von deutschen Behörden nicht beeinflusst werden. Die bloße Wartezeit auf ein Visum stellt für sich genommen kein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass dar. Sowohl geschäftlich Vielreisende als auch Weltreisende, die im Verlauf ihrer Reise ein Visum für die Einreise in das nächste Land beantragen, müssen in der Regel die Wartezeit hinnehmen.
Der zweite Reisepass ist maximal 6 Jahre gültig"

Quelle: Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
 
        #16  

Member

Danke, soweit bekannt und veröffentlicht.
In Bangkok bei der Botschaft sind sie nach meinen Berichten leider unfreundlich und lehnen es generell ab, daher habe ich nach den Erfahrungen gefragt.
 
        #17  

Member

Man sieht ja, .ldass jeder leicht unterschiedliche Erfahrungen gemacht hat. Von daher ist das einzig vernünftige wohl, selber zu fragen.
 
        #18  

Member

ja, schauen wir mal am Montag, wollten nur vorab klären, ob und was in Bangkok möglich ist... Danke.
 
        #19  

Member

Das Thema Zweitpass beschäftigt mich auch schon länger. Deshalb gebe ich hier mal meinen sehr aktuellen Stand wieder. Wurde neulich im Afrika-Laberthread ja auch nochmal angeschnitten.
Auch wenn es bei mir nichts mit Thailand oder Botschaft zu tun hat.

Meine aktuelle "Kommunikation" mit der Behörde:

...
das Bürgerbüro XXX hat mich nach einem persönlichen Termin an Sie verwiesen.
Ich möchte einen zweiten Reisepass beantragen und habe dafür auch zwei Hauptgründe.
Nach dem kürzlichen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil 5 B 25.884) ist dies nun auch für privat Reisende bei berechtigtem Interesse möglich bzw. stattzugeben.

1. Grund:
Auch in meinem aktuellen Reisepass (<2 Jahre) sind schon wieder mehrfach Stempel aus Ländern vorhanden (z.B. Venezuela), die mir die Einreise in andere Länder (z.B. USA) erheblich erschweren oder sogar verhindern können. Andere sehr problematische Kombinationen (z.B. Israel vs. arabische Länder) sind in meinen vorherigen, abgelaufenen Pässen ebenfalls ersichtlich.

2. Grund:
Anfang kommenden Jahres werde ich nach Ghana reisen. Hierfür muss zwingend der Reisepass an die Botschaft versandt werden und für eine (nicht mal verbindliche) Rücksendung müssen mehrere Wochen eingeplant werden.
In dieser Zeit bin ich somit nicht reisefähig.

Da ich zunehmend in immer mehr "exotische" Länder reise und reisen werde, werden sich beide Situationen sicher noch zuspitzen.
Diese Aussagen lassen sich natürlich belegen.
Deshalb möchte ich einen zweiten Reisepass beantragen und erhalten.

Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wie das weitere Vorgehen ist.
...


Die müssen echt viel Zeit haben und nehmen einiges an Energie auf sich um es einem schwer zu machen:

...
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Ausstellung eines weiteren Reisepasses dürfen wir folgendes mitteilen:
Das von Ihnen zitierte Urteil des Bay. VGH liegt noch nicht im Wortlaut vor, daher kann der Inhalt noch nicht beurteilt werden. Aber selbst wenn das Urteil vorliegt, handelt es sich um eine
Einzelfallentscheidung, die Auswirkungen nur für die beteiligten Klageparteien hat. Ansprüche dritter Personen können daraus nicht abgeleitet werden.
Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Antrags ist daher nach wie vor die aktuelle Gesetzeslage sowie die ergänzenden Anweisungen des Bundesministerium des Innern (BMI).
Demnach darf niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird (§1 Abs.3 Passgesetz - PassG).
Diese Regelung ist nach den Anweisungen des BMI sehr restriktiv zu handhaben, das berechtigte Interesse ist durch geeignete Nachweise zu belegen.

Sie geben in Ihrem Antrag zwei Gründe für die Notwendigkeit eines weiteren Reisepasses an.

Zum 1. Grund:
Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben. Zur Beurteilung, ob eine derartige Konstellation vorliegt, werden die Hinweise auf den Internetseiten der Länderinformationen des auswärtigen Amtes herangezogen. Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung der Auslandsvertretung des Ziellandes erforderlich.
Sollte Ihr Reisepass einen entsprechenden Sichtvermerk aufweisen, benötigen wir als Nachweis des berechtigten Interesses den gültigen Reisepass mit jenem Sichtvermerk sowie einen Nachweis über die beabsichtigte Reise. Die nur theoretische Möglichkeit, dass ein vorhandener Sichtvermerk in der Zukunft zu Einreiseproblemen führen könnte, ist nicht ausreichend.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Einreise in die USA.
Wie das Bundesministerium des Innern den Passbehörden bereits 2019 mitgeteilt hat, besteht an der Ausstellung eines Zweitpasses für Reisen in die USA kein berechtigtes Interesse.
Grund hierfür ist, dass es im elektronischen Vorabverfahren zur Einreise in die USA (ESTA-Verfahren) unerheblich ist, welche Staaten tatsächlich Sichtvermerke in den Reisepass vorgenommen haben. Ursächlich für den Ausschluss am ESTA-Verfahren ist die durchgeführte Reise in eines dieser Länder, nicht ein etwaiger Sichtvermerk im Reisepass.
Wird die Teilnahme am U.S.- Visa Waiver Programm ausgeschlossen, weil der Passinhaber eine Reise in bestimmte Staaten unternommen hat, kann diese Tatsache nicht durch einen („sauberen“) Zweitpass und ggf. einer Falschangabe im ESTA-Verfahren umgangen werden.
Für die Einreise in die USA steht in diesen Fällen vielmehr das reguläre Visumverfahren zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Reisepass einen Sichtvermerk aus einem dieser Länder enthält oder nicht.

Zum 2. Grund:
Sollten Sie während der Zeit, in der sich Ihr Reisepass bei den ghanaischen Behörden befindet, eine nachgewiesene Reise in ein passpflichtiges Land antreten wollen, kann ein weiterer Reisepass
für den angestrebten Reisezweck ausgestellt werden. Als Nachweise hierfür wird eine Bestätigung über die Abgabe des Passes bei der ghanaischen Botschaft sowie ein Reisenachweis benötigt.
...


Die Ghanareise ist ja wirklich geplant und die werde ich dann wahrscheinlich auch als Grund hier anführen und nachweisen können. Der letzte Teil derer Antwort ist dann allerdings schon wieder widersprüchlich, denn ich könnte eine spontane Reise während der Erstpass unterwegs ist ja erst buchen, wenn ich über den Zweitpass verfüge oder ihn sicher sehr kurzfristig erhalten werde! Insbesondere, wenn alles kurzfristig abläuft. Mal schauen, vielleicht buche ich dann doch noch einen stornierbaren Flug in die USA und nehme die Expressgebühren für den Zweitpass in Kauf:confused: . Oder hat jemand eine bessere Idee?

Irgendwann habe ich mal gehört, dass Deutschland unbürokratischer werden muss und die Behörden nicht immer gegen die eigenen Bürger arbeiten sollen...
Aber da muss es sich um ein anderes Deutschland handeln!:shake:
 
        #20  

Member

bald wird schon ein U.S.- Stempel im Paß reichen, um Schwierigkeiten in Moscow, Vientiane, HCMC, Ostberlin usw. zu bekommen
 
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