Thailändisch lernen

Abmahnung wegen angeblichem File Sharing

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #11  

Member

Wenn ein Anwalt Ansprüche geltend machen will und man meint dies durch Ignorieren aussitzen zu können ist man auf dem Holzweg......anders sind diese seltsamen Mail die viele bekommen,ja,diese kann man aussitzen...
 
        #12  

Member

Das ist ein Geschäft mit der Angst Unwissender.
Also: Auf solche Briefe nicht reagieren, aussitzen.
Member hat gesagt:
Verjährung wäre nach drei Jahren.
Korrekt:
§195 BGB:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§199 BGB:
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
[...]

Also tritt die Verjährung nach Ende (31.12.) des dritten vollen Kalenderjahres ein, also irgendetwas zwischen 3 und 4 Jahren.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Also tritt die Verjährung nach Ende (31.12.) des dritten vollen Kalenderjahres ein, also irgendetwas zwischen 3 und 4 Jahren.

Viel zu pauschal.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Lieber @sukhumvit,
was soll denn daran "viel zu pauschal" sein. Als Fachmann könntest du natürlilch sicher ein paar Seiten ablassen, aber ob es hier darauf ankommt, weiß ich nicht.
Auf dem Niveau, auf dem wir das hier in einem Vergnügungsforum diskutieren, reicht das doch allemal.
Wer es nicht verstanden hat oder genauer wissen will, kann es sich ja erklären lassen.
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Lieber @sukhumvit,
was soll denn daran "viel zu pauschal" sein.

Lieber @Figaro,

Hemmung? Deshalb ganz einfach zu pauschal, da nicht richtig.
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Dann klär uns doch bitte korrekt auf, danke.

Habe ich bereits getan. Die Verjährung tritt nicht per se nach drei Jahren ein (im Falle regelmäßiger Verjährungsfrist), sondern kann durch Vorliegen bestimmter Gründe unterbrochen, mithin gehemmt werden.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
sondern kann durch Vorliegen bestimmter Gründe unterbrochen, mithin gehemmt werden
Die Mehrzahl der Leser hier wird keine juristische Ausbildung haben.
Daher wäre es - wenn du schon auf Sonderfälle eingehst - hilfreich für die Leser, deine Einwände auch verstehen zu können.
Du könntest also Gründe / Beispiele für die Verjährungshemmung aufzählen.

In den hier besprochenen Situationen dürfte seitens der Abmahnkanzleien lediglich eine weitere Aktion (zB. eingeleitetes Mahnverfahren, Güteverfahren, Klage ...) für eine Hemmung überhaupt in Frage kommen.
Gerade das dürften diese Kanzleien in solchen typischen Fällen aber gar nicht anstreben, da deren Ziel lediglich ist, Geld mit minimalem Aufwand zu kassieren.

Darüberhinaus glaube ich ist sich hier jeder darüber im Klaren, dass es eines ordentlichen Rechtsbeistandes bedarf, sollten außer den Drohschreiben tatsächlich irgendwelche rechtlichen Aktion eingeleitet werden.
Die Eingangsfragen waren ja u.a. "Was tun, wenn man so einen Brief bekommt".

Im Übrigen kann/darf/wird das TAF keine Rechtberatung leisten :D.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Die Mehrzahl der Leser hier wird keine juristische Ausbildung haben.

Und genau aus diesem Grund der obige Hinweis. Wieso sollte ich Gründe aufzählen?
Stehen alle im Gesetz (Paragraphen 203 ff. BGB). In der Juristerei zählt nun mal jedes Wort. Das ist in der Materie grundlegend. Sehe es mir nach.
 
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