Aktive Anlagestrategien, trading, hedging

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        #81  

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Member hat gesagt:
Sind interessante Fragen finde ich.

Zu 3) Optionen gegen Optionen kannst du unbegrenzt anrechnen und ich nehme stark an, dass @fax auch eher nicht das Problem hat, Verluste aus Options Geschäften gegenrechnen zu müssen.
Wenn du in einem Jahr mehr als 20T Verlust in Optionen machst, kannst du das mehr nicht gegen Aktiengewinne gegenstellen... zumindest habe ich die Erklärungen bei Finanztest und Buhl so verstanden.
Was mich etwas entsetzt hat, dass ausgerechnet Optionsscheine und Knock-outs davon wieder ausgenommen sind, weil es keine Termingeschäfte sind.
Irgendwie haben die nicht gerafft, oder wollten es nicht, dass ausgerechnet die Abzockerdinger gegenrechenbar sind...

Quellensteuer ist ne interessante Frage, damit habe ich mich noch nicht wirklich beschäftigt, was muss man tun, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, bzw. muss man etwas tun?
Bei mir in dem NL-Konto wird überall die Quellensteuer abgezogen, aber der de Satz für de und der us Satz für us, nicht doppelt. Ich geb alle Dividenden an und hoffe unter der Steuergrenze zu bleiben, aber keine Ahnung, ob man auch eine Chance hat, die US Steuer zu mindern oder zurück zu bekommen? Ich fürchte ab nächstem Jahr muss ich mich deutlicher damit beschäftigen, weil ich dann ziemlich sicher über die 1600er Freigrenze komme...
Danke...Ich habe das mit den 20 T€ so verstanden, dass bei Futures, Optionen und CFDs nur Verluste in Höhe von 20 T€ gegen Gewinne aus diesen Instrumenten verrechnet werden können.
Eine Verrechnung gegen Gewinne aus anderen Instrumenten war nie möglich. Bei den Spreads hast du immer legs mit Verlusten...in der Summe macht der Spread Gewinne wenn du so erfolgreich bist wie FAX...aber trotzdem musst du m. E. am Jahresende stumpf alle Verluste aufaddieren und darfst nur 20 T€ gegen die Gewinn verrechnen.

Bei Dividenden von Auslandsaktien tickt jedes Land anders...bei UK fällt keine Quellensteuer an...dafür hast du eine Stempelsteuer; in Frankreich und Italien ist es sehr kompliziert eine Anrechenbarkeit zu erreichen...teilweise erhältst du gegen Einwurf relativ hoher Münze Voucher von den Banken, die du dann im Ausland bei der zuständigen Stelle einreichst. Schweiz soll relativ gut klappen.

Wie ist es in der USA? Hängt es auch vom Broker ab?

Ich habe keine Lust, auf Dividenden 35% oder mehr Steuern zu bezahlen.
 
        #82  

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Member hat gesagt:
Sind interessante Fragen finde ich.

Zu 3) Optionen gegen Optionen kannst du unbegrenzt anrechnen und ich nehme stark an, dass @fax auch eher nicht das Problem hat, Verluste aus Options Geschäften gegenrechnen zu müssen.
Wenn du in einem Jahr mehr als 20T Verlust in Optionen machst, kannst du das mehr nicht gegen Aktiengewinne gegenstellen... zumindest habe ich die Erklärungen bei Finanztest und Buhl so verstanden.
Was mich etwas entsetzt hat, dass ausgerechnet Optionsscheine und Knock-outs davon wieder ausgenommen sind, weil es keine Termingeschäfte sind.
Irgendwie haben die nicht gerafft, oder wollten es nicht, dass ausgerechnet die Abzockerdinger gegenrechenbar sind...

Quellensteuer ist ne interessante Frage, damit habe ich mich noch nicht wirklich beschäftigt, was muss man tun, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, bzw. muss man etwas tun?
Bei mir in dem NL-Konto wird überall die Quellensteuer abgezogen, aber der de Satz für de und der us Satz für us, nicht doppelt. Ich geb alle Dividenden an und hoffe unter der Steuergrenze zu bleiben, aber keine Ahnung, ob man auch eine Chance hat, die US Steuer zu mindern oder zurück zu bekommen? Ich fürchte ab nächstem Jahr muss ich mich deutlicher damit beschäftigen, weil ich dann ziemlich sicher über die 1600er Freigrenze komme...
Zu 3 : eben nicht! jedenfalls nicht mehr...., dank unserem Kanzler der mal als Finanzverdreher einen "tollen" Einfall hatte...., aber das ist Politik und gehört hier eigentlich nicht her, trotzdem : Die Reform ist Sinnfrei und rechtlich auch nicht ganz unumstritten! Gerichte beschäftigen sich da nach wie vor mit (zu Recht!), denn es können dadurch Konstellationen auftreten die dich zu einer höheren Steuerlast nötigen als du Gewinne hattest!!! Soll heißen, man versteuert aufgetretene Verluste! Was rechtlich meiner Meinung nach gar nicht geht. Mit der Meinung stehe ich nicht allein da!

Du hast ein kleines business, vielleicht einen Kiosk (gibts das noch?), haha. Hast 100.000 Umsatz, hattest 80.000 Ausgaben, versteuert werden 20.000. Klassische Gegenrechnung, war immer so und macht auch Sinn.
Hast du als Optionshändler 100K Prämie (Gewinn realisiert), aber zwischenzeitlich während des Jahres 80K Miese gemacht, stehst du in deiner Bilanz ebenso mit 20K positiv! Genau wie der Kiosk, alles gut!
Ist es so? Es war mal so! Da eine Gegenrechnung nur bis 20k erlaubt ist, hast du jetzt ein Problem! 100K Gewinn - (nur) 20K Verlust (da nur so viel anrechenbar ist!) = 80K zu versteuernde Last!!! Obwohl unterm Strich nur 20K erwirtschaftet wurden! Meiner Meinung nach illegal, aber meine Meinung interessiert da nicht.
Würde man diese Art der Besteuerung jedoch auf Konzerne anwenden, hätten wir in Deutschland wohl innerhalb eines Jahres keine Konzerne mehr!
Die Politik hat diese Problematik bzw. Fehlberechnung leider bis heute nicht verstanden! Vielleicht wollen sie es aber auch gar nicht verstehen, letztendlich geht es darum dem "Kleinanleger" (und das ist jeder der Privat agiert, egal mit welcher Summe) den Zugang zu Termingeschäften zu verweigern. Da ein Verbot nicht ohne weiteres durchsetzbar ist werden einem halt Steine bezüglich der Besteuerung in den Weg gelegt, was wiederum den Handel (oft) Sinnfrei macht!

Wer mehr Info dazu braucht, einfach mal googeln nach "20K Regel" bzw. Investmentsteuerreform. Das Thema hat große Wellen geschlagen

Soviel da zu...

"Quellensteuer ist ne interessante Frage, damit habe ich mich noch nicht wirklich beschäftigt, was muss man tun, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, bzw. muss man etwas tun?"

Beschäftigen sollte man sich grundsätzlich damit! Denn die Steuer ist mit der fetteste Posten der jährlich deine erziehlte Rendite vermindert!!! Legale Steuervermeidung bzw. Schmälerung macht also immer Sinn!
Ob man sich da mit beschäftigen muss? Macht wie gesagt Sinn, liegt aber erstmal am Finanzpartner, also Bank oder Broker. Dazu kommen wir im zweiten Schritt!

Der erste Schritt : Es besteht ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen USA und Deutschland. In diesem Abkommen wurde vereinbart dass der Anleger nur 15% Steuer zahlt. (Mal stark vereinfacht ausgedrückt!). Normalerweise (ohne DBA) würden die USA 30% Quellensteuer einbehalten!

Bsp : Dividende 100. Ohne DBA fliessen 70 auf dein Konto. Mit DBA eben 85. Nun wird's wichtig! : Da ein Abkommen besteht rechnet der deutsche Staat diese Last an! D.h. 15% wurden bereits in den USA gelöhnt, der deutsche Staat verlangt dann von dir als Steuerpflichtiger in Deutschland die Differenz zu deinem gültigen Steuersatz, was die Kapitalertragssteuer wäre. Die liegt jetzt mal vereinfacht ausgedrückt bei 25%.

Rechnung wie folgt : 25% Kap. Steuer - 15% gezahlter Steuer in USA (dank DBA) = Restlast von 10%

Praxis : 100 Dividende . USA behält 15% ein und zahlt 85 aus. Deutscher Staat bekommt weitere 10%.

Man landet so wieder bei der gültigen Kap. Steuer hier. Im Prinzip genauso wie bei deutschen Unternehmen, nur dass die Steuerlast eben auf 2 Staaten aufgeteilt wird, unterm Strich aber das selbe Ergebnis! (Solange ein DBA besteht). In Ländern wo es dieses nicht gibt kann es mitunter SEHR kompliziert werden!!!

Hat man nun eine klassische Bank (eigentlich jede in Deutschland) oder einen klassischen Broker wie zb comdirect und wie sie alle heißen, werden die sich darum kümmern, sprich die Steuer einbehalten! Die Steuer für Deutschland wird also von ihnen einbehalten und abgeführt, d.h. aus dem Beispiel oben kommen nur 70 bei dir an, steuerlich betrachtet bist du flat! Also alles erledigt!
Es gibt in Deutschland noch die Möglichkeit einen Steuerfreibetrag zu nutzen, dazu ist ein Formular nötig und comdirect (vertretend nun Beispielhaft für alle "normalen" Broker) werden bis zum Erreichen des Freibetrages nichts abziehen!

Der zweite Schritt :

Man nutzt einen alternativen Broker wie IB und deren intro Broker (Captrader, Lynxbroker, Banxbroker etc)

Die USA werden die Quellensteuer von 15% (wegen DBA) trotzdem einbehalten, es fliessen 85 aufs Konto. Man ist jetzt aber dem deutschen Staat eine Steuerlast von 10% Schuldig! 25% Kap - 15% in den USA = 10% Restschuld. Das erledigt man durch seine Steuererklärung.

Damit die USA nicht die vollen 30% einbehalten ist es zwingend erforderlich das Formular "W8BEN" auszufüllen und es über den Broker den USA Behörden zukommen zu lassen. Das passiert aber in der Regel bereits während der Kontoeröffnung!

Der Vorteil ist eben das man über das Jahr 10% der Erträge zum "Arbeiten" auf dem Konto hat. Zinseszins betrachtet macht das schon Sinn!!!

Hoffe meine Beispiele waren verständlich und nachvollziehbar!

Member hat gesagt:
Danke...Ich habe das mit den 20 T€ so verstanden, dass bei Futures, Optionen und CFDs nur Verluste in Höhe von 20 T€ gegen Gewinne aus diesen Instrumenten verrechnet werden können.
Eine Verrechnung gegen Gewinne aus anderen Instrumenten war nie möglich. Bei den Spreads hast du immer legs mit Verlusten...in der Summe macht der Spread Gewinne wenn du so erfolgreich bist wie FAX...aber trotzdem musst du m. E. am Jahresende stumpf alle Verluste aufaddieren und darfst nur 20 T€ gegen die Gewinn verrechnen.

Bei Dividenden von Auslandsaktien tickt jedes Land anders...bei UK fällt keine Quellensteuer an...dafür hast du eine Stempelsteuer; in Frankreich und Italien ist es sehr kompliziert eine Anrechenbarkeit zu erreichen...teilweise erhältst du gegen Einwurf relativ hoher Münze Voucher von den Banken, die du dann im Ausland bei der zuständigen Stelle einreichst. Schweiz soll relativ gut klappen.

Wie ist es in der USA? Hängt es auch vom Broker ab?

Ich habe keine Lust, auf Dividenden 35% oder mehr Steuern zu bezahlen.
Korrekt! (bzw. richtig nach Steuerreform! Korrekt ist deine Aussage! Der Zustand jedoch nicht! siehe oben....)

Zu den 20K hab ich mich oben ausgelassen, zu den Dividenden aus den USA auch. Letztendlich macht es (wegen DBA) keinen Unterschied für dich steuerlich ob du USA oder deutsche Dividenden Aktien hälst!

Dividenden sind also nach wie vor fair besteuert und easy in der (steuerlichen) Abwicklung! Thema abgehakt, brauchen wir nicht weiter betrachten.

Der Optionshandel unter der (neuen) 20K Regel jedoch nicht!

Um nach meinem Bsp. oben nicht auf die Schnauze zu fallen hat man mehrere Möglichkeiten :

1. : Man sieht zu das der (bilanzierte) Verlust unter 20K bleibt (jährlich!!!)! Kommt es in die Region, zieht man die Handbremse.

Das ist keine Option im Optionshandel! LOL Jedenfalls nicht mit vernünftiger Kontogröße, denn dann wars das so Mitte Februar mit dem Handel...

2. : Man unterliegt einfach nicht diesen Besteuerungsregeln!

Definitiv der Königsweg! Und auch definitiv sinnvoll ab Konten über 150K! Dazu gibt es zig Möglichkeiten, alle zielen aber darauf ab nicht mehr "klassischer (privat)Kleinanleger" zu sein!
Konto im Zuge einer Stiftung oder GmbH, oder aber eben die Verlagerung der Steuerpflicht in einen Staat in dem die deutsche Gesetzgebung nicht greift (Ausland!).

Alles hat, wie immer im Leben, Vor- und Nachteile, agiert man nach Punkt 1 hat man Null Aufwand und lässt den Staat machen (und zahlt sich dumm und dämlich! man hat also ne Betriebsbremse im Depot; Rendite!!!), unter Punkt 2 betreibt man legale Steuervermeidung was profitabler und lukrativer ist, benötigt aber entweder ein Firmenkonstrukt (um welches sich ein Steuerberater kümmert, also auch wieder Null Aufwand), oder man geht halt woanders hin sofern man kann und möchte!

Abschliessend :

Ich bin weder Steuerberater noch Anlageberater!!

Der Beitrag soll nur zum Verständnis beitragen und Wege aufzeigen wie man es machen kann!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #83  

Member

Dann hab ich das falsch verstanden.
D.h. im Berechnungstopf Termingeschäfte haben die auf der Minus Seite einfach bei 20000 nen Strich gemacht und mehr wird nicht gegengerechnet?

D.h. das kann einem schon durch regelmäßiges Rollen vieler Positionen um die Ohren fliegen...

Gibt wohl schon eine Empfehlung von Bundesfinanzhof, das aufzuheben. Der DSW will klagen. Generell wird empfohlen nach alter Gesetzeslage abzurechnen und gegen Steuererklärung Einspruch zu erheben.
Kann mich an den Artikel erinnern, frage mich grade, wie ich das so falsch interpretieren konnte. Wollte ich den Unfug nur nicht glauben?
Hoffen wir mal, dass der Schmarrn schnell wieder kassiert wird. Grade mit der Ausnahme für Optionsscheine usw. ist das ja völlig unglaublicher Bullshit.

Danke für die Klarstellung, an euch beide.

Bzgl. Doppelbesteuerung bin ich dann in NL auch auf der sicheren Seite, die ziehen richtig nur 15 USA und 26,5+- in DE ab.

Steuererklärung hocke ich dieses Jahr wieder wie die Maus vor der Schlange... Hab so gar keine Lust, vor allem, weil absehbar ist, dass ich nachzahlen muss.
Aber sollte mich dennoch bald mal ransetzen 🤔
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
D.h. im Berechnungstopf Termingeschäfte haben die auf der Minus Seite einfach bei 20000 nen Strich gemacht und mehr wird nicht gegengerechnet?

D.h. das kann einem schon durch regelmäßiges Rollen vieler Positionen um die Ohren fliegen...
korrekt! völlig irrsinnig, aber momentan halt die Regel (Gesetz)!

Member hat gesagt:
Steuererklärung hocke ich dieses Jahr wieder wie die Maus vor der Schlange... Hab so gar keine Lust, vor allem, weil absehbar ist, dass ich nachzahlen muss.
Aber sollte mich dennoch bald mal ransetzen
muss nicht sein! Ist doch fix erledigt!
Ich brauch da rund 20-30 Minuten für, das ist nun kein Maus-Schlange Hindernis ;)

Machst du das "zu Fuß"? Also auf Papier?

Ich hab damals immer smartsteuer genutzt, da trägst alle ein, siehst was bei rumkommt(oder was du zu zahlen hast), wirst interaktiv durchgeführt und bis dahin kostet es dich gar nichts!
Das abschicken kostet dann, aber dann weißt du ja auch wo du stehst!
Daten kann man speichern und für das nächste Jahr übernehmen, was locker 20 Minuten Zeit einspart in Zukunft.

vorausgesetzt man hat seine Dokumente auf Zack....
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
korrekt! völlig irrsinnig, aber momentan halt die Regel (Gesetz)!


muss nicht sein! Ist doch fix erledigt!
Ich brauch da rund 20-30 Minuten für, das ist nun kein Maus-Schlange Hindernis ;)

Machst du das "zu Fuß"? Also auf Papier?

Ich hab damals immer smartsteuer genutzt, da trägst alle ein, siehst was bei rumkommt(oder was du zu zahlen hast), wirst interaktiv durchgeführt und bis dahin kostet es dich gar nichts!
Das abschicken kostet dann, aber dann weißt du ja auch wo du stehst!
Daten kann man speichern und für das nächste Jahr übernehmen, was locker 20 Minuten Zeit einspart in Zukunft.

vorausgesetzt man hat seine Dokumente auf Zack....
Ich hab vermietet, deswegen wird das diesmal bissel aufwändiger. Letztes Jahr war ich noch in der Freigrenze, da ab November.
Mach das mit der wiso software, buhl heisst die Firma glaub ich. Läuft da ganz genauso, bis auf den Cent bislang auch die Vorhersagen immer getroffen.
Dokumente hab ich natürlich, ich weiss auch, es ist vielleicht nur ne Stunde... muss mich halt aufraffen.
Auch die Fahrtkosten wird diesmal etwas mehr Aufwand, da Umzug von 3.8 auf 51 km Distanz zum AG, dann noch Belege sortieren (hab so 200 Tankquittungen der letzten 1,5 Jahre irgendwo rumliegen und muss die Homeoffice und Fahrtage und die Wochenfahrten zur 2. Wohnung entsprechend eintragen. Alles Sachen, auf die ich nicht so richtig Lust habe 😁

Bislang ist meistens bissel was raus bzw. zurückgekommen, das motiviert dann auch eher 😉
 
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Ich hab vermietet, deswegen wird das diesmal bissel aufwändiger. Letztes Jahr war ich noch in der Freigrenze, da ab November.
Mach das mit der wiso software, buhl heisst die Firma glaub ich. Läuft da ganz genauso, bis auf den Cent bislang auch die Vorhersagen immer getroffen.
Dokumente hab ich natürlich, ich weiss auch, es ist vielleicht nur ne Stunde... muss mich halt aufraffen.
Auch die Fahrtkosten wird diesmal etwas mehr Aufwand, da Umzug von 3.8 auf 51 km Distanz zum AG, dann noch Belege sortieren (hab so 200 Tankquittungen der letzten 1,5 Jahre irgendwo rumliegen und muss die Homeoffice und Fahrtage und die Wochenfahrten zur 2. Wohnung entsprechend eintragen. Alles Sachen, auf die ich nicht so richtig Lust habe 😁

Bislang ist meistens bissel was raus bzw. zurückgekommen, das motiviert dann auch eher 😉
naja hast ja keine Wahl! ner Schätzung möchtest du sicherlich entgehen ;)

hatte schon mal auf Grund von Faulheit nen Schätzungsbescheid, glaub mir, das willst du nicht
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Zu 3 : eben nicht! jedenfalls nicht mehr...., dank unserem Kanzler der mal als Finanzverdreher einen "tollen" Einfall hatte...., aber das ist Politik und gehört hier eigentlich nicht her, trotzdem : Die Reform ist Sinnfrei und rechtlich auch nicht ganz unumstritten! Gerichte beschäftigen sich da nach wie vor mit (zu Recht!), denn es können dadurch Konstellationen auftreten die dich zu einer höheren Steuerlast nötigen als du Gewinne hattest!!! Soll heißen, man versteuert aufgetretene Verluste! Was rechtlich meiner Meinung nach gar nicht geht. Mit der Meinung stehe ich nicht allein da!

Du hast ein kleines business, vielleicht einen Kiosk (gibts das noch?), haha. Hast 100.000 Umsatz, hattest 80.000 Ausgaben, versteuert werden 20.000. Klassische Gegenrechnung, war immer so und macht auch Sinn.
Hast du als Optionshändler 100K Prämie (Gewinn realisiert), aber zwischenzeitlich während des Jahres 80K Miese gemacht, stehst du in deiner Bilanz ebenso mit 20K positiv! Genau wie der Kiosk, alles gut!
Ist es so? Es war mal so! Da eine Gegenrechnung nur bis 20k erlaubt ist, hast du jetzt ein Problem! 100K Gewinn - (nur) 20K Verlust (da nur so viel anrechenbar ist!) = 80K zu versteuernde Last!!! Obwohl unterm Strich nur 20K erwirtschaftet wurden! Meiner Meinung nach illegal, aber meine Meinung interessiert da nicht.
Würde man diese Art der Besteuerung jedoch auf Konzerne anwenden, hätten wir in Deutschland wohl innerhalb eines Jahres keine Konzerne mehr!
Die Politik hat diese Problematik bzw. Fehlberechnung leider bis heute nicht verstanden! Vielleicht wollen sie es aber auch gar nicht verstehen, letztendlich geht es darum dem "Kleinanleger" (und das ist jeder der Privat agiert, egal mit welcher Summe) den Zugang zu Termingeschäften zu verweigern. Da ein Verbot nicht ohne weiteres durchsetzbar ist werden einem halt Steine bezüglich der Besteuerung in den Weg gelegt, was wiederum den Handel (oft) Sinnfrei macht!

Wer mehr Info dazu braucht, einfach mal googeln nach "20K Regel" bzw. Investmentsteuerreform. Das Thema hat große Wellen geschlagen

Soviel da zu...

"Quellensteuer ist ne interessante Frage, damit habe ich mich noch nicht wirklich beschäftigt, was muss man tun, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, bzw. muss man etwas tun?"

Beschäftigen sollte man sich grundsätzlich damit! Denn die Steuer ist mit der fetteste Posten der jährlich deine erziehlte Rendite vermindert!!! Legale Steuervermeidung bzw. Schmälerung macht also immer Sinn!
Ob man sich da mit beschäftigen muss? Macht wie gesagt Sinn, liegt aber erstmal am Finanzpartner, also Bank oder Broker. Dazu kommen wir im zweiten Schritt!

Der erste Schritt : Es besteht ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen USA und Deutschland. In diesem Abkommen wurde vereinbart dass der Anleger nur 15% Steuer zahlt. (Mal stark vereinfacht ausgedrückt!). Normalerweise (ohne DBA) würden die USA 30% Quellensteuer einbehalten!

Bsp : Dividende 100. Ohne DBA fliessen 70 auf dein Konto. Mit DBA eben 85. Nun wird's wichtig! : Da ein Abkommen besteht rechnet der deutsche Staat diese Last an! D.h. 15% wurden bereits in den USA gelöhnt, der deutsche Staat verlangt dann von dir als Steuerpflichtiger in Deutschland die Differenz zu deinem gültigen Steuersatz, was die Kapitalertragssteuer wäre. Die liegt jetzt mal vereinfacht ausgedrückt bei 25%.

Rechnung wie folgt : 25% Kap. Steuer - 15% gezahlter Steuer in USA (dank DBA) = Restlast von 10%

Praxis : 100 Dividende . USA behält 15% ein und zahlt 85 aus. Deutscher Staat bekommt weitere 10%.

Man landet so wieder bei der gültigen Kap. Steuer hier. Im Prinzip genauso wie bei deutschen Unternehmen, nur dass die Steuerlast eben auf 2 Staaten aufgeteilt wird, unterm Strich aber das selbe Ergebnis! (Solange ein DBA besteht). In Ländern wo es dieses nicht gibt kann es mitunter SEHR kompliziert werden!!!

Hat man nun eine klassische Bank (eigentlich jede in Deutschland) oder einen klassischen Broker wie zb comdirect und wie sie alle heißen, werden die sich darum kümmern, sprich die Steuer einbehalten! Die Steuer für Deutschland wird also von ihnen einbehalten und abgeführt, d.h. aus dem Beispiel oben kommen nur 70 bei dir an, steuerlich betrachtet bist du flat! Also alles erledigt!
Es gibt in Deutschland noch die Möglichkeit einen Steuerfreibetrag zu nutzen, dazu ist ein Formular nötig und comdirect (vertretend nun Beispielhaft für alle "normalen" Broker) werden bis zum Erreichen des Freibetrages nichts abziehen!

Der zweite Schritt :

Man nutzt einen alternativen Broker wie IB und deren intro Broker (Captrader, Lynxbroker, Banxbroker etc)

Die USA werden die Quellensteuer von 15% (wegen DBA) trotzdem einbehalten, es fliessen 85 aufs Konto. Man ist jetzt aber dem deutschen Staat eine Steuerlast von 10% Schuldig! 25% Kap - 15% in den USA = 10% Restschuld. Das erledigt man durch seine Steuererklärung.

Damit die USA nicht die vollen 30% einbehalten ist es zwingend erforderlich das Formular "W8BEN" auszufüllen und es über den Broker den USA Behörden zukommen zu lassen. Das passiert aber in der Regel bereits während der Kontoeröffnung!

Der Vorteil ist eben das man über das Jahr 10% der Erträge zum "Arbeiten" auf dem Konto hat. Zinseszins betrachtet macht das schon Sinn!!!

Hoffe meine Beispiele waren verständlich und nachvollziehbar!


Korrekt! (bzw. richtig nach Steuerreform! Korrekt ist deine Aussage! Der Zustand jedoch nicht! siehe oben....)

Zu den 20K hab ich mich oben ausgelassen, zu den Dividenden aus den USA auch. Letztendlich macht es (wegen DBA) keinen Unterschied für dich steuerlich ob du USA oder deutsche Dividenden Aktien hälst!

Dividenden sind also nach wie vor fair besteuert und easy in der (steuerlichen) Abwicklung! Thema abgehakt, brauchen wir nicht weiter betrachten.

Der Optionshandel unter der (neuen) 20K Regel jedoch nicht!

Um nach meinem Bsp. oben nicht auf die Schnauze zu fallen hat man mehrere Möglichkeiten :

1. : Man sieht zu das der (bilanzierte) Verlust unter 20K bleibt (jährlich!!!)! Kommt es in die Region, zieht man die Handbremse.

Das ist keine Option im Optionshandel! LOL Jedenfalls nicht mit vernünftiger Kontogröße, denn dann wars das so Mitte Februar mit dem Handel...

2. : Man unterliegt einfach nicht diesen Besteuerungsregeln!

Definitiv der Königsweg! Und auch definitiv sinnvoll ab Konten über 150K! Dazu gibt es zig Möglichkeiten, alle zielen aber darauf ab nicht mehr "klassischer (privat)Kleinanleger" zu sein!
Konto im Zuge einer Stiftung oder GmbH, oder aber eben die Verlagerung der Steuerpflicht in einen Staat in dem die deutsche Gesetzgebung nicht greift (Ausland!).

Alles hat, wie immer im Leben, Vor- und Nachteile, agiert man nach Punkt 1 hat man Null Aufwand und lässt den Staat machen (und zahlt sich dumm und dämlich! man hat also ne Betriebsbremse im Depot; Rendite!!!), unter Punkt 2 betreibt man legale Steuervermeidung was profitabler und lukrativer ist, benötigt aber entweder ein Firmenkonstrukt (um welches sich ein Steuerberater kümmert, also auch wieder Null Aufwand), oder man geht halt woanders hin sofern man kann und möchte!

Abschliessend :

Ich bin weder Steuerberater noch Anlageberater!!

Der Beitrag soll nur zum Verständnis beitragen und Wege aufzeigen wie man es machen kann!

Ganz herzlichen Dank...alles verstanden bis auf..."abgeführt, d.h. aus dem Beispiel oben kommen nur 70 bei dir an, steuerlich betrachtet bist du flat! Also alles erledigt!"...müssen es nicht 75 sein...sonst hättest du 30% bezahlt?

Trading GmbH in Deutschland hilft wahrscheinlich bei den > 20 k Verlust auch nicht...es gibt da eine Petition

Bei deinen Aktien mit Buchverlust versuchst du wahrscheinlich, über Schreiben von Optionen den Einstandskurs permanent zu verbessern...right? :)
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Ganz herzlichen Dank...alles verstanden bis auf..."abgeführt, d.h. aus dem Beispiel oben kommen nur 70 bei dir an, steuerlich betrachtet bist du flat! Also alles erledigt!"...müssen es nicht 75 sein...sonst hättest du 30% bezahlt?

Trading GmbH in Deutschland hilft wahrscheinlich bei den > 20 k Verlust auch nicht...es gibt da eine Petition

Bei deinen Aktien mit Buchverlust versuchst du wahrscheinlich, über Schreiben von Optionen den Einstandskurs permanent zu verbessern...right? :)
yo, 75 ist richtig. Fehler meinerseits!

Man sollte sich nach Gesetzen nicht nach Petitionen richten.

Zu den Aktien : korrekt! Allerdings rechne ich das nicht so, für mich ist es cashflow auf bestehende Positionen. Ist aber nur ne Sache der Betrachtungsweise
 
        #89  

Member

Hab jetzt endlich mal einen durchlaufen lassen (RWE), sobald der nächste Rücksetzer kommt, wird der gleich wieder für August platziert.
Hab die Tage fast alle anderen Optionen auf August gerollt, Rollgewinn marginal bei 130€.
Heute sind meine Abfangputs alle wieder auf +- Einstand gefallen, hatte Limit Sell bei denen von BMW und DAX gestern nachmittag kurz vor Ende drin, hat leider nicht mehr gegriffen. Wären heute 400 mehr geworden, bzw. hätte ich wieder neu eröffnen können... mal schauen, ganz glücklich bin ich damit gerade nicht.

Anhang anzeigen Screenshot_20220715_200441.jpg
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Hab jetzt endlich mal einen durchlaufen lassen (RWE), sobald der nächste Rücksetzer kommt, wird der gleich wieder für August platziert.
Hab die Tage fast alle anderen Optionen auf August gerollt, Rollgewinn marginal bei 130€.
Heute sind meine Abfangputs alle wieder auf +- Einstand gefallen, hatte Limit Sell bei denen von BMW und DAX gestern nachmittag kurz vor Ende drin, hat leider nicht mehr gegriffen. Wären heute 400 mehr geworden, bzw. hätte ich wieder neu eröffnen können... mal schauen, ganz glücklich bin ich damit gerade nicht.

Anhang anzeigen Screenshot_20220715_200441.jpg
Es macht oft keinen Sinn sie im Gewinn verfallen zu lassen, deswegen kaufe ich ja verfrüht zurück.

Bsp. :

short put, Prämie 100, Restlaufzeit 45 Tage. Nach 14 Tagen steht der put 50% im Gewinn. Nun kaufe ich zurück. Warum weitere 31 Tage für die zweiten 50% warten?
Das ist der Gedanke dahinter. Zumal besteht die Möglichkeit das zb. ne Woche später der trade gegen dich läuft und du im Verlust stehst.

Hauptgedanke ist aber wie gesagt die Zeit im Verhältnis zum Profit. In dem Bsp. oben würde man für die selbe Rendite die doppelte Zeit benötigen (für die zweiten 50%).

Ich hoffe du trackst deine trades. wenn ja, mach mal ne weitere Spalte und trag dort ein wo die trades notieren an tag 1, 10, 20 usw. Nach zig trades wirst du feststellen das der Wertverfall in der ersten hälfte der Laufzeit höher ausfällt als in der zweiten. (statistisch betrachtet, ohne "Sonderereignisse" wie Crashs etc. also zu regulären Bedingungen)

Ansonsten haben aber auch schon andere diese Statistiken gemacht wenn man zu faul ist das selber zu tun ;)
 
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