Member
Member hat gesagt:Der einzige Unterschied ist, dass man jetzt keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen muss
Nicht wirklich der Rede wert...
Das mag für dich zutreffen, aber für viele andere Reisende ist es eine erhebliche Erleichterung, dass Kenia kein Hochrisikogebiet mehr ist und die Reisewarnung des Auswärtigen Amts wegfällt.
Manche Reisekrankenversicherungen schließen nämlich in solchen Fällen Leistungen aus. Das kann für Betroffene teuer werden. Gleiches gilt, wenn man sich z.B. während des Urlaubs mit Corona infiziert. Ist es kein Hochrisiko-Gebiet, besteht für Arbeitnehmer bei einer Erkrankung Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser kann allerdings entfallen. Siehe z.B. hier:
Quelle: Reisen in Coronazeiten in Risikogebiete - was ist zu tun? |IHKArbeitnehmer, die tatsächlich an Covid-19 erkranken, haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Allerdings scheidet der Anspruch nach dem Entgeltfortzahlungsanspruch aus, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden an seiner Erkrankung trifft.
Ob bei einer Reise in ein Risikogebiet ein Verschulden zu bejahen und damit die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. (...)
Für eine Corona-Infektion bei einer bewussten Reise in ein Hochrisikogebiet könnte ein Verschulden vorliegen, so dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.