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Member hat gesagt:Kleine Anmerkungen: da ich den 3er Führerschein hatte, ist bei mir im A ein Eintrag mit Beschränkung für Dreiräder und Dreiräder mit Anhänger, die reicht jedoch um auch den Motorrad Führerschein umschreiben zu lassen!!!
Mal eine Frage zu dem oben zitiertem Abschnitt.
Mir geht es nur um den thailändischen Motorrad-Führerschein.
Ich habe nun gelesen, dass einige sagen, so geht es offiziell nicht. Man braucht den Motorrad-Führerschein (A/A1/A2 Klasse) aus Deutschland.
Während andere sagen, dass sie mit dieser Methode Erfolg hatten (nur B-Klasse/ Klasse 3).
Oder sogar nur mit Moped-Klasse (AM) durchgekommen sind. War das einfach nur Glück?
Nun ist ja bekannt, dass je nach Ort der Behörde und je nach Thai-Offizier mal so oder mal so entschieden werden kann.
Oder dass einige Agenturen beim "Service" kreativ sind.
Aber ist es nicht so, dass es sich hier eigentlich um ein Missverständnis handelt?
Nämlich, dass der Dolmetscher und einige Beamte im thailändischen Verkehrsamt die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein nicht kennen oder ignorieren und dir deshalb den Motorradführerschein geben? In der Übersetzung steht auch nicht dabei, was sie genau bedeuten, oder?
Ich stehe nämlich vor der ähnlichen Situation, dass mein PKW-Führerschein von 2003 nach der Führerschein-Reform 2013 erstmal in
Deutschland umgeschrieben werden kann, nämlich von den alten Klassen "B" nach der neuen Klasse "A, A1, AM, B, L," wobei die Einschränkung (Schlüsselzahlen) A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 gilt.
Link: Anlage 3 FeV - Einzelnorm
Ein Außenstehender würde denken, ich könnte A/A1 fahren, aber die Einschränkung besagt ja dass man nur Dreiräder damit fahren kann,
die von der B-Klasse nach der Reform 2013 in die A-Klasse verlagert worden sind.