Member
Ja, er kann einen bereits genehmigten Urlaub streichen oder verlegen lassen (auf seine Kosten!), aber niemanden dazu zwingen, zwei Wochen zusätzlich Urlaub zu nehmen, das ist doch Quatsch. Und "dringende betriebliche Belange" (so heißt es im Gesetz) sind veränderte Projekttermine oder Personalengpässe, aber kein Wunsch des AGs, dass der AN zuhause bleibt.Member hat gesagt:Der Arbeitgeber kann den ursprünglich genehmigten Urlaub auch wegen dringender wichtiger Belange umgestalten bzw. vom Datum verändern. Wenn es also betriebliche Erfordernisse gibt, kann er auch bestimmen, dass ein Asien-Reisender 2 Wochen zu Hause bleibt.
Zum Thema Test: Ich war selbst im Januar in China, mein Chef wollte, dass ich mich auf das Virus testen lasse. Also habe ich nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass man mindestens a) im Risikogebiet (damals war es Wuhan bzw. die Provinz Hubei, die als gefährlich eingestuft waren) gewesen sein muss oder b) Kontakt zu nachweislich Erkrankten gehabt haben muss. Beides traf bei mir nicht zu, daher wurde ich nicht getestet. Ich gehe also davon aus, dass, solange bei eurer Rückkehr Thailand nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, ihr keinen Test bekommt. Da kann der AG noch so lange verlangen wie er will...
Das ist natürlich auch der Knaller. Geschäftlich ja, privat nein. Wäre ja noch schöner, wenn der AG sich ins Privatleben einmischen könnte.Member hat gesagt:Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.
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