Thailändisch lernen

Thailand Arbeitsrecht frage??

        #41  

Member

Member hat gesagt:
Der Arbeitgeber kann den ursprünglich genehmigten Urlaub auch wegen dringender wichtiger Belange umgestalten bzw. vom Datum verändern. Wenn es also betriebliche Erfordernisse gibt, kann er auch bestimmen, dass ein Asien-Reisender 2 Wochen zu Hause bleibt.
Ja, er kann einen bereits genehmigten Urlaub streichen oder verlegen lassen (auf seine Kosten!), aber niemanden dazu zwingen, zwei Wochen zusätzlich Urlaub zu nehmen, das ist doch Quatsch. Und "dringende betriebliche Belange" (so heißt es im Gesetz) sind veränderte Projekttermine oder Personalengpässe, aber kein Wunsch des AGs, dass der AN zuhause bleibt.

Zum Thema Test: Ich war selbst im Januar in China, mein Chef wollte, dass ich mich auf das Virus testen lasse. Also habe ich nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass man mindestens a) im Risikogebiet (damals war es Wuhan bzw. die Provinz Hubei, die als gefährlich eingestuft waren) gewesen sein muss oder b) Kontakt zu nachweislich Erkrankten gehabt haben muss. Beides traf bei mir nicht zu, daher wurde ich nicht getestet. Ich gehe also davon aus, dass, solange bei eurer Rückkehr Thailand nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, ihr keinen Test bekommt. Da kann der AG noch so lange verlangen wie er will...

Member hat gesagt:
Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.
Das ist natürlich auch der Knaller. Geschäftlich ja, privat nein. Wäre ja noch schöner, wenn der AG sich ins Privatleben einmischen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Du brauchst gemäß § 10 Bundesurlaubsgesetz keinen zusätzlichen Urlaub zu nehmen, da es sich hierbei um eine medizinische Vorsorge handelt.
Anhang anzeigen Bundesurlaubsgesetz.jpg

Die Kosten sollten eigentlich die Krankenkassen tragen.


Sorry,

es handelt sich hier eindeutig nicht um medizinische Vorsorge. Bitte nichts hineindeuten, wenn es nur Deine Meinung wiederspiegelt.
Unter dem Begriff medizinische Vorsorge


Es handelt sich vielmehr eine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens.

Anders sieht es aus, wenn man entweder den Virus tatsächlich hat (dann ist man krank geschrieben und hat somit Lohnfortzahlung für 42 Tage, und dann Krankengeld von der Krankenkasse) oder aber man ist in Quarantäne.

Wird eine Person hingegen nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG). Betroffene erhalten dann eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde: Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Zudem ist die Summe auf 109,38 Euro pro Tag gedeckelt (Stand 2020). Den Betrag zahlt für sechs Wochen der Arbeitgeber. Dieser kann sich das Geld aber später von der Behörde zurückholen, die die Quarantäne angeordnet hat. Den Antrag muss er innerhalb von drei Monaten stellen.
Member hat gesagt:
Ja, er kann einen bereits genehmigten Urlaub streichen oder verlegen lassen (auf seine Kosten!), aber niemanden dazu zwingen, zwei Wochen zusätzlich Urlaub zu nehmen, das ist doch Quatsch. Und "dringende betriebliche Belange" (so heißt es im Gesetz) sind veränderte Projekttermine oder Personalengpässe, aber kein Wunsch des AGs, dass der AN zuhause bleibt.

Zum Thema Test: Ich war selbst im Januar in China, mein Chef wollte, dass ich mich auf das Virus testen lasse. Also habe ich nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass man mindestens a) im Risikogebiet (damals war es Wuhan bzw. die Provinz Hubei, die als gefährlich eingestuft waren) gewesen sein muss oder b) Kontakt zu nachweislich Erkrankten gehabt haben muss. Beides traf bei mir nicht zu, daher wurde ich nicht getestet. Ich gehe also davon aus, dass, solange bei eurer Rückkehr Thailand nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, ihr keinen Test bekommt. Da kann der AG noch so lange verlangen wie er will...


Das ist natürlich auch der Knaller. Geschäftlich ja, privat nein. Wäre ja noch schöner, wenn der AG sich ins Privatleben einmischen könnte.


Hier muss ich ergänzen: Gerade hat eine Firma in der Nähe eine ganze Abteilung mit 30 Personen nach Hause geschickt, weil einer
der Arbeitnehmer in einem Risiko-Gebiet (Ischgl) Urlaub gemacht hat und ohne sich zu testen wieder zur Arbeit gegangen ist.

Betriebliche Belange sind es auch, wenn eine Firma Gefahr läuft, handlungsunfähig zu werden und den Geschäftsbetrieb aus diesem Grund nicht aufrecht erhalten kann.

Im Zweifel müsste das ein Arbeitsrichter klären, der kann grundsätzlich auch anderer Meinung sein wie ein Rechtsanwalt, den man dazu befragt. Viele Fälle sind Ermessens-Sache.
 
        #43  

Member

Persönlich finde ich zwar, der Aufriss und Hype der dazu gemacht wird ist übertrieben, trotzdem kann oder sollte man imho in Zeiten wie diesen nicht allzu sehr darauf pochen was Recht und was Unrecht ist und Arbeitgeber pauschal ans Kreuz nageln weil diese Vorsichtsmaßnahmen ergreifen um sich und ihr Unternehmen/Firma zu schützen.

Ein Mittelständler, Abteilungen, Krankenhäuser die Liste kann man unendlich ergänzen ist erledigt-wenn ihm sein Betreib unter Quarantäne gestellt wird weil 1 Mitarbeiter derzeit dorthin fährt wo er will und im ungünstigsten Fall danach , heimlich, still und leise an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt und unverantwortlicherweise alle mit ins Boot nimmt.

Und den Aufschrei "Verletzung der Fürsorepflicht" möchte ich hören-wenn Firmen es jedem Mitarbeiter selbst überlassen-wie sie mit der Situation umgehen, und danach werden Leute in Sippenhaft genommen die brav zu Hause geblieben sind die evtl. Angehörige die der Risikogruppe angehören zu betreuen haben oder selber dazu gehören.

Zu welchen Lasten das nun geht ist ein anderes Thema-da ist aber m.E. das letzte Wort noch nicht gesprochen.

In der Krise gelten andere Gesetze, da kann es durchaus zu Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten kommen, wie man an anderen Ländern bereits (deutlicher) sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Sorry,

es handelt sich hier eindeutig nicht um medizinische Vorsorge. Bitte nichts hineindeuten, wenn es nur Deine Meinung wiederspiegelt.
Unter dem Begriff medizinische Vorsorge

Es handelt sich vielmehr eine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens.
Es ging um die Frage, ob der Arbeitnehmer dafür weiteren Erholungsurlaub nehmen müsse, also für den Zeitraum zwischen Abstrich und Vorliegen des Testergebnisses. Erst danach können die von dir genannten finanziellen Absicherungen greifen (Quarantäne bzw. Arbeitsunfähigkeit).

Zu deinem Link zur Begriffsbestimmung "medizinischen Vorsorge": Von dort führt ein weiterer Link hier hin ...

Ergänzend dazu ...
Hier empfehle ich den Absatz 1 Satz 1 ;-)

Und jetzt erzähl mir bitte noch einmal, dass es sich bei dem Test auf COVID 19 nicht um eine medizinische Vorsorge handelt, und der Arbeitnehmer Erholungsurlaub nehmen muss.

Member hat gesagt:
Im Zweifel müsste das ein Arbeitsrichter klären, der kann grundsätzlich auch anderer Meinung sein wie ein Rechtsanwalt, den man dazu befragt. Viele Fälle sind Ermessens-Sache.
Darauf wird es auf jeden Fall hinauslaufen.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.
Das ist schlicht nicht zulässig. In der Schweiz nicht und auch nicht in Deutschland.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Das ist schlicht nicht zulässig. In der Schweiz nicht und auch nicht in Deutschland.
Genau, nur nichts gefallen lassen, hast schließlich Rechte . Dafür sagt dir dann z.B. Rody Duderte in Metro Manila wo es lang geht…. :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten