Thailändisch lernen

Thailand Arbeitsrecht frage??

        #21  

Member

Der Arbeitgeber darf/muss sehr wohl einen Mitarbeiter mit Krankheitssymptomen nach Hause schicken, in dem Fall wird er dann aber trotzdem eine Attest vorlegen müssen.
Macht ja auch Sinn bevor ALLE Mitarbeiter ausfallen.


Ob er das wie hier angefragt präventiv und auf einen Verdachtsmoment darf und verlangen kann dafür Urlaub zu nehmen, entzieht sich meinem Wissen, deswegen enthalte ich mich jeder weiteren Spekulation.

Dafür gibts Anwälte für Arbeitsrecht :smiley emoticons my2cents:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #22  

Member

Member hat gesagt:
man könnte sich auch die frage stellen,ob TH mit allen zahlen raus rückt
Wie im Film:

"Dänen lügen nicht"...
UND "Thais lügen nie"...55+
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Was hast du für einen Arbeitgeber in AT?
Bist du dir sicher das es erlaubt ist?
Krisengebiet ??
Kontakt mit nen Infizierten würde die Firma schon merken da du gemeldet wirst.
Mein AG ist in der CH und nicht in AT.
Ich habe auch nicht geschrieben dass irgendwas verboten wurde, sondern nur das es ihm sehr wohl was angeht wenn ich in einem Risikogebiet war oder gehe.
Nichts anderes steht im folgenden Beitrag von @jamesbe.
Und Italien ist ein Krisengebiet.
Member hat gesagt:
Nach der Reise hätte der AN jedoch eine Informationspflicht, wenn er in einem Risikogebiet gewesen wäre.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Ob er das wie hier angefragt präventiv und auf einen Verdachtsmoment darf und verlangen kann dafür Urlaub zu nehmen, entzieht sich meinem Wissen, deswegen enthalte ich mich jeder weiteren Spekulation.
Nein, das darf er nicht, wäre ja noch schöner. Das ist in Deutschland sicher nicht viel anders als in der Schweiz. Selbstverständlich kann er dich nach Hause schicken, sozusagen vorsorglich. Aber keinesfalls kann er verlangen, dass der Betroffene dafür seinen Urlaub hergeben muss. Schliesslich wird er ja dafür entschädigt..
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Mal ne frage an die Anwälte hier:
In unserer Firma wird zur Zeit von der Chefin Informiert, wenn jemand zum Beispiel jetzt nach TH fliegt und wieder zurückkommt MUSS derjenige 2 Wochen Urlaub seines Jahresurlaubes nehmen bevor er wieder die Firma betritt!!!!
mMn. Ist das doch nicht rechtens, zumal es ja Menschen gibt die schon letztes jahr gebucht haben!?

Gibt es dafür einen verbindlichen Paragraphen??
Member hat gesagt:
Das ist auch meine Meinung.....
Aber das muss doch irgendwo nachzulesen sein.!?
Wer was besonderes will, muss es besonders begründen.
Also such das Gespräch und findet eine Lösung. Ihr wollt doch beide, dass sich keiner infiziert.
Allerdings könntest du deiner Chefin zwischen den Zeilen mitteilen, dass sich die Belegschaft rechtlichen Rat einholt.
 
        #27  

Member

Da ist gerade ordentlich Bewegung drin!
Heute gabs bei uns auch Mails:

„Angesichts der zunehmenden Verbreitung des COVID-19-Virus und der Tatsache, dass die CDC das Risiko für ganz Europa auf Warnstufe 3 (die höchste Stufe) erhöht hat, kündigen wir ab sofort neue Reisebeschränkungen an. Diese Einschränkungen werden mit einer Fülle von Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um unsere Mitarbeiter, Kunden, Partner und breitere Gemeinschaften zu schützen:

Ab sofort bis auf weiteres wirksam:


Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.

Von Inlandsreisen wird dringend abgeraten, es sei denn, dies dient wesentlichen Geschäftszwecken. Zu den wesentlichen Zwecken gehören Aktivitäten wie Besuche vor Ort oder Aktivitäten vor Ort, die Reisen erfordern, kritische Kundenbesprechungen oder Reisen, die zur Fertigstellung eines Kundenergebnisses erforderlich sind.“

Hier sind allerdings nur Geschäftsreisen gemeint, wie ich es verstehe.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Hier sind allerdings nur Geschäftsreisen gemeint, wie ich es verstehe.
Also da steht ganz klar: Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.
Schon ein harter Schritt von deinem Arbeitgeber.
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Also da steht ganz klar: Alle internationalen Reisen für jeden Zweck sind verboten.
Schon ein harter Schritt von deinem Arbeitgeber.
Es sind nur die geschäftlichen Reisen gemeint, da bin ich mir sicher.
Zitat aus dem Netz:

Verreisen trotz Coronavirus-Gefahr: Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaub verbieten?

Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer zu, sein Urlaubsziel frei zu wählen. Auf die Urlaubsplanung hat der Arbeitgeber keinen Einfluss: "Die Urlaubsplanung ist reine Privatsache", erklärt Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der Zeit. Selbst wenn das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen hat, kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Reise dorthin nicht verbieten. "Sie würden damit schlichtweg in das Persönlichkeitsrecht Ihres Arbeitnehmers eingreifen", erläutert Weigelt.“
 
        #30  

Member

Wobei ich zum jetzigen Zeitpunkt sagen muss, mir wäre es lieber wenn mein Flug am 26. März nicht stattfindet.
Ich würde zum ersten mal nach Thailand fliegen und habe bedenken das viel geschlossen ist.
Wollte nach einem Aufenthalt von 2,3 Tagen nach Samui um nach Koh Tao zu kommen, wer weiß wie da jetzt die Fähren fahren usw....
 
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