Thailändisch lernen

Thailand Arbeitsrecht frage??

        #11  

Member

Member hat gesagt:
Was geht meinen Arbeitgeber an, wo ich Urlaub mache?
Wenn es sich um ein Covid-19 Krisengebiet handelt geht es ihm sehr wohl was an.
Wir mussten heute in der Fa. alle unterschreiben ob wir in den letzten 2 Wochen in einem Krisengebiet waren oder mit einer infizierten Person Kontakt hatten und es melden sobald sich daran etwas ändert.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Wenn es sich um ein Covid-19 Krisengebiet handelt geht es ihm sehr wohl was an.
Wir mussten heute in der Fa. alle unterschreiben ob wir in den letzten 2 Wochen in einem Krisengebiet waren oder mit einer infizierten Person Kontakt hatten und es melden sobald sich daran etwas ändert.

Was hast du für einen Arbeitgeber in AT?
Bist du dir sicher das es erlaubt ist?
Krisengebiet ??
Kontakt mit nen Infizierten würde die Firma schon merken da du gemeldet wirst.
 
        #14  

Member

Bei uns in der Firma ( ein großer Autokonzern) wurde letzte Woche auch eine Abfrage unter allen Mitarbeitern gemacht. Wer war in den letzten 2 Wochen in Südtirol? All diese Personen sollen die nächsten 2 Wochen bezahlt zu Hause bleiben.
Wird wohl von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt.
 
        #15  

Member

Hallo @immerkann

Habe mich mal "schlau" gemacht und ein wenig im Internet recherchiert.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber (AG) niemanden vorschreiben, wo und wie der Arbeitnehmer (AN) seinen Urlaub verbringt. Der AN muss im Vorfeld der Reise den AG auch nicht informieren, selbst wenn die Reise in ein Krisen-/Risikogebiet gehen sollte.

Artikel siehe hier, letzter Abschnitt:
Coronavirus: Darf mein Chef mir meine Urlaubsreise verbieten? Ein Anwalt klärt auf

Oder hier, Punkt 8
Coronavirus

Nach der Reise hätte der AN jedoch eine Informationspflicht, wenn er in einem Risikogebiet gewesen wäre. Auch darf der AG fragen, ob der AN in einem Risikogebiet gewesen ist und kann dann entscheiden, ob er der AN von der Arbeit freistellt bzw. beurlaubt. Dabei muss der AG allerdings den Lohn weiter zahlen und kann nicht verlangen, dass dafür die Urlaubstage verwendet werden.

Siehe hier:
Corona-Virus und die rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Reiserecht

Lohnfortzahlungen kann der AG nur verweigern, wenn der AN schon vorher hätte wissen müssen, dass die rechtzeitige, gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich oder sehr unwahrscheinlich ist.

Siehe hier:
Arbeitsrecht: Wenn der Mitarbeiter in ein Krisengebiet reist
In dem Artikel der Zeit geht zwar um eine Reise in den Jemen (Krisengebiet), das Beispiel lässt sich jedoch auf die aktuelle Situation übertragen. Da derzeit jedoch weder Thailand noch die Philippinen als Risikogebiet eingestuft sind, dürfte dieser Fall jedoch nicht zutreffen.

Allgemein gilt natürlich, dass der AG informiert werden muss, wenn der AN nach Reiserückkehr erkrankt oder Symptome aufweist, die auf eine Infektion aufgrund der Reise entstanden sein könnten.

Für deinen konkreten Fall habe ich keinen 100 % zutreffenden Artikel gefunden, jedoch kann man aus dem Vorgenannten schließen, dass die Ankündigung deines AG nicht rechtsgültig ist, weil er schlicht und ergreifend nicht vorschreiben darf, wohin du verreist und darf demnach daraus auch keine Sanktionen ankündigen.

Da das hier selbstverständlich keine Rechtsberatung ist, sei dringend empfohlen, sich auch noch bei anderen Stellen (z. B. Betriebsrat) zu informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #16  

Member

Versuch doch mal deinen Arbeitgeber damit zu überzeugen.

dort werden alle relevanten Daten erfasst, Infizierte, Tote und Geheilte. Wenn das nicht klappt kannst du damit ja auch noch zum Betriebsrat gehen. In Thailand gibt es signifikant weniger Fälle als in Deutschland. Nach der Logik deines Arbeitgeber wären Süd- und Westdeutschland Risikogebiete. Bevor man mit rechtlichen Schritten droht vielleicht doch besser erst mal das konstruktive Gespräch suchen.

aktuell in Thailand 53 Infizierte, davon bereits 33 Geheilte und ein Toter. Scheinbar greifen im Moment die Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit in Thailand besser als in Deutschland. Ich würde das ganz nüchtern vortragen. Es geht ja hier nur um Ängste und da kannst du Fakten antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #17  

Member

Member hat gesagt:
aktuell in Thailand 53 Infizierte, davon bereits 33 Geheilte und ein Toter. Scheinbar greifen im Moment die Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit in Thailand besser als in Deutschland
man könnte sich auch die frage stellen,ob TH mit allen zahlen raus rückt
 
        #18  

Member

Ich will mal versuchen meine ganz persönliche Meinung zu der Frage wieder zugeben.

Ich bin da nach einigem Überlegen sehr zwiegespalten.

Einerseits empfinde ich das als Eingriff in mein persönliches Leben und sogar in meine Freiheit.

Andererseits erfordern spezielle Umstände manchmal spezielle Maßnahmen.

Dein Chef wird wohl eher daran interessiert sein das sich niemand infiziert und er eventuell zumachen muss.
Kann man ja auch verstehen.

Die Kollegen die nicht verreisen werden das nicht anders sehen.

Deshalb weiß ich wirklich nicht ob das nicht doch der richtige Weg ist oder einfach nur Panik.

Gefallen würde mir das aber auch nicht.
 
        #19  

Member

Der Arbeitgeber hat ja auch eine gewisse Fürsorgepflicht den "gesunden" Mitarbeitern gegenüber.

Von daher kann ich so einen Schritt nachvollziehen.

Obwohl es ja nur eine präventiv Maßnahme wäre. Wie es dann da mit der rechtlichen Grundlage aussieht.... :shock:
 
        #20  

Member

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet (sich also vertragsgemäß verhält - siehe § 611 a BGB/deutsches Recht), dann hat er einen Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 615 BGB). Bei höherer Gewalt trägt das Risiko der Arbeitgeber (nicht genügend Arbeit aufgrund von Lieferengpässen o dgl.). Er kann nicht den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung abhalten (wäre vergleichbar mit der Aussperrung im Arbeitskampfrecht) und damit sein Risiko auf den Arbeitnehmer verlagern. Auch ein fiktiver Schutz der anderen Mitarbeiter vor (irgendwelchen) fiktiven Gefahren fällt nicht unter die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
 
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