Hallo
@immerkann
Habe mich mal "schlau" gemacht und ein wenig im Internet recherchiert.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber (AG) niemanden vorschreiben, wo und wie der Arbeitnehmer (AN) seinen Urlaub verbringt. Der AN muss im Vorfeld der Reise den AG auch nicht informieren, selbst wenn die Reise in ein Krisen-/Risikogebiet gehen sollte.
Artikel siehe hier, letzter Abschnitt:
Coronavirus: Darf mein Chef mir meine Urlaubsreise verbieten? Ein Anwalt klärt auf
Oder hier, Punkt 8
Coronavirus
Nach der Reise hätte der AN jedoch eine Informationspflicht, wenn er in einem Risikogebiet gewesen wäre. Auch darf der AG fragen, ob der AN in einem Risikogebiet gewesen ist und kann dann entscheiden, ob er der AN von der Arbeit freistellt bzw. beurlaubt. Dabei muss der AG allerdings den Lohn weiter zahlen und kann nicht verlangen, dass dafür die Urlaubstage verwendet werden.
Siehe hier:
Corona-Virus und die rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Reiserecht
Lohnfortzahlungen kann der AG nur verweigern, wenn der AN schon vorher hätte wissen müssen, dass die rechtzeitige, gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich oder sehr unwahrscheinlich ist.
Siehe hier:
Arbeitsrecht: Wenn der Mitarbeiter in ein Krisengebiet reist
In dem Artikel der Zeit geht zwar um eine Reise in den Jemen (Krisengebiet), das Beispiel lässt sich jedoch auf die aktuelle Situation übertragen. Da derzeit jedoch weder Thailand noch die Philippinen als Risikogebiet eingestuft sind, dürfte dieser Fall jedoch nicht zutreffen.
Allgemein gilt natürlich, dass der AG informiert werden muss, wenn der AN nach Reiserückkehr erkrankt oder Symptome aufweist, die auf eine Infektion aufgrund der Reise entstanden sein könnten.
Für deinen konkreten Fall habe ich keinen 100 % zutreffenden Artikel gefunden, jedoch kann man aus dem Vorgenannten schließen, dass die Ankündigung deines AG nicht rechtsgültig ist, weil er schlicht und ergreifend nicht vorschreiben darf, wohin du verreist und darf demnach daraus auch keine Sanktionen ankündigen.
Da das hier selbstverständlich keine Rechtsberatung ist, sei dringend empfohlen, sich auch noch bei anderen Stellen (z. B. Betriebsrat) zu informieren.