Thailändisch lernen

Auf welchen Namen Flugticket buchen nach Einbürgerung?

        #1  

Member

Hallo zusammen, ich habe mal eine ziemlich spezielle Frage an die Flugprofis im TAF:

Meine Lütte ist kürzlich eingebürgert worden und hat jetzt meinen Nachnamen im deutschen Reisepass (mit Angabe Geburtsname). Da Sie nach der Heirat die Ehe in Thailand und damit die Namensänderung noch nicht angemeldet hat, steht in ihrem thailändischen Reisepass natürlich noch ihr Geburtsname. Da alle eingebürgerten Thais Doppelstaatler sind, hat sie also 2 Pässe mit 2 unterschiedlichen Namen.

Unter welchem Namen bucht sie denn jetzt am Besten ein Flugticket zwecks Heimatbesuch? Sie hat einen Account bei Emirates und auch noch einen Freiflug da („Ticket behalten“ wegen Corona), allerdings auf ihren Geburtsnamen und möchte den Flug natürlich gerne noch nutzen.

Ist der Name auf dem Ticket egal und sie nimmt halt dann den Ausweis, der gerade passt oder gibt das im Zweifel an einer der Grenzen oder mit der Airline Stress? Werden der Name auf dem Ticket und Reisepass an der Grenze abgeglichen? Oder ist es eh wurscht, weil im deutschen Pass ja der Geburtsname auch mit angegeben ist?

Die Tante im Rathaus meinte, sie sollte mit dem deutschen Pass jeweils über die deutsche Grenze und mit dem Thaipass über die thailändische. Soweit war ich auch schon, die Frage nach dem Namen auf dem Flugticket konnte sie allerdings nicht beantworten. Eine Nachfrage bei Emirates war auch wenig förderlich…die sagten, der Name im Pass muss mit dem Namen auf dem Ticket identisch sein, mehr würde die nicht interessieren.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!
 
        #2  

Member

Interessante Frage.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann ich dir allerdings nicht geben.

Aber, rein logisch betrachtet, würde ich in dem Fall mit dem Thai Reisepass den Flug buchen, der ist ja so gesehen schon bezahlt.
Beim Check-In dann ebenfalls den Verwenden teils werden die Ausweisdaten eh beim online check-in abgefragt.
Bei Ein.- und Ausreise am Zoll den jeweiligen Pass des Landes verwenden.
Wüsste jedenfalls nicht, warum das nicht gehen sollte.
Mitnehmen würde ich so oder so beide.
Legitimiert ist das ganze eh, da der Geburtsname in beiden Pässen ist.

Sieht das irgendwer anders?
 
        #3  

Member

Sie braucht sowieso beide Pässe auf ihrer Reise, insofern sollte das am Ende egal sein.
Die Airline prüft, ob es einen Pass gibt, bei dem Name und Bild passen und das ganze dann passend zum Ticket.
Gleichzeitig muss die Airline prüfen, ob der Passagier im Zielland einreisen darf.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Die Airline prüft, ob es einen Pass gibt, bei dem Name und Bild passen und das ganze dann passend zum Ticket.

Ist es denn so, dass die Airline prüft, ob die reisende Person die ist, die auf dem Ticket steht? Diese wäre ja auch dann der Fall, wenn auf dem Ticket der Geburtsname steht aber der deutsche Reisepass sie eindeutig als die gleiche Person ausweist.

Oder checkt die Airline nur die Deckung der Namen auf Ticket und Pass?

Member hat gesagt:
Gleichzeitig muss die Airline prüfen, ob der Passagier im Zielland einreisen darf.

Das müsste ja mit dem Thaipass erledigt sein...nicht, dass sie noch ein Visum beantragen muss :wirr:
 
        #5  

Member

Selbstverständlich muss die Airline auch prüfen, dass die reisende Person auch mit der Ticketbuchung übereinstimmt.
Wie gesagt, beide Pässe hinlegen und "der Kas is bissn".
 
        #7  

Member

Normalerweise geht es folgendermaßen.
Der Flug wird immer mit dem Pass gebucht aus dem man ausreisen möchte.
Somit ist einchecken, und Boarding kein Problem.
Im Zielland angekommen, zeigt man den Pass des dortigen Landes…
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Normalerweise geht es folgendermaßen.
Der Flug wird immer mit dem Pass gebucht aus dem man ausreisen möchte.
Somit ist einchecken, und Boarding kein Problem.
Im Zielland angekommen, zeigt man den Pass des dortigen Landes…
Da sie auch wieder zurück fliegen will (zumindest gehe ich davon aus, dass die Scheidung noch nicht eingereicht ist ;-)), bräuchte sie nach deiner Logik zwei Tickets.
Braucht's aber nicht.
 
        #9  

Member

Ich würde beide Pässe mitnehmen, auf den Deutschen Pass buchen (dann hast Du beide Namen in der Buchung vermerkt), in Thailand dann einen neuen Pass machen, mit dem aktuellen Namen. Dürfte kein Problem sein, da die Ehe ja sowieso beim Ehestandsregister angemeldet sein muss.
Das ganze kann man aber auch in Frankfurt oder Berlin machen. Wenn dann zwei identische Pässe vorhanden sind hat man gar keine Probleme mehr.
 
        #10  

Member

Ich kann für russisch - deutsche Doppeltstaatler sprechen

D -> Rus -> D
CheckIn D -> russischer Pass ( im Deutschen ja kein Visum )
Ausreise Zoll -> Deutscher Pass ( im russischen kein Visum für D )
Einreise Russland -> russischer Pass
CheckIn Russland -> Deutscher Pass ( kein Visum für D im russischen Pass )
Ausreise Zoll -> russischer Pass
Einreise D -> deutscher Pass

also auf jeden Fall beide Pässe mitnehmen ... das Prozedere dürfte sehr ähnlich sein

Gruss
 
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