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Member hat gesagt:Das ist ein interessanter Denkansatz… danke @DieterK … wie gehst du persönlich mit rechtlicher Unsicherheit um … also drohende oder bestehende Verbote für kurzzeitig Vermietungen???
Hier muss man erst einmal unterscheiden, ob es sich um ein eigenes oder angemietetes Objekt handelt.
Eigene Objekte:
Ich kaufe nur Immobilien, welche sich in der Normalvermietung rechnen.
Wenn man also Airbnb usw. verbietet, habe ich immer noch einen Plan B.
Man kann aber auch bei Airbnb "sehr einfach" Rechtssicherheit bekommen, wenn das Objekt als Ferienwohnung umgewidmet ist.
An den Bestand geht der Gesetzgeber nicht, das würde dann nur neue Objekte betreffen.
Angemietete Objekte:
Hier prüfe ich im Vorfeld, ob es ein Zweckentfremdungsverbot gibt. Ist das nicht der Fall und der Standort ist gut, dann mache ich es.
Im schlimmsten Fall muss ich die Wohnung eben wieder kündigen, die Möbel kann man auch für das nächste Objekt nehmen.
Es gibt aber auch Projekte zur Miete, welche rechtssicher bereits umgewidmet sind. Das ist natürlich dann mehr als ideal, aber das sind oftmals dann größere Objekte.
Das Schöne an Airbnb ist, dass es mehrere Ansätze gibt. Das macht die Sache spannend und flexibel.