Condo-Wohnungskauf in Thailand

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        #21  

Member

chanot ist der landtitel.

so was wie ein grundbuchsauszug wo du als besitzer eingetraen bist, verwahren dann wohl viele bei der bank auf.

aber nochmal warum kaufst du es nicht und sie kann es abstottern?

aircon und son zeug bauste selber ein(läßt einbauen) mit 1.500 biste mit guter aircon dabei.
 
        #22  

Member

@Stricher
Ich habe mal einer Dame eine Aircon für 3000 Baht gesponstert, bei der musste man dreimal am Tag Wasser nachfüllen. :(
Eine gute Aircon kostet 20 kBaht up.
 
        #23  

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ich meinte harte währung nicht baht
 
        #24  

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verstehe hier das ein oder andere nicht so ganz.
1. warum, auch wenn es jetzt scheinbar ad acta gelegt ist, wolltest du das condo nicht auf deinem namen kaufen ? zumal, zinsen in d-land sind immer noch ausgesprochen attraktiv.

2. warum lebt deine frau nicht bei dir und ihrem sohn ? wenn es jetzt ganz ohne sie geht, kann sie ja hier möglicherweise so ein 400 € minijob machen, bringt immer noch mehr als in los zu schaffen für 'nen kleinen baht.
 
        #25  

Member

1. frage stelle ich mir auch.

2. würd mich auch interessieren, alles irgendwie verworren.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
@Stricher
Ich habe mal einer Dame eine Aircon für 3000 Baht gesponstert, bei der musste man dreimal am Tag Wasser nachfüllen. :(
Eine gute Aircon kostet 20 kBaht up.


:lol: paul. wo hatteste den die her ... :lach:



der preis für eine aircon richtet sich in aller regel nach der leistung,

ungültiger Link entfernt :roll: , je mehr power, desto mehr cm³ kann sie verarbeiten.

für zimmer bis 20 m² sollten 20k bath incl. einbau genug sein.
 
        #27  

Member

Wilukan,Deine frau lebt in LOS, hat ein 3 Jahres DT Visum.
Nun meine ich gehört zu haben, dass eine Niederlassungserlaubnis(neuer Name für Aufenthaltserlaubnis) verfällt, wenn der berechtigte länger als 6 monate ausserhalb DT sich aufhält.erst wenn derjenige 10 Jahre(??) in DT war, ist diese klausel hinfällig.
Wissen andere mehr dazu??
gruss
hualahn
 
        #28  

Member

Hab meine Gründe,ok?
Wir machen das schon.Nichts ist unmöglich,zumal bei mir :mrgreen:
Aircon gute gibts für 15.000 Baht.
Ad Acta ist gar nichts gelegt,aber ich denke,ich tendiere mal erst zur billigen Variante.
Sie will es auch so.Sie war ja schon mal hier,aber erst mal wollte sie wieder zurück,eigener Entschluss.
Muß erst einiges klären,ist nicht Forentauglich,sorry :wink0:
Ich mach das schon... :hehe:
 
        #29  

Member

Hallo zusdammen,
ich bin im Juni in Thailand und werde mir dort einige Objekte ansehen. Grundstücke und Wohnungen, wobei ich eher vom Kauf bzw. Pacht eines Grundstückes ausgehe. Pachtzeit dreißig Jahre mit Verlängerung und der Möglichkeit, das dort stehende Objekt auch verkaufen zu können.
Unter anderem interessiere ich mich für dieses Projekt:

Das Pimpaka Resort

das Pimpaka Garden Home Resort ist ein offenes Resort und eine deutschsprachige Siedlung innerhalb der Kreisstadt Pakchong mit ca. 150.000 Einwohnerm am Randes des Khao Yai Nationalparks . Alle Grundstuecke haben einen sogenannten Charnod Landtitel und koennen somit von Auslaendern gekauft bzw. gepachtet werden . Das Resort liegt ruhig von Wald und Gruenflaechen umrandet und mit einem schoenen Blick auf die nahen Berge nicht weit von der Innenstadt Pakchong und dem Nationalpark entfernt .
ungültiger Link entfernt

Von dort nach BKK 1.3 Stunden und nach Pattaya 3 Std.
Klima ist dort sehr angenehm und die Versorgung ( Arzt, Kliniken Einkauf ) alles bestens.
Will dort in ein paar Jahren die Hälfte des Jahres verbringen.
Bei Condomis muß ich mich nochmals genau erkunden wie es sich mit den
Eigentum verhält. Der Grund ist auf jeden Fall nicht zu erwerben, die Wohnung schon, ist allerdings mit Risiko verbunden. Werde da mal in ansehbarer Zeit mehr hier reinstellen.

Gruß
Willi
 
        #30  

Member

Hier mal was zum Erwerb einer Immobilie:

Eigentumserwerb: Tausende von Deutschen haben ihr Haus in Thailand, ohne daß sie selbst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
Tausende Deutsche haben das Geld für den Eigentumserwerb bezahlt, obwohl im Grundbuch ein thailändischer Name als Eigentümer hervorgeht. Ja sind die Deutschen denn alle verrückt?... werden Sie sich fragen.
Ich antworte Ihnen: Natürlich nicht, denn wenn der Eigentumserwerb mit den wichtigen begleitenden Verträgen (Mietvertrag und Darlehensvertrag) professionell von in Pattaya ansässigen deutschsprechenden Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt wird, ist der im Grundbuch eingetragene Thai nur auf dem Papier der Eigentümer; vertraglich wurden ihm alle Rechte an diesem Objekt entzogen, er darf das Objekt nicht einmal betreten.

Der Darlehensvertrag wird ohne zeitliche Begrenzung, der Mietvertrag auf 30 Jahre geschlossen. In diesem Vertrag kann die Nutzung des Objektes auf Ihre/n Erben übertragen werden.
Sie haben 30 Jahre das ausschliessliche Nutzungsrecht des Objektes und anschliessend in einem eventuellen Verkaufsfalle - gemäß Darlehensvertrag - Anspruch auf die Rückführung der vollen Kaufpreissumme an Sie.
Es gilt in diesem Bereich, mit Professionalität vorzugehen, dann kann im Nachhinein auch nichts passieren. Sie müssen keinesfalls mit einer Thai verheiratet oder befreundet sein, um eine Immobilie zu erwerben !
Sie können den oder die Thai, welche/r im Grundbuch eingetragen werden soll, selbst bestimmen. Aber bitte verzichten Sie niemals auf die zwei begleitenden Verträge, die bei einem Anwalt unter Zeugen geschlossen werden!
Wir sind Ihnen bei der Abwicklung dieses komplexen Themas gerne durch die Vermittlung von Rechtsanwälten und Notaren in Thailand behilflich, wenn Sie das wünschen.

Weitere Rechtsfragen zum Thema, mehr...

Gruß
Williotto
 
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