Hier mal was zum Erwerb einer Immobilie:
Eigentumserwerb: Tausende von Deutschen haben ihr Haus in Thailand, ohne daß sie selbst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
Tausende Deutsche haben das Geld für den Eigentumserwerb bezahlt, obwohl im Grundbuch ein thailändischer Name als Eigentümer hervorgeht. Ja sind die Deutschen denn alle verrückt?... werden Sie sich fragen.
Ich antworte Ihnen: Natürlich nicht, denn wenn der Eigentumserwerb mit den wichtigen begleitenden Verträgen (Mietvertrag und Darlehensvertrag) professionell von in Pattaya ansässigen deutschsprechenden Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt wird, ist der im Grundbuch eingetragene Thai nur auf dem Papier der Eigentümer; vertraglich wurden ihm alle Rechte an diesem Objekt entzogen, er darf das Objekt nicht einmal betreten.
Der Darlehensvertrag wird ohne zeitliche Begrenzung, der Mietvertrag auf 30 Jahre geschlossen. In diesem Vertrag kann die Nutzung des Objektes auf Ihre/n Erben übertragen werden.
Sie haben 30 Jahre das ausschliessliche Nutzungsrecht des Objektes und anschliessend in einem eventuellen Verkaufsfalle - gemäß Darlehensvertrag - Anspruch auf die Rückführung der vollen Kaufpreissumme an Sie.
Es gilt in diesem Bereich, mit Professionalität vorzugehen, dann kann im Nachhinein auch nichts passieren. Sie müssen keinesfalls mit einer Thai verheiratet oder befreundet sein, um eine Immobilie zu erwerben !
Sie können den oder die Thai, welche/r im Grundbuch eingetragen werden soll, selbst bestimmen. Aber bitte verzichten Sie niemals auf die zwei begleitenden Verträge, die bei einem Anwalt unter Zeugen geschlossen werden!
Wir sind Ihnen bei der Abwicklung dieses komplexen Themas gerne durch die Vermittlung von Rechtsanwälten und Notaren in Thailand behilflich, wenn Sie das wünschen.
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Gruß
Williotto