Naja, solche Gedanken hatte ich auch, weil VW gerade verkauft auch flüssig doch habe dann Abstand genommen. Das hat mehrere Gründe aber ich nenne nur den zur rechtlichen Situation. Gem. den Berichten wurde von M.M. der Tatbestand des Betruges zugegeben. VW geht dort einen anderen Weg. Bei M.M. müssten die Kläger also gar nicht in Beweislast gehen bzw. diese Verstöße ergründen lassen, denn der Konzern hat das Fehlverhalten -gem. der Presse- eindeutig bestätigt. Als langfristiges Investment brauchst du dir sicher keine sorgen machen und auf Jahressicht...viel Glück.