Member hat gesagt:
Ich denke da liegst du daneben. Statt einem Promibonus wird bei Hoeneß wohl streng darauf geachtet das alles Korrekt abläuft, ...
Da es die deutsche Rechtsprechung hergibt und die Rahmenbedingungen erfüllt sind verstehe ich ehrlich gesagt die ganze Diskussion nicht. Soll der Hoeneß auf sein Recht verzichten, damit sich niemand aufregt?
Das denke ich nicht.
Mal davon abgesehen, dass es überhaupt kein Recht auf Freigang nach 7 Monaten gibt, auf dass er verzichten könnte, ist der primäre Sinn von Vollzugslockerungen die Erleichterung der Wiedereingliederung und die Vorbereitung auf die Entlassung. Die Regelungen, ab wann und unter welchen Bedingungen dies dann möglich ist, sind normalerweise erst der zweite Schritt.
Nur weil er diese erfüllt, ergibt sich daraus ja noch lange kein Anspruch oder gar ein Recht auf Urlaub/Freigang. Das wird auch in der Praxis so nicht gehandhabt.
Zitat von der Webseite des Bayerischen Justizministeriums (17. Vollzugslockerungen und Urlaub
..Nicht beurlaubt werden in der Regel auch Gefangene, die sich im geschlossenen Vollzug befinden und gegen die bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt noch mehr als 18 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen sind. ...
Quelle:
ungültiger Link entfernt
Hab' ich mich verrechnet, oder hat er nicht noch etwas mehr als 18 Monate auf der Uhr? Wenn er also nun schon Urlaub hatte und sogar in den Freigang darf, kann das doch nur bedeuten, dass in seinem Fall eben nicht nach den üblichen Regeln entschieden wird.
Ich bin mir zwar sicher, dass man das juristisch mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen begründen kann und das Strafgesetz einen Freigang in seinem Fall rein formaljuriistisch auch hergibt. Die Blöße, ihm widerrechtlich den Freigang einzuräumen, wird man sich vermutlich nicht geben.
Dennoch muss man vermutlich alle Register ziehen und an jeder möglichen Schraube drehen, um das auch nur einigermaßen rechtfertigen zu können. Mit dem üblichen Strafvollzug, wie er jedem anderen zu Teil würde, hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, wie das Justizministerium ja selbst klarstellt.
Dass über andere Freigänger, die in den Genuß einer ähnlich großzügigen Auslegung der Vollzugsregeln kamen, nichts publik wird, liegt dann -bezugnehmend auf das o.g. Zitat- wohl doch eher daran, dass es diese nicht gibt.
Ich habe gar nichts gegen Uli. Ich finde es nur albern, dass immer so getan wird, als würde er ganz normal behandelt, wie jeder andere auch und es gäbe keinerlei Promi-Bonus. Das trifft offensichtlich nicht zu.