Dazu muss natürlich ein gewisser Verdachtsmoment vorliegen oder Unstimmigkeiten- ebenso wie dich die Polizei in D nicht grundlos einem Alkoholtest unterziehen kann. Das sieht im Regelfall so aus. Du wirst aufgehalten und gefragt ob du was getrunken hast was du verneinst. Und wenn er dann mag der Schutzmann läßt er dich aussteigen und behauptet "felsenfest" es kommt ihm so vor als wärest du gewankt und/oder deine Bewegungen waren unsicher oder so ähnlich. Diesen Verdachtsmoment ohne den es
nicht erlaubt ist dich "blasen" zu lassen will er dann trotz deiner Beteuerung, überprüfen und nachgehen. Sein Kollege hatte nämlich den selben Eindruck wie er
Jetzt sag mir bitte nicht, dass du glaubst dem Polizist fällt nichts passendes ein, wenn er einem Verdachtsmoment und einer Unklarheit die es zu beseitigen gilt nachgehen will und deshalb deinen Ausweis zwecks Personalien sehen will um diesen zu überprüfen
Ergo, du gehst mit auf das Revier wenn der Polizist es drauf anlegt auch wenn du den Ausweis wie du richtig geäußert hast nicht mitführen musst und auch nichts angestellt hast.