Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #1.721  

Member

Member hat gesagt:
Also ich glaube, du hast dir da einen Bären aufbinden lassen.
Für die Türkei habe ich es mal stellvertretend raus gesucht.

Eher nicht, denn ich hatte nichts von Kuerzungen der Bruttorente geschrieben:

Member hat gesagt:
... unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist allein die Hoehe der Auszahlung entscheidend. Deine Millionen Tuerken sind davon betroffen, genauso wie Italiener oder Oesterreicher. Die muessen alle Einbussen bei den Nettorenten hinnehmen wegen des Gefaelles bei den Lebenshaltungskosten.

"Hoehe der Auszahlung" habe ich nicht ganz korrekt als Synonym fuer den "Rentenanteil, den man behalten darf," verwendet. Man kann sich tatsaechlich erst einmal die unversteuerte Rente auszahlen lassen, muss dann aber ggfs. die faellige Steuer nach Jahresende an den deutschen Fiskus zurueckzahlen. Die Einbussen bei den Nettorenten haben ihre Ursache in der Verkuerzung des Grundfreibetrags in Abhaengigkeit vom Wohnsitzland.

Rentenzahlungen ins und aus dem Ausland: Steuerliche Konsequenzen

Aber Achtung: Das Bundesfinanzministerium hat die Staaten außerhalb der EU in sogenannte Ländergruppen eingeteilt. Je nach Ländergruppe wird der Grundfreibetrag angepasst, da das Finanzamt davon ausgeht, dass in anderen Ländern ein anderes Einkommensniveau herrscht und damit in der Regel auch die Lebenshaltungskosten nicht den deutschen Verhältnissen entsprechen.

Die Regelungen fuer die Tuerkei sind kompliziert, aber wenn man sich die Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums bzgl. Tuerkei ansieht, dann wird man erkennen, dass dort nur der halbe Grundfreibetrag geltend gemacht werden konnte. Das sind zwar Zahlen aus der Zeit des Inkrafttretens des DBA mit der Tuerkei, aber ich gehe davon aus, dass fuer die Tuerkei auch heute noch nicht der volle Grundfreibetrag gilt. Da ich momentan wenig Zeit habe, erspare ich mir die Suche nach den aktuellen Zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.722  

Member

Die von dir angeführte Ländergruppeneinteilung gibt es aus anderen Gründen als deutschen Rentnern den Grundfreibetrag der GRV zu kürzen ...

"Viele ausländische Mitbürger (...)
Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel."

 
        #1.723  

Member

Member hat gesagt:
Die von dir angeführte Ländergruppeneinteilung gibt es aus anderen Gründen als deutschen Rentnern den Grundfreibetrag der GRV zu kürzen

Richtig. Wir reden offensichtlich aneinander vorbei.
Es ging um Gastarbeiter, die in ihre Heimat zurueckkehren und dort eine deutsche Rente beziehen. Das war nach meinem Verstaendnis der Ausgangspunkt:

Member hat gesagt:
Wäre doch sozial gerecht Renten die ins Ausland gehen oder an nicht ansässige Rentner gezahlt werden, mit einem Lebenshaltungskostenindex zu versehen. Rentner in Thailand würden dann aktuell nur 75,6 % ihrer deutschen Rente erhalten......
Member hat gesagt:
Dann müsstest du ja auch Millionen Türken und andere ehemaligen Gastarbeiter anpassen. Wie soll das gehen?

Genau fuer diese Faelle gibt es die Laendergruppeneinteilung.
 
        #1.724  

Member

Member hat gesagt:
Richtig. Wir reden offensichtlich aneinander vorbei.
okay 🙃
Das konnte ich nicht erahnen.
Ja, hatte gelesen das ihr auch über "Gastarbeiter" etc. geschrieben habt.
Aber mehr oder weniger aussen vor gelassen. 🤷
Und sicher gibt es da, schon bei Renten die aus verschiedenen Ländern kommen,
grundsätzlich andere Regelungen.

Gut das wir es klären konnten. 👍
 
        #1.725  

Member

Member hat gesagt:
"Gastarbeiter"
Und sicher gibt es da, schon bei Renten die aus verschiedenen Ländern kommen, grundsätzlich andere Regelungen.

hierzu als Stichwort auch "Spätaussiedler"
 
        #1.726  

Member

Member hat gesagt:
hierzu als Stichwort auch "Spätaussiedler"
👍
Ich zitiere mich mal selber ...

Member hat gesagt:
Beim Fremdrentengesetz und der Erwerbsminderungsrente kann das, unter Umständen, eintreten.

Ich bin mir aber keineswegs sicher und habe mich auch nicht darüber informiert,
ob so einem Spätaussiedler die Rente gekürzt wird, wenn er seinen Lebensabend nach Thailand verlegt.

Innerhalb der EU und EFTA hat auch er keine Abzüge zu befürchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.728  

Member

Member hat gesagt:
Nach Malaysia wird auch die volle deuische Rente ausgezahlt. :)
Die deutsche Rente wird in jedes Land ausbezahlt sofern du als Rentner anspruch drauf hast!
Du hast eingezahlt und ebenso anrecht darauf es ausgezahlt zu bekommen, unabhängig davon wo du lebst.
Und ja, es wird ins Ausland überwiesen.

Ob du "voll" oder nicht (leer!?) deine Rente bekommst hängt in erster Linie von deinem steuerlichem Status und Anspruch ab!
 
        #1.729  

Member

Member hat gesagt:
Spätaussiedler sind Deutsche; für die gelten m.W. keine Sonderregelungen.

"Wenn jedoch eine dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland erfolgt, kann die Rente unter Umständen gekürzt werden. Möglich ist dies beispielsweise bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, wenn die Rente auch Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) enthält. Hiervon sind insbesondere Vertriebene und Spätaussiedler betroffen, deren Beschäftigungszeiten in den osteuropäischen Herkunftsländern für die Rente angerechnet wurden."

 
        #1.730  

Member

Bleibt festzuhalten, wer hier eingezahlt hat bekommt im Ausland die gleiche Rente, als wenn er in Deutschland wäre, nur der Steuerfreibetrag kann unterschiedlich sein ?!
Schlimm wird's für solche wie mich, die ihre Rente dann später eh voll versteuern müssen.
 
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