Member
Member hat gesagt:Also ich glaube, du hast dir da einen Bären aufbinden lassen.
Für die Türkei habe ich es mal stellvertretend raus gesucht.
Eher nicht, denn ich hatte nichts von Kuerzungen der Bruttorente geschrieben:
Member hat gesagt:... unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist allein die Hoehe der Auszahlung entscheidend. Deine Millionen Tuerken sind davon betroffen, genauso wie Italiener oder Oesterreicher. Die muessen alle Einbussen bei den Nettorenten hinnehmen wegen des Gefaelles bei den Lebenshaltungskosten.
"Hoehe der Auszahlung" habe ich nicht ganz korrekt als Synonym fuer den "Rentenanteil, den man behalten darf," verwendet. Man kann sich tatsaechlich erst einmal die unversteuerte Rente auszahlen lassen, muss dann aber ggfs. die faellige Steuer nach Jahresende an den deutschen Fiskus zurueckzahlen. Die Einbussen bei den Nettorenten haben ihre Ursache in der Verkuerzung des Grundfreibetrags in Abhaengigkeit vom Wohnsitzland.
Rentenzahlungen ins und aus dem Ausland: Steuerliche Konsequenzen
Aber Achtung: Das Bundesfinanzministerium hat die Staaten außerhalb der EU in sogenannte Ländergruppen eingeteilt. Je nach Ländergruppe wird der Grundfreibetrag angepasst, da das Finanzamt davon ausgeht, dass in anderen Ländern ein anderes Einkommensniveau herrscht und damit in der Regel auch die Lebenshaltungskosten nicht den deutschen Verhältnissen entsprechen.
Die Regelungen fuer die Tuerkei sind kompliziert, aber wenn man sich die Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums bzgl. Tuerkei ansieht, dann wird man erkennen, dass dort nur der halbe Grundfreibetrag geltend gemacht werden konnte. Das sind zwar Zahlen aus der Zeit des Inkrafttretens des DBA mit der Tuerkei, aber ich gehe davon aus, dass fuer die Tuerkei auch heute noch nicht der volle Grundfreibetrag gilt. Da ich momentan wenig Zeit habe, erspare ich mir die Suche nach den aktuellen Zahlen.
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