So habe ich den Artikel nicht verstanden. Ich denke der Titel des Artikels ist irrefuehrend. Er suggeriert Doppelbelastungen fuer die entsandten Arbeitnehmer, die es aber so nicht geben wird. Das viel groessere Problem haben die entsendenden Firmen. Niemand, der sich auf Eigeninitiative eine Arbeit im Ausland sucht, ist betroffen. Das ist ein Riesenunterschied zum US Modell.
Der Fall ist ja immer dann von Interesse, wenn das "zu Hause aufgrund der Staatszugehoerigkeit" nicht mit dem Ansaessugkeitsstaat uebereinstimmt. Da das bei mir nur bzgl. Deutschland der Fall ist, kenne ich mich da nicht genau aus, aber das Ergebnis der "Besteuerung zu Hause" ist i.A. keine Doppelbesteuerung sondern schlechtestens die Besteuerung nach dem hoeheren der konkurrienden Steuersaetze. Das ist auch genau das Ziel der US Regelung: Verhinderung der Steuerflucht in ein Billigsteuerland.
Die deutsche Besteuerung folgt dagegen einem ganz anderen Prinzip: Besteuerung bei Nichtansaessigen ausschliesslich von deutschen Einkuenften unter Beruecksichtigung des Welteinkommens.