Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

  • Ersteller
        #1.701  

Member

Ich nehme jetzt mal das "Asozial" zurück.
Bringt ja nichts, da eine moralische Diskussion zu nichts führt.

Member hat gesagt:
Würde ich es machen? Nein.
Ich auch nicht.
Obwohl es mir, finanziell, je nachdem wie lange ich lebe, einige 10.000€ bringen könnte.
 
        #1.702  

Member

Metallbauer und Maschinenbauingenieur. Arbeitet bei einem Arbeitgeber der nur ältere Mitbürger beschäftigt. Und das mit Erfolg.

Member hat gesagt:
Was für einen Job denn? Dachdecker?

Er hatte ein teures Hobby. Frauen . Die eine hat die Hälfte der Rente.
 
        #1.703  

Member

Ich würde auch auf jeden Fall nach SOA gehen. Mit oder ohne ALG1.
Ich habe nur noch nicht 1 Tag irgendwas vom Staat bekommen. Kein AGL 1 kein Bafög, kein Krankengeld. Dann nach 40 Jahren eingezahlt. Wenn auch nur 12 oder 6 Monate würde das zwar nicht ausschlaggebend sein, jedoch willkommen sein.

2 Jahre AGL1 in Deutschland ist Blödsinn. Dann würde ich 2 Jahre länger beschäftigt bleiben.
 
        #1.705  

Member

Krankengeld hoffe ich auch nie zu bekommen. 😉
Gekündigt werde ich leider nicht. Wenn doch wäre das viel besser als ALG1 😂.
Dann wäre ich sofort in SOA!
 
        #1.706  

Member

Member hat gesagt:
Ich wollte hier jedoch keine moralische Debatte eröffnen.
Ich wollte nur wissen ob jemand mit ca. 60 Erfahrungen mit der Arbeitsagentur hat. Wie häufig muss man sich spontan (innerhalb von 24 Stunden) einfinden.
Es ist in den meisten Fällen individuell vom Kunden und vom Mitarbeiter der Agentur für Arbeit abhängig.
Kommt ihr menschlich gut klar und steht fest, dass du unvermittelbar bist, lässt er dich normal in ruhe.
Wenn er persönlich etwas gegen dich hat...

(Ein Bekannter von mir im Bürgergeldbezug, eine Prinzessin auf ner Erbse und KEIN Bezug und keine Unterstellung auf irgendjemanden im Forum hat sämtlichen Schriftverkehr über den Anwalt laufen lassen. Da ging unter einer Woche dann gar nichts.)

Sollte man einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, kann man diesen auch verschieben. Hier sollte man dann die Rufumleitung entsprechend schalten... angeblich geht das mittlerweile auch. Vielleicht kann man auch generell mit dem Berater ausmachen, dass man ungern telefoniert und vorrangig über E-Mail kommuniziert.

Unterm Strich sollte bei einem ordentlichen Ersteindruck und einem zuverlässigen Brieföffner in DACH also nichts passieren können.

Aber: Wenn etwas passiert, z.B. Krankheitsfall in Thailand, dann kann das natürlich ganz schnell einen Rattenschwanz nach sich ziehen.
 
        #1.707  

Member

so ist es. Hängt von deinem Alter ab, vom Sachbearbeiter usw.

Mit Mitte 40 hatte ich ne Tante die sehr energisch war, ohne covid hätte es definitiv Probleme gegeben. Ihre Aussage war "toller Lebenslauf, sie haben wir in wenigen Wochen in Arbeit".
War nicht so ganz meine Vorstellung und bis covid musste ich da ziemlich kreativ werden. Während covid war das alles recht easy. Ab August 2020 wurde sie dann aber sehr schnell wieder nervig. hab ihr dann gesagt was Sache ist und wir haben das Verhältnis einvernehmlich gekündigt.

Wäre ich 15 Jahre älter gewesen wäre das sicher anders abgelaufen.
 
        #1.708  

Member

Member hat gesagt:
Das geht nicht nur theoretisch, sondern es wird schon lange praktiziert. Jeder Rentner, der in D beschraenkt steuerpflichtig ist, hat keinen Anspruch auf den steuerlichen Grundfreibetrag, dessen Hoehe sich auf die deutschen Lebenshaltungskosten bezieht. Rentner, die keinen deutschen Wohnsitz haben und dennoch unbeschraenkt steuerpflichtig sind, erhalten einen steuerlichen Grundfreibetrag, der sich grob an den Lebenshaltungskosten des Wohnsitzlandes orientiert.
Steuern und Renteneinkünfte sind doch zwei Paar Schuhe.
Gesetzt den Fall der ehemalige Gastarbeiter kommt aus Griechenland, Portugal oder Vietnam.
Davon gibt es ja recht viel in Deutschland.
Dann versteuert er laut DBA seine Rente nicht in D.
Somit braucht er auch keinen Freibetrag.
Bei der Mutmaßung von Thai 69 ging es aber darum ob die volle Rente ins Ausland gezahlt wird. Und nicht um Besteuerungen.
Member hat gesagt:
Das geht nicht nur theoretisch, sondern es wird schon lange praktiziert. Jeder Rentner, der in D beschraenkt steuerpflichtig ist, hat keinen Anspruch auf den steuerlichen Grundfreibetrag, dessen Hoehe sich auf die deutschen Lebenshaltungskosten bezieht. Rentner, die keinen deutschen Wohnsitz haben und dennoch unbeschraenkt steuerpflichtig sind, erhalten einen steuerlichen Grundfreibetrag, der sich grob an den Lebenshaltungskosten des Wohnsitzlandes orientiert.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten