Thailändisch lernen

Ein Platz an der Sonne - Homeoffice weltweit

        #21  

Member

Member hat gesagt:
Eine ehrlicherweise doofe Frage eines Unwissenden an die IT-Experten:

Für die meisten Anwendungen benötige ich eine VPN-Verbindung zur IT meines Arbeitgebers (z. B. SAP). Kann man davon ausgehen, dass eine VPN-Verbindung zu meinem Arbeitgeber von egal wo auf der Welt gleich (un-)sicher ist? Spielt das eine Rolle?

Eine VPN Verbindung ist unabhängig von deinen Standort immer gleich sicher. Vom Standpunkt der Verbindungssicherheit spielt es also keine Rolle, ob du dich von Zuhause verbindest oder von unterwegs.

Wenn es eine Vorgabe seitens der Firma gibt, das z.B. Home-Office nur in Deutschland erlaubt ist, so könnte die Gegenstelle in der Firma Verbindungen aus dem Ausland ablehnen. Dies sollte auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.
Selbst wenn es funktionieren sollte, so kann man erkennen von wo sich der Mitarbeiter einwählen möchte. Dies nur als Information, falls jemand heimlich die zwei Wochen aus dem Hotel in Thailand arbeiten möchte.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Eine VPN Verbindung ist unabhängig von deinen Standort immer gleich sicher. Vom Standpunkt der Verbindungssicherheit spielt es also keine Rolle, ob du dich von Zuhause verbindest oder von unterwegs.

Wenn es eine Vorgabe seitens der Firma gibt, das z.B. Home-Office nur in Deutschland erlaubt ist, so könnte die Gegenstelle in der Firma Verbindungen aus dem Ausland ablehnen. Dies sollte auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.
Selbst wenn es funktionieren sollte, so kann man erkennen von wo sich der Mitarbeiter einwählen möchte. Dies nur als Information, falls jemand heimlich die zwei Wochen aus dem Hotel in Thailand arbeiten möchte.

Die Ersten, die VPN im Firmenberreich eingesetzt haben, waren diejenigen von uns, die auf Geschäftsreisen gingen.
Die gibt es gewiß auch heute noch.
Das Hommeoffice-Szenario kam erst später dazu.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Es dürfte auch steuerrecht Probleme geben, wenn der AN mehr als 180 Tage im Ausland ist und damit DACH nicht mehr der Hauptwohnsitz ist. Vor allem dann, wenn er die Zeit immer in demselben Land verbringt.

Der Thread ist ja offen angelegt worden.

Aber bei meinem
Member hat gesagt:
Leute, warum erst schlafende Hunde wecken?
Glaubt Ihr wirklich, er hat seinen Boss erst gefragt?

Wenn jemand früher eine „Geschäftsreise“ nach Pattaya plante, hat er doch auch nicht seine eifersüchtige Ehefrau gefragt, was sie davon hält..
hatte ich mich eigentlich auf den Fall bezogen, daß jemand in Quarantäne in einem ASQ-Hotel geht, dort statt in DACH unter heimischen Lockdown-Bedingungen das Homeoffice in Thailand macht,
und schließlich noch ein paar Wochen/Monate Homeoffice in Thailand dranhängt, evtl. durch Urlaub ergänzt.

Bei über 180 Tagen würde ich zumindest das weniger als Homeoffice bezeichnen, das geht für mich dann schon eher in Richtung Digital Nomad und setzt eine entsprechende Tätigkeit voraus.
(so ähnlich, wie @riva das in seinem letzten Beitrag angerissen hat)


Im zuerst geschilderten Fall würde ich zumindest nicht danach trachten, die Grauzonen aufzuhellen,
solange es keine dagegensprechenden offiziellen Regeln gibt. Wer dumm fragt, kriegt dumme Antworten…

Mir sind ein paar Fälle bekannt, wo Leute die zurzeit recht laxen Homeoffice-Regelungen dazu genutzt haben, dies von der (okay: europäischen ) Ferienwohnung/ Boot aus zu betreiben.
Ich würde mich immer darüber hinausreden, daß Ausland nicht ausdrücklich untersagt war und sehen, daß meine Arbeitsleistung und Teilnahme an Online-Meetings ausreichend dokumentiert ist.

(Wie zuvor gesagt: das gilt weniger auf Senior Management Level)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Kann mir auch nur schwer vorstellen, daß es viele AG gibt, die begeistert sind, wenn der AN beantragt das Home Office aus Pattaya zu betreiben.

Betreib dein Home Office halt aus Nongprue, Banglamung, Conburi 20150 und jeder Arbeitgeber ist zufrieden.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Es dürfte auch steuerrecht Probleme geben, wenn der AN mehr als 180 Tage im Ausland ist und damit DACH nicht mehr der Hauptwohnsitz ist.

Nicht steuerrechtliche Probleme. Visatechnische Probleme sind das grössere Problem

Probleme über Probleme :strei:
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Eine VPN Verbindung ist unabhängig von deinen Standort immer gleich sicher. Vom Standpunkt der Verbindungssicherheit spielt es also keine Rolle, ob du dich von Zuhause verbindest oder von unterwegs.

Wenn es eine Vorgabe seitens der Firma gibt, das z.B. Home-Office nur in Deutschland erlaubt ist, so könnte die Gegenstelle in der Firma Verbindungen aus dem Ausland ablehnen. Dies sollte auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.
Selbst wenn es funktionieren sollte, so kann man erkennen von wo sich der Mitarbeiter einwählen möchte. Dies nur als Information, falls jemand heimlich die zwei Wochen aus dem Hotel in Thailand arbeiten möchte.
Doof gefragt, was wenn man selber eine VPN einrichtet und der Server sich in Deutschland befindet, sich dann mit dem Firmen-PC einloggt.

Würde die zweite VPN des Firmen-PC das merken und den Dienst verweigern?
Könnte der AG das trotzdem irgendwie heraus bekommen?

Übrigens, das größte Hindernis, warum man nicht auch aus dem Ausland arbeiten dürfte, wäre der Neid derer, die es nicht können/dürfen. Dem AG (mir übrigens auch) wäre es scheißegal, ob mein Kollege aus dem Ausland arbeitet, oder aus Buxtehude, Hauptsache die Leistung stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Die Ersten, die VPN im Firmenberreich eingesetzt haben, waren diejenigen von uns, die auf Geschäftsreisen gingen.
Die gibt es gewiß auch heute noch.
Das Hommeoffice-Szenario kam erst später dazu.
Das will ich auch gar nicht abstreiten. Es kommt sicherlich immer auf die jeweilige Firma an und wie nervös der zuständige Admin ist.
Ein global agierender Weltkonzern wird hier wahrscheinlich keine Einschränkungen aktivieren.
Der Betrieb, in dem ich arbeite, ist aber z.B. nur ziemlich lokal vertreten. Wir unterhalten keine geschäftliche Beziehungen mit ausländischen Firmen und von uns war auch noch nie jemand auf Geschäftsreise im Ausland.
Wäre ich für die Firewall zuständig, wäre eine meiner ersten Handlungen alle VPN Verbindungen aus dem nicht-europäischen Ausland zu unterbinden.

Grundsätzlich wollte ich auch nur darauf hinweisen, dass es zum einen eventuell nicht aus dem Ausland funktionieren wird und das es zusätzlich möglich ist, dass der Standort erkannt werden kann.

Member hat gesagt:
Doof gefragt, was wenn man selber eine VPN einrichtet und der Server sich in Deutschland befindet, sich dann mit dem Firmen-PC einloggt.

Würde die zweite VPN des Firmen-PC das merken und den Dienst verweigern?
Könnte der AG das trotzdem irgendwie heraus bekommen?

Übrigens, das größte Hindernis, warum man nicht auch aus dem Ausland arbeiten dürfte, wäre der Neid derer, die es nicht können/dürfen. Dem AG (mir übrigens auch) wäre es scheißegal, ob mein Kollege aus dem Ausland arbeitet, oder aus Buxtehude, Hauptsache die Leistung stimmt.
Genau das war auch meine Überlegung.
Einfach weil ich seit Monaten zuhause hocke, wir keine Anwesenheitspflicht im Büro haben und meinem Chef es nur wichtig ist, dass die Arbeit erledigt wird.
Leider gibt es auch bei uns die Vorgabe, dass Home-Office nur aus Deutschland erlaubt ist. Mein Einwand, dass im Fall einer VPN Verbindung mein Notebook deutsches Staatsgebiet wird, wurde nicht angenommen.

Aus dem Grund habe ich auch an die VPN in VPN Lösung gedacht. Beide Clients auf einem Endgerät zu installieren wird nur sehr wahrscheinlich nicht funktionieren.
Hier würde ich eine mehrstufige Lösung in Betracht ziehen. Man könnte ein Smartphone für die Verbindung zum deutschen VPN Server nehmen und dort dann einen HotSpot aktiv nehmen. Mit diesem verbindet man sich mit dem Notebook und startet dort dann seinen VPN Client in die Firma.

Würde die zweite VPN des Firmen-PC das merken und den Dienst verweigern?
Nein
Könnte der AG das trotzdem irgendwie heraus bekommen?
Nein

Man sollte im Vorfeld nur sicherstellen, dass man im Hotel ein ordentliches WLAN hat und das eine freie Verbindung ins Internet möglich ist.
Auch sollte man einen vertrauenswürdigen Kollegen in Deutschland über die Pläne informieren, damit dieser zur Not übernehmen kann, falls es doch mal zu Problemen kommt.
 
        #28  

Member

@JackDaniels
"Man könnte ein Smartphone für die Verbindung zum deutschen VPN Server nehmen und dort dann einen HotSpot aktiv nehmen."

War auch meine Überlegung, nur unterbinden (zumindest versuchen sie es) einige Länder die Nutzung von VPN. Es gibt natürlich VPN Anbieter, die das trotzdem umgehen können.

Hat jemand in Thailand dieses Szenario Mal durchgespielt und kann berichten?
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Genau das war auch meine Überlegung.
Einfach weil ich seit Monaten zuhause hocke, wir keine Anwesenheitspflicht im Büro haben und meinem Chef es nur wichtig ist, dass die Arbeit erledigt wird.
Leider gibt es auch bei uns die Vorgabe, dass Home-Office nur aus Deutschland erlaubt ist. Mein Einwand, dass im Fall einer VPN Verbindung mein Notebook deutsches Staatsgebiet wird, wurde nicht angenommen.

Aus dem Grund habe ich auch an die VPN in VPN Lösung gedacht. Beide Clients auf einem Endgerät zu installieren wird nur sehr wahrscheinlich nicht funktionieren.
Hier würde ich eine mehrstufige Lösung in Betracht ziehen. Man könnte ein Smartphone für die Verbindung zum deutschen VPN Server nehmen und dort dann einen HotSpot aktiv nehmen. Mit diesem verbindet man sich mit dem Notebook und startet dort dann seinen VPN Client in die Firma.

Nein
Nein

Man sollte im Vorfeld nur sicherstellen, dass man im Hotel ein ordentliches WLAN hat und das eine freie Verbindung ins Internet möglich ist.
Auch sollte man einen vertrauenswürdigen Kollegen in Deutschland über die Pläne informieren, damit dieser zur Not übernehmen kann, falls es doch mal zu Problemen kommt.


Dieses VPN Szenario war ja der eigentliche Aufhänger für meinen ersten Post. Pauschal kann man nicht sagen, dass der AG einen Aufenthaltsort nicht mitbekommt, nur weil man ein (zusätzliches) VPN nutzt. Es wird sich immer viel zu sehr auf die IP-Adresse konzentriert. Die interessiert heute so gut wie kaum noch jemanden. Siehe hier mein Post:

Member hat gesagt:
Auch wenn es der Arbeitgeber nicht unbedingt darf, so kann er schon Kenntnis über euren Standort erfahren (oder zumindest der Admin). Ich denke mal die meisten nutzen Office 365 oder ähnliche Software um kollaborativ zu arbeiten. Ohne zweiten Faktor sollte gerade so eine Software nicht mehr genutzt werden. Und da liegt das Problem. Meist sind die Systeme so konfiguriert, dass ihr nicht ständig, sondern bei besonderen Auffälligkeiten nach dem zweiten Faktor gefragt werdet. Das kann zum Beispiel aufgrund eures Standortes, außerhalb DACH sein. Der Standort wird nicht alleine aus der IP-Adresse gezogen, ein VPN nach DACH stellt also nicht unbedingt eine Lösung dar. Natürlich gibt es auch dazu Tricks, die dürft ihr aber vielleicht nicht anwenden und dauerhaft sind sie evtl. nicht wirklich komfortabel.

Es gibt genug Berufsgruppen die nutzen solche Enterprise Software nicht und ihr seid evtl. mehr oder weniger als Einzelkämpfer unterwegs. Auf die trifft das natürlich nicht zu.

Member hat gesagt:
@JackDaniels
"Man könnte ein Smartphone für die Verbindung zum deutschen VPN Server nehmen und dort dann einen HotSpot aktiv nehmen."

War auch meine Überlegung, nur unterbinden (zumindest versuchen sie es) einige Länder die Nutzung von VPN. Es gibt natürlich VPN Anbieter, die das trotzdem umgehen können.

Hat jemand in Thailand dieses Szenario Mal durchgespielt und kann berichten?

Das sind aber nur sehr wenige, eher autoritäre Länder, China, Iran, Nordkorea usw.
 
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