Thailändisch lernen

PH --> DE Erfahrungen mit Ausnahmeregelung Sprachkurs A1

        #31  

Member

Member hat gesagt:
Glücklicherweise glaube ich ja nicht jeden Mist, der hier so plakativ rausgehauen wird.
Aber es entspräche schon einer gewissen Etikette, wenn man sich zunächst kundig macht, bevor einfach ungare Halbwahrheiten gepostet werden!

Das Prozedere nach Beantragung eines Heiratsvisums (Quelle: Auswärtiges Amt, siehe auch § 31 AufenthV) :

Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.


Also hat die Botschaft hier gar nichts zu melden! Die lokale Ausländerbehörde prüft den Visumsantrag und trifft die Entscheidung.
Ich denke du hast das missverstanden. Erst muss die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen und danach kann die Botschaft in Philippinen entscheiden ob sie dem Visumsantrag zu stimmt oder nicht. Hier hat die Botschaft in Manila das letzte Wort.
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Glaub doch was du willst. Papier ist geduldig und ich weiß es besser als du. Kannst du akzeptieren oder nicht, deine Entscheidung.

Wie hat einer hier (sinngemäß) geschrieben: Wenn du dich gegenüber der Botschaft genauso verhältst wie in diesem Thread und du an den Falschen gerätst, wirst du viel "Spaß" mit der Botschaft haben.

PS: Du kennst die juristische Definition von "grundsätzlich"? Nochmal: Die Botschaft ist nur gegenüber dem Außenminister rechenschaftspflichtig. Und das wissen sie und verfahren auch so. Aber du darfst gerne weiter träumen.

Geglaubt wird in der Kirche! Und dass du es besser weisst, stand ja von Anfang an fest.

Und wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich habe überhaupt nicht vor, mit der Botschaft in Kontakt zu treten. Wo steht das???

Du hast hier noch nicht einen objektiven Beleg für deine kruden Behauptungen abgeliefert. Alles nur subjektive Verschwörungstheorien!

Vielen Dank für Nichts.
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke du hast das missverstanden. Erst muss die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen und danach kann die Botschaft in Philippinen entscheiden ob sie dem Visumsantrag zu stimmt oder nicht. Hier hat die Botschaft in Manila das letzte Wort.
siehe Beitrag #29.

Es gibt eine eindeutige Handlungsanweisung vom Auswärtigen Amt an die untergeordneten Behörden.
 
        #34  

Member

Member hat gesagt:
siehe Beitrag #29.

Es gibt eine eindeutige Handlungsanweisung vom Auswärtigen Amt an die untergeordneten Behörden.
Mag sein. Nur, was machst Du wenn die sich nicht daran halten?
Die lokale regionale Ausländerbehörde kann nur zustimmen bzw. Eine Empfehlung abgeben, das Visum auszustellen oder auch nicht. Sie ist nicht Weisungsbefugt gegenüber der Botschaft in Manila oder Bangkok. Und wenn schon die Ausländerbehörde die Empfehlung ausspricht das Visum nicht auszustellen, dann wird die Dt. Botschaft einen Teufel tun das Visum trotzdem auszustellen.
 
        #35  

Member

Für qualifizierte Infos zu diesem Thema lohnt tatsächlich eine Blick in die aktuelle Ausgabe des Visumhandbuchs vom Auswärtigen Amt. Das hat @Peter_Hansen ja bereits zitiert. Da gibt es sehr ausführlich Regelungen zu Visa-Fragen. Stand Mai 2021


Bei den Regelungen geht es nicht nur um die erwähnte Behördenzuständigkeit. Zum Sprachnachweis finden sich auch einiges:

2.5.4. Sprachnachweis

(...) Der Sprachnachweis kann möglich, aber unzumutbar sein, wenn ein anerkanntes Sprachinstitut zwar Prüfungen anbietet und vom Wohnort der Antragsteller aus auch erreichbar ist, das Aufsuchen des Instituts aber mit einer außergewöhnlichen Härte verbunden wäre, z.B. weil

• der Antragssteller an einer körperlicher Behinderung/Krankheit leidet, die verhindert, dass er/sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann oder der Prüfungsort nicht barrierefrei ist;
• der Antragsteller zu einer Covid19-Risikogruppe gehört und das Absolvieren der Prüfung in einem Raum mit weiteren Personen nicht zumutbar ist;
• die Sicherheitslage eine Reise zum Prüfungsort nur unter Gefahr für Leib und/oder Leben erlaubt;
• aus kulturellen/gesellschaftlichen Gründen die alleinige Reise einer Frau zum Prüfungsort absolut unzumutbar ist, weil sie dadurch schwere Nachteile zu befürchten hätte und sie auch keine anderen geeigneten Personen begleiten können;
• die Ablegung der Prüfung mit unzumutbar hohen Kosten verbunden wäre (Grenze einzelfallabhängig, s. 5.5.).

In dem vom Threaderöffner geschilderten Fall könnte eventuell die Erkrankung der Antragstellerin ein Argument sein, wenn sie deshalb zu einer Covid-19 Risikogruppe zählt und nur eine Prüfung angeboten wird, bei der weitere weitere Personen im Raum sind. Soweit die Entfernung zum Lernort oder fehlende technische Ausstattung angeführt wird, sehe ich nach erster Durchsicht des Textes eher geringe Chancen
 
Zuletzt bearbeitet:
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Du hast hier noch nicht einen objektiven Beleg für deine kruden Behauptungen abgeliefert. Alles nur subjektive Verschwörungstheorien!

Vielen Dank für Nichts.

Bin raus hier, bist mich los. Kindergarten ist mir zu doof, brauch ich nicht.
 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
Für qualifizierte Infos zu diesem Thema lohnt tatsächlich eine Blick in die aktuelle Ausgabe des Visumhandbuchs vom Auswärtigen Amt. Das hat @Peter_Hansen ja bereits zitiert. Da gibt es sehr ausführlich Regelungen zu Visa-Fragen. Stand Mai 2021


Bei den Regelungen geht es nicht nur um die erwähnte Behördenzuständigkeit. Zum Sprachnachweis finden sich auch einiges:



In dem vom Threaderöffner geschilderten Fall könnte eventuell die Erkrankung der Antragstellerin ein Argument sein, wenn sie deshalb zu einer Covid-19 Risikogruppe zählt und nur eine Prüfung angeboten wird, bei der weitere weitere Personen im Raum sind. Soweit die Entfernung zum Lernort oder fehlende technische Ausstattung angeführt wird, sehe ich nach erster Durchsicht des Textes eher geringe Chancen
Danke!

Aber mein Schatz ist bereits vollständig geimpft.
 
        #38  

Member

Member hat gesagt:
Mag sein. Nur, was machst Du wenn die sich nicht daran halten?
Die lokale regionale Ausländerbehörde kann nur zustimmen bzw. Eine Empfehlung abgeben, das Visum auszustellen oder auch nicht. Sie ist nicht Weisungsbefugt gegenüber der Botschaft in Manila oder Bangkok. Und wenn schon die Ausländerbehörde die Empfehlung ausspricht das Visum nicht auszustellen, dann wird die Dt. Botschaft einen Teufel tun das Visum trotzdem auszustellen.

Hast du die Handlungsanweisung wirklich gelesen?

Geht die Stellungnahme der beteiligten Ausländerbehörde ein, übernimmt die Auslandsvertretung grundsätzlich deren Votum.
Eine abschließende Entscheidung über Visumanträge, bei denen nach § 31 Abs. 1 AufenthV die Ausländerbehörde beteiligt wurde, soll grundsätzlich im Einklang mit der Ausländerbehörde getroffen werden.

Es darf also keine zwei Meinungen geben! Die Botschaft hat sich nach der Empfehlung der AB zu richten und kann daher nicht ohne triftigen Grund einfach anders entscheiden.
Dieses Vorgehen entspricht ja quasi einer Weisungsbefugnis.

Das deutsche Recht gewährleistet Akteneinsicht und wenn ich persönlich mit dem Mitarbeiter der AB korrespondiere, fliegt die Botschaft ganz schnell auf, sofern sie anders handelt als von der AB empfohlen.
Das dürfte die Aufmerksamkeit des Auswärtigen Amtes auf sich ziehen. Und spätestens hier greift dann eine Weisungsbefugnis!
 
        #39  

Member

Also ich habe das Visa Handbuch jetzt auch mal studiert.
Keinen PC und, oder schlechtes Internet zu haben ist einfach kein Grund.

Von daher denke ich das euer Vorhaben zum scheitern verurteilt ist.

Kauf ihr vor Ort einen PC und sorge für einen vernünftigen Internet Schluß. Und lass sie dort den A1 machen.

Du sagst sie ist Akademikerin. Wird ihr Abschluß hier überhaupt anerkannt?
Und gehört sie dann zu einer Gruppe wo Fachkräfte gesucht werden?

Ich kann verstehen das dir und ihr das warten auf den Sack geht. Aber wie bereits erwähnt wird das der einzige Weg sein.
 
        #40  

Member

Member hat gesagt:
Also ich habe das Visa Handbuch jetzt auch mal studiert.
Keinen PC und, oder schlechtes Internet zu haben ist einfach kein Grund.

Von daher denke ich das euer Vorhaben zum scheitern verurteilt ist.

Kauf ihr vor Ort einen PC und sorge für einen vernünftigen Internet Schluß. Und lass sie dort den A1 machen.

Du sagst sie ist Akademikerin. Wird ihr Abschluß hier überhaupt anerkannt?
Und gehört sie dann zu einer Gruppe wo Fachkräfte gesucht werden?

Ich kann verstehen das dir und ihr das warten auf den Sack geht. Aber wie bereits erwähnt wird das der einzige Weg sein.
Danke, dass du dich als Mod direkt zum Thema äusserst.

Leider werde ich hier massiv missverstanden. Niemand liest meinen ersten Post sorgfältig durch und möchte dennoch seinen Senf dazu geben.

Ich habe noch gar kein konkretes Vorhaben! Ich habe nur um das Posten von eigenen Erfahrungen bzgl. der Ausnahmeregelungen gebeten.

Es kam bisher nur 1 passende Rückmeldung von "LaFrance", leider ohne weitere Details auf meine Nachfrage.

Alle anderen Postings waren sicherlich gut gemeint, aber leider schlecht gemacht. Ich habe hier NICHT nach Tipps gefragt, wie ich meine Liebste am einfachsten und schnellsten nach DE bekomme!
Und Mutmassungen aus dem hohlen Bauch ohne konkrete Belege bringen niemanden voran.

Ich sammle derzeit noch Informationen in alle Richtungen, um mir ein umfassendes Bild zu machen. Meine Entscheidung für den passenden Weg erfolgt erst viel später. Noch ist alles offen.

Und eine Arbeitsaufnahme hier in DE möchte ich gar nicht. Die mütterliche Betreuung des Kindes ist mir viel wichtiger. Da bin ich sehr konservativ eingestellt.

Zusammenfassend war dieser Thread also ein Griff ins Klo. Es darf daher hier auch gerne aufgeräumt werden. OT ist ja reichlich vorhanden. ;-))
 
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