Member
Wie gesagt ich habe damals kein Geld bekommen. Der Flug von bkk nach China war verspätet und Anschluss war weg nach Deutschland und trotzdem nichts
Was Du schreibst ist nicht richtig. Die EU Fluggastrichtlinie gilt für Flüge von non-EU Airlines aus der EU startend, sie gilt jedoch nicht für Flüge von non-EU Airlines in die EU.Member hat gesagt:Wie kommst du auf so was? Das europäische Recht gilt für alle Airlines, die die EU anfliegen ohne Ausnahme. Wenn der Flug innerhalb der EU startet oder landet, ist europäisches Recht anzuwenden. Bei Flugverspätungen innerhalb Afrikas gibt es natürlich keine Entschädigung.
Member hat gesagt:Wie kommst du auf so was? Das europäische Recht gilt für alle Airlines, die die EU anfliegen ohne Ausnahme. Wenn der Flug innerhalb der EU startet oder landet, ist europäisches Recht anzuwenden. Bei Flugverspätungen innerhalb Afrikas gibt es natürlich keine Entschädigung.
Ja, ist wirklich schade, dass es so eine Entschädigung nicht weltweit gibt. Ist natürlich schwierig. So sind die EU Airlines natürlich im WettbewerbsnachteilMember hat gesagt:Letztes Jahr ist mein Rückflug von Bogota über Madrid nach FRA auch ausgefallen und am nächsten Tag nachgeholt worden. Da gab es nix, da Avianca keine Fluggesellschaft aus der EU ist. Wäre es umgekehrt gewesen und ich nach Bogota geflogen hätte es Geld gegeben.