Ethiopian Airlines

  • Ersteller
        #341  

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Wie gesagt ich habe damals kein Geld bekommen. Der Flug von bkk nach China war verspätet und Anschluss war weg nach Deutschland und trotzdem nichts
 
        #342  

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Member hat gesagt:
Wie kommst du auf so was? Das europäische Recht gilt für alle Airlines, die die EU anfliegen ohne Ausnahme. Wenn der Flug innerhalb der EU startet oder landet, ist europäisches Recht anzuwenden. Bei Flugverspätungen innerhalb Afrikas gibt es natürlich keine Entschädigung.
Was Du schreibst ist nicht richtig. Die EU Fluggastrichtlinie gilt für Flüge von non-EU Airlines aus der EU startend, sie gilt jedoch nicht für Flüge von non-EU Airlines in die EU.

Zum Studium hier der entsprechende Passus zum ANwendungsbereich der Fluggastrechte:
 
        #343  

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Member hat gesagt:
Wie kommst du auf so was? Das europäische Recht gilt für alle Airlines, die die EU anfliegen ohne Ausnahme. Wenn der Flug innerhalb der EU startet oder landet, ist europäisches Recht anzuwenden. Bei Flugverspätungen innerhalb Afrikas gibt es natürlich keine Entschädigung.

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte​

  • Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
 
        #344  

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Letztes Jahr ist mein Rückflug von Bogota über Madrid nach FRA auch ausgefallen und am nächsten Tag nachgeholt worden. Da gab es nix, da Avianca keine Fluggesellschaft aus der EU ist. Wäre es umgekehrt gewesen und ich nach Bogota geflogen hätte es Geld gegeben.
 
        #345  

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Member hat gesagt:
Letztes Jahr ist mein Rückflug von Bogota über Madrid nach FRA auch ausgefallen und am nächsten Tag nachgeholt worden. Da gab es nix, da Avianca keine Fluggesellschaft aus der EU ist. Wäre es umgekehrt gewesen und ich nach Bogota geflogen hätte es Geld gegeben.
Ja, ist wirklich schade, dass es so eine Entschädigung nicht weltweit gibt. Ist natürlich schwierig. So sind die EU Airlines natürlich im Wettbewerbsnachteil
 
        #346  

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Der Flieger war fast voll (A350). Und da reden wir, wenn alle die Entschädigung geltend machen, von ca. 200.000 Euro Entschädigungszahlung.
Die EU-Fluggesellschaften trifft es immer, bei nicht EU Gesellschaften ja nur wenn in der EU gestartet wird. Da wäre eine Vereinheitlichung sinnvoll....aber wohl nicht durchsetzbar.
 
        #347  

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Die Bande hatte vor 2 Jahren mein Gepaeck verschlampt. Nicht ganz richtig. Die hatten nicht genug Frachtraum. Ich sass gut 2 Wochen ohne Klamotten da und durfte im Hemd im kalten Istanbul auf Einkaufstour gehen. Die tuerkische Bodenmannschaft im Terminal gab mir zu verstehen, dass der Laden das Allerletzte sein. Keinerlei Antwort auf Nachfragen. Am Ende gab die tuerkische Luftfahrtbehoerde den Leuten die Genehmigung ein anderes Flugzeug einzusetzen, damit das fehlende Gepaeck angelandet werden konnte.
Die Sache kam mit Ansage. In Mnl beim Check-in gaben die Damen am Business-Check-in (!!!!) bereits Zettel aus, die man ausgefuellt in's Gepaeck geben sollte, fuer den Fall von Problemen.
Ein Problem war wohl der Einsatz von diesen MAX-Todesfliegern auf der Addis-Ist Strecke, die eben nur begrenzt Zeug mitnehmen koennen.
Die Hotels in Addis waren ok, Futter ging so. Fuer den einsamen Herrn standen Gymnastiktrainerinnen bereit. Kann leider keine weiteren Auskuenfte als zu den 'looks' geben, da ich einfach kaputt war. Die Jungs von der Rezeption bieten natuerlich auch ungefragt ihre Vermittlerdienste an.
Futter in der lounge war einmal sehr gut - frischer Spinat! - beim Rueckflug eher maessig, lag wohl an der Tageszeit. Beim Rueckflug war die lounge auch gut gefuellt.
 
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