Member hat gesagt:
Mit Attest kannst Du doch fliegen.
Wahrscheinlich ja, aber das werde ich mir trotzdem nicht antun.
Member hat gesagt:
https://www.lufthansa.com/de/de/ausnahme-mund-nase-bedeckung
Ich nehme an, bei anderen Fluggesellschaften wird es ähnliche Ausnahmeregeln geben.
Danke fuer den Link! Der zeigt aber auch, dass das nicht so problemlos ist:
Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren wir nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultats und eines ärztlichen Attests auf dem entsprechendem Lufthansa Group Formular. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein.
Das heisst, dass mein Attest, so wie ich es habe, nicht ausreicht. Ich muss mir nochmal eins auf dem entsprechenden Lufthansaformular besorgen.
Da mein Attest nicht in deutsch abgefasst ist, gibt es weitere Probleme. Ich habe das im Fruehjahr in der Lufthansalounge in Muenchen erlebt, wo auch schon eine FFP2-Pflicht galt. Da wurde erst geraetselt, was denn das Attest besagt, dann fragte einer ob das ueberhaupt in Deutschland gueltig ist, der naechste hatte Zweifel, ob es
noch gueltig ist, usw. usf.
... und dann kommt da noch die Blockwartmentalitaet vieler Deutscher dazu, die sich berufen fuehlen, die Durchsetzung der Regeln (so wie sie sie verstehen) selbst in die Hand zu nehmen.
Nee, muss ich nicht haben!
Ich hatte damals beschlossen, um Bayern einen Bogen zu machen bis wieder Normalitaet einkehrt. Mit der gestrigen Entscheidung fuer die FFP2 Maskenpflicht ist klar, dass Normalitaet ein Konzept ist, mit dem Deutschland fremdelt.