Member
Member hat gesagt:Ich habe davon wirklich keine Ahnung.
Aber was hat die Airline damit zu tun wenn der Passagier durch was auch immer nicht am Airport erscheint?
Mal abgesehen von @riva seinem angeführten Fall.
Meinst du das wenn die Bahn Streikt die Airline damit etwas zu tun hat?
Nein man muss es in solchen Fällen differenziert sehen. Bucht man ein Zugticket und separat die Flüge, dann hat man zwei Verträge über Transportdienstleistungen. Wenn die Airline ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllen kann, d.h. der Flug geht ganz normal, dann hat man aus diesem Vertrag auch keinerlei Ansprüche. Dabei ist es egal, ob man selbstverschuldet nicht erscheint oder durch einen anderen Transportdienstleister. Es ist nicht das Verschulden der Airline.
Bei dem ersten Vertrag (Zugfahrt) kommt es eben darauf an, in wessen Verantwortungsbereich der Streik liegt. Streikt das unternehmenseigene Personal, so kann man neben der Ersatzbeförderung auch Schadensersatz geltend machen. Aber wenn der Streik durch Dritte erfolgt, also nicht eigenes Personal, dann haftet das Transportunternehmen auch nicht für etwaige Schäden/Mehrkosten, sondern muss nur die Pflichten aus dem Vertrag erfüllen, d.h. Ersatzbeförderung bzw. Rückzahlung des Ticketpreises.