Fluggastrechte

Wenn ich das richtig verstehe, koenntest du so fuer den 8 Tage spaeteren Rueckflug 600 Euro Entschaedigung bekommen, die du fuer die Zusatzkosten nutzen kannst.
Wenn die 600 Euro hier schlagend werden sollten, dann eigentlich ebenso, dass die Fluglinie für Verpflegung und Hotel in diesem Zeitraum aufkommen muss! Die finanzielle Entschädigung gibt es ja "on Top".
 
Die KI hatte auch ein Anschreiben vorgeschlagen, mit dem du auf die Stornierung reagieren kannst, am besten kurz vor dem Hinflug:

Da Saudia keine in der EU ansässige Fluggesellschaft ist und der betreffende Flug ausserhalb der EU startete gibt es keine Kompensation nach der berühmten EU Regelung. Sie ist weder verpflichtet, die € 600,- zu bezahlen, noch für Kost und Logis während der Verspätungszeit aufzukommen.
 
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Da Saudia keine in der EU ansässige Fluggesellschaft ist und der betreffende Flug ausserhalb der EU startete gibt es keine Kompensation nach der berühmten EU Regelung. Sie ist weder verpflichtet, die € 600,- zu bezahlen, noch für Kost und Logis während der Verspätungszeit aufzukommen.
Bist du dir da sicher? Das Roundtrip-Ticket startet und ended in der EU. Es gibt insgesamt 4 Flugsegmente. Das erste startet in der EU, das zweite startet und ended ausserhalb der EU, gehoert aber noch zum Hinflug, der in der EU startete. Gilt die beruehmte EU-Regelung nur fuer das 1. Segment, fuer den gesamten Hinflug (1.+2. Segment), oder alle Segmente, weil auf einem Ticket? Wie saehe es aus, wenn das Ticket von BKK in die EU mit Zwischenstop ginge und wieder zurueck. Fuer welche Segmente gaelte da die EU Regelung?
 
Bist du dir da sicher? Das Roundtrip-Ticket startet und ended in der EU. Es gibt insgesamt 4 Flugsegmente. Das erste startet in der EU, das zweite startet und ended ausserhalb der EU, gehoert aber noch zum Hinflug, der in der EU startete. Gilt die beruehmte EU-Regelung nur fuer das 1. Segment, fuer den gesamten Hinflug (1.+2. Segment), oder alle Segmente, weil auf einem Ticket? Wie saehe es aus, wenn das Ticket von BKK in die EU mit Zwischenstop ginge und wieder zurueck. Fuer welche Segmente gaelte da die EU Regelung?

Ja, bin ich.

Bei Airlines, die ihren Sitz ausserhalb des Geltungsbereiches der EU Regelung 261/2004 haben, gilt diese nur für den Abflug im Geltungsbereich.
==> Abflug im Geltungsbereich: Regelung gilt immer und für alle Fluggesellschaften

So, wie ich es verstanden habe, betraf dieser Fall den Rückflug nach Europa. Da gelten die Regelungen nicht, sofern die Airline ihren Sitz nicht im Geltungsbereich der Regelung hat.
==> Abflug ausserhalb, Zielflughafen innerhalb der EU Regelung 261/2004: Regelung gilt nur Für Fluggesellschaften, die ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches haben. Leider. Ich hatte vor einiger Zeit genau diesen Fall mit Qatar Airways und einem um etwa 6 Stunden verspäteten Abflug aus Bangkok.

Ich schreibe mit Absicht "Geltungsbereich", weil sich auch Nicht-EU Staaten dieser Regelung angeschlossen haben.

Gruss,

Merlin
 
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Der fliegt zurück k doch ab BKK nicht mit einer eu linie, oder versteh ich was falsch und wenn der ursprüngliche Erstflug ab EU war greift auch fur Verspätung Rückflug ?

Wann bekommt man eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Übersicht mit KI


Eine Entschädigung bei Flugverspätung (bis zu 600 €) nach EU-Verordnung 261/2004 gibt es, wenn der Flug mindestens 3 Stunden später als geplant am Ziel ankommt. Der Flug muss in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen. Die Airline ist verantwortlich (keine "außergewöhnlichen Umstände" wie Wetter).

Danke für den Input, das hab ich bisher was Entschädigung betrifft auch immer so verstanden, war mir aber nie ganz sicher..
 
Bei Airlines, die ihren Sitz ausserhalb des Geltungsbereiches der EU Regelung 261/2004 haben, gilt diese nur für den Abflug im Geltungsbereich.
==> Abflug im Geltungsbereich: Regelung gilt immer und für alle Fluggesellschaften

So, wie ich es verstanden habe, betraf dieser Fall den Rückflug nach Europa. Da gelten die Regelungen nicht, sofern die Airline ihren Sitz nicht im Geltungsbereich der Regelung hat.
==> Abflug ausserhalb, Zielflughafen innerhalb der EU Regelung 261/2004: Regelung gilt nur Für Fluggesellschaften, die ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches haben. Leider. Ich hatte vor einiger Zeit genau diesen Fall mit Qatar Airways und einem um etwa 6 Stunden verspäteten Abflug aus Bangkok.

Ich schreibe mit Absicht "Geltungsbereich", weil sich auch Nicht-EU Staaten dieser Regelung angeschlossen haben.

Danke! Da hat sich die KI mal wieder geirrt. Auch wenn das aus der von mir geposteten Antwort nicht hervorgeht, hatte ich mich in meiner Frage direkt auf Saudi Airways bezogen.
Dann bleibt nur noch die Frage, ob bei einem Roundtrip von auserhalb des Geltungsbereich in die EU und zurueck, die EU-Regelung fuer den Rueckflug, der in der EU startet, gilt.
 
Danke! Da hat sich die KI mal wieder geirrt. Auch wenn das aus der von mir geposteten Antwort nicht hervorgeht, hatte ich mich in meiner Frage direkt auf Saudi Airways bezogen.
Dann bleibt nur noch die Frage, ob bei einem Roundtrip von auserhalb des Geltungsbereich in die EU und zurueck, die EU-Regelung fuer den Rueckflug, der in der EU startet, gilt.

Es richtet sich nach:
* Sitz der Airline
* Start der bezogenen Reise

Start eines Fluges (egal, ob "Hinflug", oder "Rückflug" innerhalb des Geltungsbereiches von 261/2004: Regelung gilt immer!

Beispiel: Ich fliege mit Ethiopian Airlines die Strecke NBO-ADD-FRA und FRA-ADD-NBO auf einem Ticket. Der "Rückflug" FRA-ADD ist 4 Stunden verspätet. EU 261/2004 gilt und wird angewandt. Wieviel Geld es gibt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtür in NBO (Zielort der Reise).

Gruss,

Merlin
 
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Es richtet sich nach:
* Sitz der Airline
* Start der bezogenen Reise

Start eines Fluges (egal, ob "Hinflug", oder "Rückflug" innerhalb des Geltungsbereiches von 261/2004: Regelung gilt immer!

Beispiel: Ich fliege mit Ethiopian Airlines die Strecke NBO-ADD-FRA und FRA-ADD-NBO auf einem Ticket. Der "Rückflug" FRA-ADD ist 4 Stunden verspätet. EU 261/2004 gilt und wird angewandt. Wieviel Geld es gibt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtür in NBO (Zielort der Reise).

Gruss,

Merlin
Also die EU Regelung in diesem Deinem Falle würde greifen, obwohl Du ja ausserhalb der EU gestartet bist, aber der Rückflug innerhalb der EU war (natürlich nur für die Rückflugsegmente)?
 
Also die EU Regelung in diesem Deinem Falle würde greifen, obwohl Du ja ausserhalb der EU gestartet bist, aber der Rückflug innerhalb der EU war (natürlich nur für die Rückflugsegmente)?
Ja

Hatte es ja schon mal gepostet, war mir aber auch nicht ganz sicher ob ich es richtig verstanden habe.

Wann bekommt man eine Entschädigung bei Flugverspätung?
Übersicht mit KI
Eine Entschädigung bei Flugverspätung (bis zu 600 €) nach EU-Verordnung 261/2004 gibt es, wenn der Flug mindestens 3 Stunden später als geplant am Ziel ankommt. Der Flug muss in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen. Die Airline ist verantwortlich (keine "außergewöhnlichen Umstände" wie Wetter).


Würde er mit einer EU Airline fliegen käme es bei merlins Beispiel auch für den Hinflug zum tragen.
 
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