Bei Airlines, die ihren Sitz ausserhalb des Geltungsbereiches der EU Regelung 261/2004 haben, gilt diese nur für den Abflug im Geltungsbereich.
==> Abflug im Geltungsbereich: Regelung gilt immer und für alle Fluggesellschaften
So, wie ich es verstanden habe, betraf dieser Fall den Rückflug nach Europa. Da gelten die Regelungen nicht, sofern die Airline ihren Sitz nicht im Geltungsbereich der Regelung hat.
==> Abflug ausserhalb, Zielflughafen innerhalb der EU Regelung 261/2004: Regelung gilt nur Für Fluggesellschaften, die ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches haben. Leider. Ich hatte vor einiger Zeit genau diesen Fall mit Qatar Airways und einem um etwa 6 Stunden verspäteten Abflug aus Bangkok.
Ich schreibe mit Absicht "Geltungsbereich", weil sich auch Nicht-EU Staaten dieser Regelung angeschlossen haben.