Fluggastrechte

Also die EU Regelung in diesem Deinem Falle würde greifen, obwohl Du ja ausserhalb der EU gestartet bist, aber der Rückflug innerhalb der EU war (natürlich nur für die Rückflugsegmente)?

Also die EU Regelung in diesem Deinem Falle würde greifen, obwohl Du ja ausserhalb der EU gestartet bist, aber der Rückflug innerhalb der EU war (natürlich nur für die Rückflugsegmente)?

Start ausserhalb der EU - Landung innerhalb der EU: Regelung EU 261/2004 greift nur bei einer Airline, die ihren Sitz innerhalb der EU hat.
 
Sofern es die Leserschaft interessiert, schreibe ich dann nach Beendigung der Reise, wie das Ganze ausgegangen ist.

Im nächsten Schritt teile ich Saudia mit,
dass ich den Hinflug planmäßig antrete.
Für den Rückflug verlange ich einen Flugtermin nahe dem Originaldatum oder akzeptiere gegen Kostenausgleich ein späteres Datum (+ 1 Woche).
Schaun wer mal….
 
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