Flughafen München - Kofferöffnung

  • Ersteller
        #41  

Member

Member hat gesagt:
Das Schloss wurde nicht mehr in bei beiden Reisverschlüssen eingehängt, somit war der Koffer schon offen. Kein Schlüssel vorhanden.
Sehr seltsam...
 
        #43  

Member

Mir wurde von der Flugsicherheit in München auch schon der Koffer geöffnet und durchsucht.
Grund war da wahrscheinlich weil meine ganzen Modellbausachen sowie diverse Werkzeuge enthalten waren,
und die das nach dem Röntgen nicht eindeutig identifizieren konnten.
Als Beilage gab es einen Zettel das eben der Inhalt kontrolliert wurde, nichts entnommen wurde und von zwei Beamten unterschrieben war.
Somit alles im grünen Bereich und ich finde es auch richtig das es solche Kontrollen gibt sonst würden wohl die abenteuerlichsten Dinge transportiert werden.
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Aber nicht vom Zoll. Der sieht den Koffer erst, wenn Du mit Koffer durch den Schalter gehst. Flugsicherheit ist was anderes.

Stimmt nicht - der Zoll durchleuchtet Koffer schon BEVOR sie auf das Band kommen...

Und wenn sie dann einen Verdacht haben fangen sie Dich am grünen Kanal ab falls Du den benutzt.
 
        #46  

Member

Hallo Kollegen.


Bitte um Beachtung:

Das aufgegebene Reisegepäck wird zu 100% geröntgt und unterliegt erst einmal

1. Der Luftsicherheitskontrolle.
Hier wird unterschieden
A. Verbotene Gegenstände z.B. nach dem Waffengesetz
B. Gefährliche Gegenstände nach dem Luftsicherheitsgesetz


A. Hier werden verbotene Gegenstände (z. B. Waffen, Messer, Schlagringe, Reizstoffe.....)
dem Koffer entnommen.
Desweiteren wird der Kofferinhaber zu seinem Gepäckstück gebeten um evt. noch eine Ordnungswidrigkeiten- / Strafanzeige zu erhalten.
Der Gegenstand wird dann sowieso als Asservat zum Vorgang eingezogen, bzw. beschlagnahmt.
Und fliegt nicht mehr mit...
Erhält der Betroffene/Beschuldigte auch nach Verfahrensende nicht mehr zurück!

B. Sollten sie beim durchleuchten des Reisegepäcks gefährliche Gegenstände für den Luftverkehr (z. B. Feuerzeuge, Batterien, Gasbehälter) feststellen, so wird der Koffer ohne Hinzuziehung des Passagiers geöffnet, da dieser vor Ort nicht erforderlich ist.
Zu großer Aufwand und bremst den Gepäckdurchlauf!
Meistens werden diese Gegenstände aufgrund Brand-/Explosionsgefahr als zu gefährlich für den Transport in einem Luftfahrzeug eingestuft.
Hier wird nach der Entnahme ein Formular mit dieser Information beigepackt und der Koffer wieder bestmöglich verschlossen und dann zum Transport freigegeben.
Hier geht die Behörde einfach davon aus, dass man am Zielort lieber sein Reisegepäck ohne diese Gegenstände vorfindet, als den gesamten Koffer nicht zu erhalten.
Die Gegenstände werden danach vernichtet.
Zuständig an den meisten deutschen Verkehrsflughäfen die Bundespolizei.

2. Der Zollkontrolle
Keine 100% Kontrolle des Reisegepäcks, immer nur Stichproben!
Der Zoll entscheidet vorab, welche Flüge, bzw Koffer durchleuchtet werden.
Sowohl bei ankommenden, als auch abgehenden Flugverbindungen!
Sie sind ausschließlich für die Durchsetzung der Steuergesetze und hierzu
zu entrichtende Steuerabgaben zuständig.
Zuständig bundesweit nur der Zoll!

Wichtig: Beide Behörden arbeiten unabhängig voneinander....

Werden sich aber bei einem "Zufallsfund" in der Zuständigkeit der jeweils
anderen Behörde gegenseitig informieren!


So Long (hard)

 
Zuletzt bearbeitet:
        #47  

Member

Flughafen San Francisco, September 2018: Zwei Gläser Honig, aus Bruchgefahrgründen eingewickelt in jeweils ein Bein einer Jeanshose und innerhalb des Koffers wiederum in einer Stofftasche separiert, führten vermutlich zum Öffnen des Koffers. Wahrscheinlich sind die Jungs beim Röntgen ob der zylinderförmigen Form der Gläser ziemlich nervös geworden. Und haben sich dann beim Öffnen über das "Gefahrengut" "organic honey form the Bay Area" kaputt gelacht. Zettel mit Hinweis lag drin. Alles noch vorhanden. Honig natürlich auch. Yummy.
 
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