Hallo Kollegen.
Bitte um Beachtung:
Das aufgegebene Reisegepäck wird zu 100% geröntgt und unterliegt erst einmal
1. Der Luftsicherheitskontrolle.
Hier wird unterschieden
A. Verbotene Gegenstände z.B. nach dem Waffengesetz
B. Gefährliche Gegenstände nach dem Luftsicherheitsgesetz
A. Hier werden verbotene Gegenstände (z. B. Waffen, Messer, Schlagringe, Reizstoffe.....)
dem Koffer entnommen.
Desweiteren wird der Kofferinhaber zu seinem Gepäckstück gebeten um evt. noch eine Ordnungswidrigkeiten- / Strafanzeige zu erhalten.
Der Gegenstand wird dann sowieso als Asservat zum Vorgang eingezogen, bzw. beschlagnahmt.
Und fliegt nicht mehr mit...
Erhält der Betroffene/Beschuldigte auch nach Verfahrensende nicht mehr zurück!
B. Sollten sie beim durchleuchten des Reisegepäcks gefährliche Gegenstände für den Luftverkehr (z. B. Feuerzeuge, Batterien, Gasbehälter) feststellen, so wird der Koffer ohne Hinzuziehung des Passagiers geöffnet, da dieser vor Ort nicht erforderlich ist.
Zu großer Aufwand und bremst den Gepäckdurchlauf!
Meistens werden diese Gegenstände aufgrund Brand-/Explosionsgefahr als zu gefährlich für den Transport in einem Luftfahrzeug eingestuft.
Hier wird nach der Entnahme ein Formular mit dieser Information beigepackt und der Koffer wieder bestmöglich verschlossen und dann zum Transport freigegeben.
Hier geht die Behörde einfach davon aus, dass man am Zielort lieber sein Reisegepäck ohne diese Gegenstände vorfindet, als den gesamten Koffer nicht zu erhalten.
Die Gegenstände werden danach vernichtet.
Zuständig an den meisten deutschen Verkehrsflughäfen die Bundespolizei.
2. Der Zollkontrolle
Keine 100% Kontrolle des Reisegepäcks, immer nur Stichproben!
Der Zoll entscheidet vorab, welche Flüge, bzw Koffer durchleuchtet werden.
Sowohl bei ankommenden, als auch abgehenden Flugverbindungen!
Sie sind ausschließlich für die Durchsetzung der Steuergesetze und hierzu
zu entrichtende Steuerabgaben zuständig.
Zuständig bundesweit nur der Zoll!
Wichtig: Beide Behörden arbeiten unabhängig voneinander....
Werden sich aber bei einem "Zufallsfund" in der Zuständigkeit der jeweils
anderen Behörde gegenseitig informieren!
So Long (hard)