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@ wunme
sorry,der Vergleich ist so nicht richtig da einfach eine andere Vertragsgestaltung.
Dem Gastwirt ist es egal,wenn Du den Nachtisch nicht verzehrst.
Das Aufessen ist kein Vertragsbestandteil.
Der Fluggesellschaft nicht,sie macht den Flug bis zum bitteren Ende zum Vertragsbestandteil.
Und in Deutschland gilt immer noch,wenn auch eingeschränkt,Vertragsfreiheit.
Natürlich wird es um Kaufkraftabschöpfung gehen,obwohl es auch andere Gründe geben könnte wie zum Beispiel das eine Staatslinie subventionierte Preise in das eigene Land anbietet um dort den Tourismus zu fördern.
Das würde konterkariert,wenn die Paxe vorher aussteigen würden.
Aber unabhängig der Gründe,der Flugllinie wie auch jedem anderen Wirtschaftsunternehmen sollte es grundsätzlich zustehen,seine Leistungen möglichst ohne Restriktionen anzubieten.
(Natürlich gibt es dabei sinnvolle Ausnahmen)
Aber hier ist ja keiner gezwungen,diesen Beförderungsvertrag abzuschließen.
Und nein,bin leider nicht an einer Airline beteiligt
sorry,der Vergleich ist so nicht richtig da einfach eine andere Vertragsgestaltung.
Dem Gastwirt ist es egal,wenn Du den Nachtisch nicht verzehrst.
Das Aufessen ist kein Vertragsbestandteil.
Der Fluggesellschaft nicht,sie macht den Flug bis zum bitteren Ende zum Vertragsbestandteil.
Und in Deutschland gilt immer noch,wenn auch eingeschränkt,Vertragsfreiheit.
Natürlich wird es um Kaufkraftabschöpfung gehen,obwohl es auch andere Gründe geben könnte wie zum Beispiel das eine Staatslinie subventionierte Preise in das eigene Land anbietet um dort den Tourismus zu fördern.
Das würde konterkariert,wenn die Paxe vorher aussteigen würden.
Aber unabhängig der Gründe,der Flugllinie wie auch jedem anderen Wirtschaftsunternehmen sollte es grundsätzlich zustehen,seine Leistungen möglichst ohne Restriktionen anzubieten.
(Natürlich gibt es dabei sinnvolle Ausnahmen)
Aber hier ist ja keiner gezwungen,diesen Beförderungsvertrag abzuschließen.
Und nein,bin leider nicht an einer Airline beteiligt