Thailändisch lernen

Thailand Gerichtsurteil /Dokument aus Thailand für Kindesunterhalt 2 Thai Kinder - Gibt es so etwas

        #41  

Member

Member hat gesagt:
Ein unehelich geborenes Kind muss den Nachnamen der Mutter haben
Das ist in diesem Fall wohl hinfällig, da eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Damit kann dann auch der Name des Vaters eingetragen werden.
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Dann könnte sie ja zu einem Anwalt. Also ich finde die Frage schon komisch, ausserdem will sie es ja offenbar nicht.

Eine Thai denkt aber nicht wie wir, sucht sich einen neuen Mann take care each other statt mit Papier und Anwälten zu beschäftigen. wo am Ende eh nichts rauskommt.
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Eine Thai denkt aber nicht wie wir, sucht sich einen neuen Mann take care each other statt mit Papier und Anwälten zu beschäftigen. wo am Ende eh nichts rauskommt.
Ja eben. Dann ist das Thema doch erledigt.😏
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Eine Thai denkt aber nicht wie wir, sucht sich einen neuen Mann take care each other statt mit Papier und Anwälten zu beschäftigen. wo am Ende eh nichts rauskommt.
So siehts wohl aus .Darum ja meine Nachfrage hier.Ich kene mich damit auch nicht aus.Werde das mal versuchen zu klären ob die wirklich kein Interesse hat oder mit dem ganzen Kram dann überfordert ist.
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
So siehts wohl aus .Darum ja meine Nachfrage hier.Ich kene mich damit auch nicht aus.Werde das mal versuchen zu klären ob die wirklich kein Interesse hat oder mit dem ganzen Kram dann überfordert ist.
Ich gehe aber mal davon aus das sie jemanden benötigt der sie an die Hand nimmt und durch den Prozess begleitet.

Wäre bestimmt eine gute Geschäftsidee für einige Expats. 555
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Das ist in diesem Fall wohl hinfällig, da eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Damit kann dann auch der Name des Vaters eingetragen werden.
Ist zwar eigentlich schon OT, aber die Frage an sich ist wohl erstmal geklärt.

Sprichst du von der generellen Rechtslage oder von der Möglichkeit es anders zu regeln?
Ich kenne eigentlich nur Fälle, wo die Mutter das Sorgerecht hat, auch wenn die Vaterschaft anerkannt ist? (mache grade ein Visum für so einen Fall, hat auch den Namen vom Vater und ist da brav im Hausbuch eingetragen)
Erst wenn geheiratet wird, ist das mit dem Sorgerecht für die Frau fraglich, ansonsten fällt ihr das wohl "normaler Weise" automatisch zu. Im Einvernehmen kann vielleicht der Vater auch, aber im Streitfall (die Situation ist wohl häufig) bleibt der wohl außen vor? Zumindest kannte ich das bislang so (ohne jetzt aber behaupten zu wollen, ich würde mich gut auskennen!)... weisst du da mehr dazu?
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Sprichst du von der generellen Rechtslage oder von der Möglichkeit es anders zu regeln?
Ich spreche aus Erfahrung, habe das ganze Prozedere mitgemacht.
Vaterschaftsanerkennung, deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, Sorgerecht klären.
Das ganze ist sehr langwierig, bei uns 2 Jahre.
Für deutsche Kinder im Ausland ist dann das Standesamt 2 in Berlin zuständig. Dort werden die dann eingetragen wenn alles geklärt ist.
 
        #48  

Member

Genauso gibt es einige Fälle wo die Mutter mit jemand anderen duchbrennt und den Vater mit den Kindern sitzen lâsst.Ist nicht so oft der Fall,kommt aber vor.Das habe ich schon in den Thai News gesehen.Dann dürfte wohl der Vater das Sorgerecht bekommen.
 
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