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Der §1 des Ausweisgesetzes besagt, dass jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr einen Perso oder einen Pass haben muss. Ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Mitführpflicht besteht nicht. Das ist es, was Du meintest.
Allerdings darf auch ein deutscher Ordnungshüter alle notwendige unternehmen, um Deine Identität festzustellen. Zum Beispiel Dich mit zur Wache nehmen...
ok. habe es dann wohl missverstanden. du hast gemeint, das man einen ausweis haben/besitzen muss, da stimme ich dir zu. bin weder in D noch in TH mal nach einen ausweis gefragt wurden
In Deutschland ist mir das eher egal. Hier laufe ich ohnehin mit dem vollem Programm rum und habe noch nie für die Polizeit den Ausweis gebraucht. Den Pass habe ich nie dabei.
Aber wie sind Eure Erfahrungen, wenn Ihr Euch in Thailand eben nicht ausweisen konntet?