Thailändisch lernen

Girl für 4 Wochen Ferien in die Schweiz einladen;-wie vorgehen?

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hallo zusammen meine freundin war vor 3 yahren in der schweiz 3 monate sie betreibt ein keines reisebouro hier,ich habe damals im brief geschrieben,dass ich sie unterstuetze ,das heisst ich schaue fuer pc buero einrichtung,etc....damals kannten wir uns schon 3 yahre,sie wurde dann zum gespraech in der botschaft eingeladen war alles positiv,unterlagen reisebuero,,pass,,,thail. wohnort,,,ging alles knapp 2 monate und sie landete in zh,es lauft so ab wie heerny geschrieben hat auch ich musste unterlagen besorgen ,glaube auch, nichts gegen bar girl und go go etc,,aber da wird es schon schwieriger,bin auch der meinung das ganze ist eigentlich nicht korrekt,,,,,,,,wir leben immer noch zusammen sind nicht verheiratet ,,,,,,,,,gruss herbi
 
        #12  

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Ramon, da der geplante Aufenthalt ja noch ein Stück in der Zukunft liegt, brauchst du die Flinte nicht gleich ins Korn zu schmeißen. Und da der geplante Aufenthalt deiner Lady ja "nur" 3 Wochen beträgt, stehen die Chance ja gar nicht mal so schlecht. Geh doch mal wie folgt vor:

  1. Sorge dafür, dass sie in den nächsten Monaten jeweils einen konstanten Betrag (ca. 3000-5000 Baht) auf ihr Sparbuch überweist. Vielleicht lässt sich die Mama San ihrer Bar dazu überreden, dabei behilflich zu sein. Das zeigt dann zumindest schon mal, dass sie ein geregeltes Einkommen besitzt.
  2. Die Mama San ihrer Bar soll ihr eine Bescheinigung ausstellen, dass sie dort eine Festanstellung hat, über ein geregeltes Einkommen verfügt und sie nach dem genehmigten Urlaub von 3 Wochen auch wieder dort weiterbeschäftigt wird.
  3. Kümmere du dich mal um die Verpflichtungserklärung oder das Adäquat dazu in der Schweiz, Krankenversicherung und Reservierung eines Fluges.
  4. Sie soll sich ein Stück Land aneignen oder von ihren Eltern überschreiben lassen.
Die meisten Antragsteller und Einlader machen den Fehler, dass sie gleich ein Visum über einen Zeitraum von 3 Monaten beantragen. Das wird dann schwierig bis unmöglich, da kein Betrieb in Thailand Angestellte für 3 Monate beurlaubt und somit auch in Verbindung mit den wirtschaftlich ungeregelten Verhältnissen ein Visum verweigert wird.

Ich persönlich sehe für deinen Fall eigentlich gute Erfolgsaussichten, a) wegen des kurzen Urlaubszeitraums von 3 Wochen und b) wegen der langen Vorlaufzeit. Lass dir das mal durch den Kopf gehen.

Ist die Rückkehrwilligkeit erst einmal belegt, gibt es bei Folgeanträgen kaum noch Probleme.
 
        #13  

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Hallo Ramon

Ich halte es da mit den Schlusszeilen von Heerny im Post 7:

Ich würde mir das nochmals in aller Ruhe überlegen! Der zeitliche und administrative Aufwand um zu einem Visa zu kommen ist schon einmal ganz gewaltig. Bis wirklich alles zusammen ist für die drei Wochen Urlaub dauert es und viel Behördenärger ist programmiert.

Und sollte das nach Wochen endlich geschafft sein, unterschätze die Kosten nicht. Da ist nicht nur der Flug. Zuerst musst du sie wohl einmal einkleiden. Mit Flipflops und kurzem Röckchen kannst du sie nicht durch den Schnee laufen lassen. Dann fällt sicher auch das eine oder andere Geschenk an, die vollen Geschäfte wecken Bedürfnisse. Und wenn sie nach Hause fährt auch noch das eine oder andere Mitbringsel... Die von Heerby geschätzten 2000.- Stützli sind da eher knapp gerechnet.

Gehen wir mal von diesen 2000.- aus: Ueberlege dir einfach wie manchmal du für dieses Geld in den drei Wochen in einen tollen Club gehen kannst und dich verwöhnen lassen (natürlich auch von Thais wenns denn unbedingt sein muss)! Ganz ohne Behördenkram und anderen Aerger, der dir blühen kann, wenn sich die Eingeladene nicht so verhält, wie es du dir erwartet hast.

Also: Kosten/Nutzen-Rechnung machen und nochmals drüber schlafen.

Grüsschen
 
        #14  

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Ich weiss, eigentlich haben Kerlchen und Heerby schon recht damit, dass sich der Aufwand für dieses Girl, welches ja nicht meine zukünftige sein wird, nicht lohnen wird. Der Aufwand ist wahrscheinlich grösser als der Ertrag. Zumindest ist der Aufwand ersichtlich und der Ertrag steht noch offen (wie wird sie sich in den 3 Wochen hier verhalten...). Für mich ist eigentlich folgendes ausschlaggebend: Es kann sein, dass ich erst wieder aufgrund des kleinen Teams wir sind, im April Ferien machen könnte. Falls ich doch im Februar beziehen kann, würde ich dann wieder 3 Wochen nach Thailand gehn und 8 Monate später möchte ich 3 Monate dort verbringen. Dann hat sich die Frage für mich ein Girl einzuladen eigentlich erledigt. Falls ich jedoch erst ab April Ferien beziehen kann, kann ich gleich zwei Monate mehr abwarten und werde dann die 3 Monate antreten. Wenn das letztere der beiden Szenarien eintreffen sollte, wäre es für mich ideal im Februar das Girl für ein paar Wochen einzuladen, um nicht allzu lange Thail-los sein zu müssen:)
Ich würde mal sagen, ich warte ab wie sich die Lage auf der Arbeit entwickelt......Der Aufwand ist doch sehr abschreckend für mich, vorallem da das Englisch des Girls leider miserabel ist und dies das ganze erheblich erschwert, wenn nicht gleich fast unmöglich macht:(
 
        #15  

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Ich wünsche dir bei deinem Vorhaben viel Glück. Da ich Parallelen zw. Schweiz und Dtld vermute, erlaube ich mir dir eine Geschichte zu erzählen:

Ein entfernter Bekannter von mir hatte Herz und Hose an eine Dame aus Thailand verloren. Kurzum, er lud sie ein nach Dtld. zu kommen. Das Procedere hierfür ist ja bekannt und so gingen die Dinge ihren gewohnt bürokratischen Gang. Seine "Einladungsdame" (aus Pattaya übrigens) erwies sich allerdings als ausgebufftes Früchtchen: Sie tauchte 2 Tage nach Anreise unter und -wie sich später herausstellte- arbeitete illegal als Bardame/Prostituierte und war zudem in gewisse Betrügereien mit der Umsatzsteuer verwickelt. Erschlichene Leistungen für medizinische Betreuung und nicht bezahlte Hotelzimmer rundeten ihr Unwesen ab. Insgesamt hielt sie sich statt der geplanten drei Wochen beinahe zweieinhalb Jahre in D auf; einige Monate davon allerdings in der Obhut der Justiz ;).

Es bedurfte eines gewissen (auch anwaltlichen) Aufwands auf Seiten meines Bekannten um aus der Nummer herauszukommen, ohne über die Verpflichtungserklärung zumindest in Teilen herangezogen zu werden. Nachzulesen ist der Fall ürbigens im Archiv der Rheinischen Post, Jahrgang 2010.

Verallgemeinern kann man derartige Entgleisungen sicher nicht; evtl. aber im Hinterkopf behalten.

Trotzdem: Viel Glück
 
        #16  

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In D werden nur 13% der unterwünschten Ausländer wirklich abgeschoben. Daher ist das Verhalten des Staates nachzuvollziehen. Auch wenn die Zahl der Hartz 4 Thailänderinnen im Gegensatz zu den Arabertürken gegen Null gehen dürfte.

Einen "Bescheinigung irgendeiner Bar in Pattaya" kann man völlig vergessen als Arbeitsnachweis.
 
        #17  

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@Sulawesi: Sorry, aber diesen Unsinn kann ich nicht nachvollziehen. Was hat die Abschiebung unerwünschter Ausländer mit einem Visa-Antrag eines thailändischen Staatsbürgers zu tun? Was sind denn überhaupt unerwünschte Ausländer? Woher kommt die Zahl 13%? Auch was die Zahl der Hartz 4 Thailänderinnen mit einem Visa-Antrag zu tun haben soll, ist mir absolut unklar. Wer in Deutschland Hartz 4 empfängt, der ist ja wohl wesentlich enger mit dem Sozialstaat Deutschland verknüpft als ein Besucher mit einem Schengen-Visum. Und was hat das Ganze in Dreiteufelsnamen in einem Vergleich mit Arabern und Türken zu tun.

Und warum sollte man die Arbeitsbescheinigung irgendeiner Bar in Pattaya vergessen können? Mach mir das bitte mal begründet klar. Es ist eine Arbeitsbescheinigung mit der Garantie der Wiederbeschäftigung nach einem Kurzurlaub. Oder glaubst du etwa, in einer Bar arbeiten nur Bargirls?

Sorry, aber dein Beitrag ist ja nun mal völlig daneben und irgendwie werde ich den Eindruck eines leichten Hauch Rassismus nicht los.

Nur mal als Reminder: Abgeschoben wird, wer in Deutschland (und auch anderen Ländern) ohne gültige Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen wird. Das inkludiert aber noch lange nicht, dass diese Person in Deutschland unerwünscht ist.

Der geschätzte Anteil Illegaler in Deutschland liegt zwischen 500.000 und 1.000.000, was bei einer Bevölkerung von 85 Millionen Einwohnern gerade mal 1.18% ausmacht.

ungültiger Link entfernt

Also bevor du hier mit wirren Zahlen rumwirfst, mache dir bitte die Mühe, deine Aussagen zu verifizieren. Inwieweit allerdings diese Zahlen treffend sind, vermag ich leider auch nicht zu sagen, ist aber rimmerhin mal besser als eine dahingeworfene Zahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #18  

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Und der Beste Tip Heute kommt von mir:

http://www.swisshelpingpoint.com/

die erledigen alles für dich, Kostet ein Bisschen hast dann aber sicher keine Probleme bei der Visums beschaffung, ach ja das Visum ist 3 Monate gültig also genisse die 3 Monate und nicht 4 Wochen
 
        #19  

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@Rabarbero: Bedenke bitte, dass dies nur ein Service ist. Eine Garantie, dass ein Visum erteilt wird, besteht nicht. Das liegt allein im Ermessen der Botschaft. Der Service umfasst, wie schon gesagt, für ein bisschen mehr Geld, das ganze Drumherum, mehr aber auch nicht.
 
        #20  

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Member hat gesagt:
@Sulawesi: Sorry, aber diesen Unsinn kann ich nicht nachvollziehen. Was hat die Abschiebung unerwünschter Ausländer mit einem Visa-Antrag eines thailändischen Staatsbürgers zu tun?

Ganz einfach. Diejenigen die ihr Besuchervisum nutzen um endgültig hier zu bleiben werden im Endeffekt eh nie abgeschoben-

Was sind denn überhaupt unerwünschte Ausländer?

Ausländer die hier kein Bleiberecht haben und eigentlich nach dem geltenden Recht das Land verlassen müssten.

Woher kommt die Zahl 13%?

War die Zahl aus dem Vorjahr, 2010 waren es 14.8%.

http://de.nachrichten.yahoo.com/bund-l%C3%A4nder-arbeitsgruppe-kritisiert-deutsche-abschiebepraxis-131230440.html


Auch was die Zahl der Hartz 4 Thailänderinnen mit einem Visa-Antrag zu tun haben soll, ist mir absolut unklar.

Ganz einfach. Sehr viele orientalische Migranten in D leben von H4 und sind wie die Thailänderinnen auch meist mit Heiratsvisa/Touristenvisa (zumindest nach dem Anwerbestop) eingereist. Allerdings hatte ich bereits geschrieben dass von H4 lebende Thais in D eine absolute Ausnahme sind, bei Araber-Türken eher die Regel.

Mir ging es lediglich darum den Grund der strengen Vergabe von Visas zu erläutern. Wer erst mal da ist bleibt oft und liegt dem Staat auf der Tasche. Ist bei Menschen aus Fernost meist nicht der Fall, aber mann kann ja hier nicht verschieden agieren.

Und warum sollte man die Arbeitsbescheinigung irgendeiner Bar in Pattaya vergessen können?

Weil kein Mitarbeiter der Botschaft so dumm ist eine derartige Beschäftigung als Bestätigung der Rückkehrwilligkeit zu akzeptieren. Selbst bei einer Beschäftigung in einem kleineren Hotel sehe ich die Chance bei 0,0.

Nur mal als Reminder: Abgeschoben wird, wer in Deutschland (und auch anderen Ländern) ohne gültige Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen wird.

Das ist die absolute Ausnahme.
 
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