Thailändisch lernen

Girl für 4 Wochen Ferien in die Schweiz einladen;-wie vorgehen?

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@KIPI
Frage von Ramon24y:

Gibt es sonstige Tips, die ihr mir noch nennen könnt? Besten Dank für eure Antworten.


Mein Tip:

http://www.swisshelpingpoint.com/

Da wird dir Geholfen, ich hatte dieses Jahr schon 2 Freunde die eine Thai in die CH holten auch wenns erst auf den 2ten anlauf klappte (Einsprache, nicht einverstanden mit Entscheid) und siehe da es hat geklappt.
Wenn du alle Papiere hast ca. 2 Monate warten, deshalb gut vorbereiten.


ach ja der eine hat inzwischen schon Geheiratet:cry:
 
        #22  

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Ganz einfach. Diejenigen die ihr Besuchervisum nutzen um endgültig hier zu bleiben werden im Endeffekt eh nie abgeschoben

Das ist eine Behauptung, die einfach nicht haltbar ist. Ein gängiger Verstoß gegen ein Visum nach dem Schengen Abkommen ist, dass viele Thai rüberkommen, um hier illegal zu arbeiten. Um als unerwünschte Person (Persona non Grata) klassifiziert zu werden, bedarf es schon einiges mehr.

Interessant wären hier mal Zahlen, wieviel Personen aus Thailand ihr Visum überziehen und in illegal in Deutschland bleiben. Ich schätze mal, das macht nur einen sehr geringen Prozentsatz aus. Selbst die, die mit einem Schengen Visum nach Deutschland (DACH) kommen, um hier illegal zu arbeiten. werden nicht so dumm sein, einfach hier zu bleiben. Eine erneute Einreise würde eine, wenn auch illegale, Einkommensquelle verschließen.

Die scheint zudem der Begriff "Unerwünschte Person (Persona non Grata" nicht gelüfig zu sein. Politisch und rechtlich betrifft das eigentlich nur Personen des diplomatischen Dienstes. Umgangssprachlich und somit nicht von rechtlicher Bedeutung sind es Personen, die als gesellschaftlich ausgegrenzt, meist durch Medien und manchmal auch vor politischem abder nicht vor rechtlichem Hintergrund, bezeichnet werden.

Personen, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten, sind halt nur genau das, nicht mehr und nicht weniger. Werden sie aufgegriffen, ist die Abschiebung die Folge.

Der Hintergrund dieser Zahlen (dein Link) umfasst alle Ausländer, die ohne gültige Papiere nach Deutschland gekommen sind, vielfach Flüchtlinge aus Krisenregionen, die in einem Asylverfahren stecken. Vor diesem Hintergrund sind die Zahlen realistisch, aber nicht vor dem Hintergrund nach DACH eingereister Thais mit gültigen Visa.

Sehr viele orientalische Migranten in D leben von H4 und sind wie die Thailänderinnen auch meist mit Heiratsvisa/Touristenvisa (zumindest nach dem Anwerbestop) eingereist.

Migranten haben eine legalen Background. Von daher sehe ich da auch keinerlei Zusammenhang, egal, ob es sich jetzt jetzt um Araber, Türken oder Migranten anderer Länder handelt.

Die Strenge bei der Vergabe von Visa haben wir unserem ehemaligen Außenminister Joschka Fischer zu verdanken (siehe Link). Der hat seinerzeit die Visa-Regelungen zu lasch gefasst. Insbesondere wurde das in den Ost-Staaten (Ukraine etc.) recht dramatisch ausgenutzt. Infolge dieser Missstände sind die Regelungen verschärft worden, nicht nur für Thailand.

Visa-Affäre

Wider jeder Logik ist auch deine folgende Behauptung:

Wer erst mal da ist bleibt oft und liegt dem Staat auf der Tasche.

Das stimmt nicht. Wer mit einem abgelaufenen Visum erwischt wird, der wird recht schnell abgeschoben, es sei denn, dass ihm durch die Abschiebung Gefahr für Leib und Leben droht. Aber davon braucht man bezüglich Thailand nicht ausgehen. Und diejenigenm die sich nach Ablauf des Visum illegal in Deutschland aufhalten, liegen dem Staat nicht auf der Tasche. Wie soll das funktionieren. Glaubst du, die rennen zum nächsten Sozialamt, schreien laut: 'Hi, bin mal gerade illegal hier und möchte nun Sozialhilfe haben.'

Weil kein Mitarbeiter der Botschaft so dumm ist eine derartige Beschäftigung als Bestätigung der Rückkehrwilligkeit zu akzeptieren. Selbst bei einer Beschäftigung in einem kleineren Hotel sehe ich die Chance bei 0,0.

Das hat nichts mit Dummheit zu tun. Es geht ganz einfach um den Hintergrund. Wer nachweislich über ein konstantes Einkommen verfügt und dies auch belegen kann, hat eine wesentlich bessere Chance, ein Visum zu bekommen, als jemand ohne Anstellung. Es ist dabei unabhängig davon, zu bewerten, wo jemand arbeitet. Mit Sicherheit bietet ein Arbeitsnachweis aus einer Bar nicht die gleiche Reputation wie eine Anstellung als studierte Fachkraft. Rein rechtlich gesehen würde sich da die Botschaft aber selbst ins Abseits stellen. In Verbindung mit dem Nachweis regelmäßiger Einkünfte und der Versicherung der Weiterbeschäftigung nach dem Urlaub wird der Botschaft jegliche Ablehnungsmöglichkeit begründet auf die Beschäftigung entzogen.

Deine Antwort auf meinen Reminder geht ebenfalls absolut an der Realität vorbei. Wie schon gesagt, die Zahl der Verstöße gegen Schengen-Recht bezüglich Überziehung der Aufenthaltsdauer ist eher als gering einzuschätzen.

Laut einem Memo der EU-Commission in Brüssel (Anhang anzeigen MEMO-08-85_DE.doc ) hielten sich in den Schengen-Staaten im Jahr 2008 etwa 6.4 Mio Illegale auf. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 460 Mio macht das gerade mal knapp 1.4% Illegale aus. Und du kannst davon ausgehen, dass die, die ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen werden, auch abgeschoben werden. Die Ausnahme, die temporär zu sehen ist, bilden diejenigen, die einen Asylantrag stellen. Und hier wird auch der größte Teil abgeschoben.

Anhang anzeigen Statistik_Abschiebungen.jpg

Die Zahlen sprechen für sich!
 
        #23  

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Noch ein Nachtrag:

Im Jahr 2007(2008 ) gab es 2.31 (2.11) Mio Visaanträge, abgelehnt wurden ca. 0.21 (0.19) Mio, was in Prozent 9.1% (9.0%) ausmacht.

Quelle: Statistica

p.s.: Anmeldung erforderlich
 
Zuletzt bearbeitet:
        #24  

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@Heerny: Vergessen zu fragen: Hast Du schon mal jemanden mit einem poitiven Bescheid eingeladen? Wenn ja, was hast Du im Brief genau geschrieben?

Ramon24y

Deine Frage zu beantworten: Ja, ich habe das ganze schon mal gemacht. Auch basieren meine Infos auf Erfahrungen anderer Member, denen ich in dieser Angelegenheit auch schon weitergeholfen habe.
Meine Frau und ich haben am 7. Oktober 2011 hier in der CH geheiratet. Nach Ablauf des Touristenvisum hatte Sie die Schweiz verlassen. Wir mussten dann ein neues Visum beantragen. Sie erhielt dann ein Kurzaufenthaltsvisum L, das dann jährlich erneuert wurde. Aber das alles betrifft dich in deiner Frage nicht!
Auf ein paar Anregungen von anderen Member in diesem Thread, möchte ich noch ein paar Punkte klarstellen.

- Ein Touristenvisum ist für eine Höchstdauer von 3 Monaten für den Schengenraum gültig. Auch wenn es nur (wie in deinem Fall nur für 3-4 Wochen ist), ist es genau das gleiche Prozedere und die gleichen Kosten und vereinfacht gar nichts.
- Du übernimmst die Bürgschaft während Ihrer Dauer hier in der CH. Sollte Sie Schulden machen, unerlaubt arbeiten, sich illegal aufhalten usw. dann bist DU vor dem Gesetz fällig!
- Für Sie nur etwas Geld angespart (3000 - 5000 Baht) aufs Sparbuch, Land von Ihrem Eltern überschreiben zu lassen, einen Arbeitsvertrag, Kinder usw. vorzulegen, vereinfacht das Prozedere des Visum keinesfalls. Die Erfolgaussichten sind nicht besser!
- Die Vermittlungsbüros in denen Sie dir das ganze (gegen viel Geld) übernehmen, ist nichts als Geschäftemacherei. Auch wenn Sie dir ein paar Formulare ausfüllen, so muss dein Girl persönlich in Bangkok auf der Botschaft den Antrag stellen. In der Schweiz musst du die ganze Formulare ausfüllen und beibringen. Dein Girl und du werden geprüft und nicht diese Agenturen. Die Behörden prüfen dich und dein Girl, denen ist eine Agentur piepsegal! Auch ist es keine Garantie das dein Girl das Visum erhält. Das wird beim Migrationsamt in Bern entschieden und nicht von irgendwelchen Agenturen in Thailand!!!!!!!!!!!!!
- Die Kosten in denen ich dir geschrieben habe (sFr. 2000.-) , sind nur im Minimun gerechnet. Noch keine Kosten für Ihre Kleidung, Unterhalt, Essen usw. hier in der Schweiz. Oder willst du Sie in Flip Flops rumlaufen lassen?
- Der Inhalt meines Briefes ist nicht relevant, weil es sich um meine Ausführungen ging.
Also mit ......haben uns im Urlaub kennengelernt, ........möchten uns näher kennenlernen, ..........möchte Sie für einen Urlaub in die CH einladen usw. das haut nicht hin. Der Inhalt des Schreiben, sollte Auskunft geben, in welcher Beziehung Ihr zueinander steht. Wo und wie habt Ihr euch kennengelernt. Warum willst du Sie einladen. Welche Begründungen usw. Alles Sachen die bei der Anhörung beim Antrag mit deinem Schreiben überprüft werden und ob eine Übereinstimmung besteht.
- Das es in nur 2 Monaten machbar ist, davon ist mir nichts bekannt. Jeder Fall wird anders bearbeitet und somit ist eine Dauer immer von der zuständigen Bürokratie abhängig.

Hoffe das ich dir weitergeholfen habe.

Ciao Heerny
 
        #25  

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@Heerny: Mal ein Kompliment. Du bist die ganze Sache ehrlich, realistisch und direkt angegangen.

Eine Agentur zu beauftragen ist etwas für den Unbedarften und Faulen und bietet keinerlei Garantie auf Erfolg.

Für Sie nur etwas Geld angespart (3000 - 5000 Baht) aufs Sparbuch, Land von Ihrem Eltern überschreiben zu lassen, einen Arbeitsvertrag, Kinder usw. vorzulegen, vereinfacht das Prozedere des Visum keinesfalls. Die Erfolgaussichten sind nicht besser!

Damit bin ich allerdings nicht ganz konform. Kinder, Landbesitz, Arbeitsvertrag mit Bestätigung, dass die Anstellung nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes fortgesetzt wird, Nachweis eines konstanten Einkommens, sind sehr wohl Entscheidungkriterien pro Visum. Denn diese Fakten unterstreichen die Rückkehrwilligkeit. Und das verbessert die Erfolgsaussichten sehr wohl.

Meine Schwägerin war ja mal für 3 Monate (Schengen Visum) plus 2 Monate (nationales Visum) am Stück in Deutschland. Ich habe in diesem Monat mit ihr zusammen ein Visa bei der Dänischen Botschaft für Island beantragt. Sie musste ein Sparbuch mit mindestens 45.000 Baht Guthaben vorlegen. Ich habe ihr das Sparbuch temporär mit 50.000 Baht "geladen" und auch noch entspechenden Support was ihren früheren Aufenthalt im Schengen Raum betraf bei den Interviews auf der Dänischen Botschaft gegeben. Sie hat ihr 3-Monats-Visum bekommen.

Letzendlich ist ein Antrag auf ein Visum unter zwei Aspekten zu betrachten:

  1. Ist der Einladende in der Lage, den Gast über den Zeitraum der Einladung zu betreuen (Versicherung, Wohnung, Kosten etc.)? Diese in Deutschland als Verpflichtungserklärung bekannte Bescheinigung ist überhaupt erst Voraussetzung für eine Antragsstellung.
  2. Bestätigung der Rückkehrwilligkeit. Und hier zählt jeder Punkt wie oben angegeben. Eine bereits einmal unter Beweis gestellte Rückkehrwilligkeit (vorhergegangener Aufenthalt im Schengen-Raum bei rechtzeitiger Rückkehr) erleichtert die Entscheidung erheblich.
 
        #26  

Member



@ Rhabarbero: Ist n interessanter Link, jedoch bin ich auch wie Kingping der Meinung, dass man dies auch selber bewerkstelligen kann. Man muss sich sowieso mit diesem Thema auseinander setzen, und da kann man gleich
alles machen. Aber wenn ich genug Zaster auf der Seite hätte, würde ich mir diese Option bestimmt nochmals überlegen:)

@ Heerny: Eine Bürgschaft für eine Person, die man kaum kennt zu übernehmen ist dann doch ziemlich fahrlässig, wenn nicht schon fast irre. Ich kann zwar von mir behaupten, dass ich eine sehr gute Menschenkenntnis habe, jedoch möchte ich einen solchen Urlaub, der ein Geniesser-Urlaub sein sollte, nicht mit irgendwelchen Risiko-Hintergedanken belasten (was wäre wenn...). Ich denke mal, das Thema hat sich für mich vorerst mal erledigt. Nach meinem nächsten (hoffentlich längeren) Besuch, könnte es ja sein, dass ich sie oder jem. anderes besser kennen lernen werde, und dann werde ich das ganze nochmals überdenken.

Aber Top Beiträge, besten Dank an euch.
 
        #27  

Member



Hallo Ramon, glaube mir, ich habe mich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Meine Frau ist insgesamt 4 Mal mit Schengen Visum nach Deutschland gekommen. meine Schwägerin habe ich ebenfalls für 3 Monate rübergeholt und ihr jetzt bei ihrem Visa für Island geholfen. Probleme hat es nie gegeben, auch wenn die Umstände etwas günstiger waren.

Um eine Verpflichtungserklärung kommst du allerdings nicht herum. Aber mach dir darum nicht allzuviel Sorgen, denn es ist genau festgeschrieben, was im Rahmen der Verpflichtungserklärung geregelt ist, hier ein Auszug:

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch einen Dritten soll sichergestellt werden, dass die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 AufenthG und die Kosten für die Ausreise nach den §§ 66 und 67 AufenthG im Fall einer Inanspruchnahme nicht den deutschen öffentlichen Kassen zur Last fallen.

Diese Verpflichtung eines Dritten umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz) im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.

Die Verpflichtung zur Erstattung von Kosten für den Krankheitsfall lässt die Verpflichtung des Ausländers zum Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes bei der zuständigen Auslandsvertretung unberührt.

Damit wird deutlich, dass die Gastfamilie, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, nur die öffentlichen Mittel erstatten muss, die aus öffentlichen Kassen für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit geleistet wurden.

Für privatrechtliche Verträge, die das Au pair eingeht, für die es aber dann finanziell nicht leistungsfähig ist, kommen öffentliche Leistungen zur Befriedigung des Anspruchs des Vertragspartners aus diesen Verträgen nicht in Betracht. Insofern kann sich daraus auch keine Leistungspflicht der Gastfamilie im Rahmen der Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG ergeben."

Quellennachweis: hier

Um meine Gäste auch für den Krankheitsfall abzusichern (ist eh Pflicht), habe ich bei der Hanse Merkur eine Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dies dort zu erhaltende Versicherung nennt sich Visa Plus und kostet für 3 Monate knapp 80€
 
        #29  

Member



Meine Maus war letztes Jahr in der Schweiz. Eigentlich ist der Link von Rabarbero selbsterklärend und wenn du der Wegleitung genau folgst, sollte es klappen. Die Fomulare gibt es auf der Homepage sowohl in Thai als auch in Englisch.

Bei mir ging alles sehr rasch und für meine Verhältnisse 'relativ' unkompliziert.

Wichtig ist, dass sie/du alle Dokumente genau und korrekt ausfüllst. Meine LT hat ein Dokument nicht ganz korrekt ausgefüllt und sie wurde sofort wieder nach Hause geschickt und sie musste einen neuen Termin ausmachen.
 
        #30  

Member



Da kann ich dem General nur beipflichten. ES MUß wirklich ALLES korrekt ausgefüllt UND komplett sein. Die sind auf der Botschaft gnadenlos und schicken ansonsten das Girl wieder heim.

Beim zweiten Visum dauerte es nur 13 Tage. Allerdings auf den Phils. Aber das wird wohl alles ähnlich sein
 
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