Thailändisch lernen

Girl für 4 Wochen Ferien in die Schweiz einladen;-wie vorgehen?

        #32  

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@Heerny: Mal ein Kompliment. Du bist die ganze Sache ehrlich, realistisch und direkt angegangen.
Eine Agentur zu beauftragen ist etwas für den Unbedarften und Faulen und bietet keinerlei Garantie auf Erfolg.
Damit bin ich allerdings nicht ganz konform. Kinder, Landbesitz, Arbeitsvertrag mit Bestätigung, dass die Anstellung nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes fortgesetzt wird, Nachweis eines konstanten Einkommens, sind sehr wohl Entscheidungkriterien pro Visum. Denn diese Fakten unterstreichen die Rückkehrwilligkeit. Und das verbessert die Erfolgsaussichten sehr wohl.


KINGPING
Wir sind uns (wiedereinmal) einig, nur in unseren "Detailausführungen" etwas verschieden!
Was du schreibst wegen Entscheidungskriterien, ist im wesentlichen schon richtig. Wie du das Beispiel von deiner Schwägerin schreibst, hat Sie ein Guthaben von 50`000 Baht angegeben und nicht wie hier im Thread geschrieben wurde von 3`000 - 5`000 Baht. Ist schon eine grosse Differenz für eine Kriterium! Natürlich wird die Rückreisewilligkeit mit einem gültigem Arbeitsvertrag, Guthaben usw. unterstützt und erhöhen die Erfolgsaussichten auf den Antrag! Es sind aber verschiedene Faktoren die zur Erteilung einer Visa zum Erfolg führen.
Wie ich geschrieben habe, ist es erstmal nur ein Antrag für ein Visa für den Schengenraum, in der die Schweiz die gleichen Abmachungen wie die EU hat . Aber bei Formalitäten d.h. die Anforderungen an die Person die Sie einlädt, ist eben in der Schweiz und je nach Kanton, Gemeinden eben etwas unterschiedlich. Da gilt eben die Schweizerbürokratie!
Wollte mit meinen Ausführungen bzw. Infos an die Fragen von Ramon24y die Fakten der Realität aufzeigen. Damit muss man eben auch konkrete Fakten (wie du es auch gemacht hast) aufzeigen.

Ciao Heerny
 
        #33  

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@Heerny: Das ist mir schon klar, dass es sich um einen Antrag handelt. Eine Foprderung der Dänischen Botschaft war, ein Guthaben auf dem Sparbuch von mindesten ca. 45.000 Baht nachzuweisen. Gut, ich habe ihr Sparbuch kurz mit 50.000 Baht aufgepumpt. Das dies sehr durchsichtig war, konnte die Angestellte ja sofort am Buchungsdatum feststellen. Aber rein formal war die Angelegenheit damit positiv abgehandelt.

Ich habe mit meinem Posting #12 ein monatliches Regeleinkommen gemeint. Wenn genug Vorlaufzeit besteht, kann man das arrangieren.

Die Formalismen hier in D sind, soweit es mir bekannt ist, auch etwas unterschiedlich. Je nach Einkommensverhältnissen kann vom Einlader auch eine Bürgschaft gefordert werden. Das habe ich zumindest mal gehört. Bürojratie Schweiz vs. Bürokratie D ist und bleibt halt Bürokratie.

LG

KingPing
 
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