Um übersichtlich zu bleiben hier das Endurteil vom BGH Bundesgerichtshof (höchste Instanz und rechtskräftiges Urteil
um es kurz zu halten:
JA unter Umständen (siehe Urteil) werden auch Kunden mit Prepaid Sim extra zur Kasse gebeten!
Der Provider machte neben des vorbezahlten prepaid Internet noch eine verzögert zugesendete extra Rechnung über weitere Dienstleistungen auf, und man dachte als Kunde bei Prepaid käme keine Kostenfalle auf einen zu.
Mitnichten!
Um das aber für jeden Einzelfall durchzukauen benötigst Anwalt +Co
Ja sicher wegen 40€ macht wohl niemand was 8und das ist ja die fiese Kalkulation der Mobilfunk Providern)
Darum vermutlich auch die 60€ Begrenzung! die machten doch das nicht aus "fairen" Motiven dem Kunden gegenüber.
Das geht aber zu tief in die Materie (Gegenseitige Vertrags + Sorgfaltspflicht , nicht offenen Auges in eine Kostenfalle tappen lassen,
sogenannte Schockrechnung, Überraschende Klausel, mehrdeutige Klauseln.
§ 305c BGB ,
Es ist dann zwischen dem Hauptvertrag und den AGB's zu unterscheiden, Was ist Vertragbestandteil, zählen dazu auch ausländische Vertragspartner (Telekom Indonesia, Telekom Thailand) oder muss nicht hier eine separate Rechnung an den Threadstarter zugesand werden? Darf das deutsche Mobilfunkunternehmen hier überhaupt durch die eigene geschlossenen Verträge solche Posten selbst abkassieren, oder kann man diese Posten aus der Rechnung nehmen lassen!
Ich würde (auch bei 40€)
1. innerhalb 8 wochen begründet widersprechen
2. Betrag zurückbuchen den nach meiner begründung unberechtigten Betrag einbehalten und nur die berechtigte Summe buchen
3. Den Provider auffordern die Drittkosten ausländischer Mobilfunkunternehmen aus der Rechnung zu nehmen (+für die Zukunft! wichtig!), neue Rechnung stellen lassen (die werden das nicht tun>>> somit verlieren diese die Vertragsgrundlage
4. Bei weiteren unberechtigten zukünftigen Rechnungsposten hat man Recht auf Kündigung, Man hat ein Anrecht auf eine fehlerlose Rechnung, immer.
Prepaid Kunden haben da es noch leichter als Afterpaid Vertragskunden, auch schon mit der Begründung nach § 305c BGB.
Dies vor allem bei "Geisterroaming",
Aber auch bei normalen Roaming unbeabsichtigt (Grenznähe Schweiz!) können ganz schöne Summen auflaufen!
Der "normale" Kunde zahlt halt die 60€ und gut ist! Keine Nerven, keine Zeit, Urlaub klar.
Möchte nicht wissen welche Summen da weltweit durch dieses 4G/LTE Geisterroaming, oder eine Unachtsamkeit mit der Mailbox, mobile Daten etc etc an Umsatz und Gewinn generiert werden.