TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #51  

Member

Member hat gesagt:

Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft haben​

Sie können in die Schweiz nachkommen lassen:

Rischtig. Die Thailändische Ehefrau ist jedoch nicht EU/EFTA Bürgerin. Sie braucht deshalb (zum längeren Aufenthalt wie 90 Tage) ein Schengen Visa D welches vom kantonalen Migrationsamtes ausgestellt wird.

Die gemeinsame Tochter, die auch einen Deutschen Pass besitzt jedoch nicht. Da gilt deine Regelung.
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Sie braucht deshalb (zum längeren Aufenthalt wie 90 Tage) ein Schengen Visa D welches vom kantonalen Migrationsamtes ausgestellt wird.
Ja klar. Menschen aus der EU/EFTA haben es leichter, in die Schweiz zu kommen. Ist sicher auch in Deutschland so..
 
        #53  

Member

Ich (Thread Eröffner, Deutscher, wohnhaft in CH, B-Bewilligung) habe die Schweizer Botschaft in Bangkok bereits kontaktiert. Ich darf ein Schengen Visum (bei der Schweizer Botschaft selbst) für Familienangehörige/Spouse beantragen, allerdings muss ich im Einladungsschreiben deutlich erwähnen das es sich ausschließlich um einen Besuch handelt, keine Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen soll/wird und die Ausreise definitiv fristgerecht erfolgen wird.
Zusätzlich zu "Standard-Unterlagen" (visa Antrag, Reisepass etc) wird die beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde und Namensänderung (der Ehefrau) verlangt.
Zu den Beglaubigungen hätte ich gerne Bestätigung von euch das ich das Richtig verstanden habe.
Wir gehen mit Heiratsurkunde und Namensänderung zum thailändischen Aussenministerium in Bangkok, legen diese dort vor und das Aussenministerium gibt uns einen Stempel (!?) oder schriftliches Dokument welches die Echtheit bestätigt!? Habe ich das so richtig verstanden? Im Anschluss lasse ich das ganze dann (für den Visa-Antrag) in eine Schweizer Amtssprache oder englisch übersetzen.
Soweit alles korrekt??
Tut mir leid für die entstandenen Umstände und Diskussionen hier.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Vielen Dank 😊 Den Ablauf habe ich aber richtig verstanden?

Falls du von der Botschaft keine Antwort kriegst, hilft dir vielleicht das gewünschte Übersetzungsbüro weiter.
 
        #57  

Member

Herje kenne ich gar nicht vom dem Forum warum so unfreundlich?.

Was genau soll den nun überhauot beantragt werden ? Sie soll zu Besuch kommen ? Oder ist doch der Plan dass sie dann in CH bleibt ?
 
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Herje kenne ich gar nicht vom dem Forum warum so unfreundlich?.

Was genau soll den nun überhauot beantragt werden ? Sie soll zu Besuch kommen ? Oder ist doch der Plan dass sie dann in CH bleibt ?
Besuch
 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Bloss ist die Schweiz nicht in der EU
Das habe ich doch schon in Beitrag #34 erwähnt. Die Personenfreizügigkeit ist zwischen der Schweiz und der EU per Einzelvertrag vereinbart worden.

Zum nachlesen hier:

Weiter unten auf der Seite gibt es einen link zum Vertrag um selber nachzulesen.

Member hat gesagt:
Ich (Thread Eröffner, Deutscher, wohnhaft in CH, B-Bewilligung) habe die Schweizer Botschaft in Bangkok bereits kontaktiert. Ich darf ein Schengen Visum (bei der Schweizer Botschaft selbst) für Familienangehörige/Spouse beantragen, allerdings muss ich im Einladungsschreiben deutlich erwähnen das es sich ausschließlich um einen Besuch handelt, keine Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen soll/wird und die Ausreise definitiv fristgerecht erfolgen wird.
Das stimmt so nicht. Deine Ehefrau braucht für beides genau dasselbe Visa. Deine Frau hat nach der Einreise 90 Tage Zeit zu entscheiden ob sie bleiben will oder halt nicht. Wenn sie bleiben will muss sie innerhalb der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz beantragen.
Der Vertrag mit der EU hat Vorrang vor nationalen Regelungen in der Schweiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #60  

Member

Bei einem Besucher Visum muss die Ausreise (laut CH Botschaft in Bangkok) erfolgen und eine Umwandlung in länger in der Schweiz bleiben ist ausgeschlossen.
Könnte mir dennoch jemand erklären wie bei ihm die Beglaubigung/Legalisation von statten gegangen ist? Dafür wäre ich sehr dankbar.
 
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