Member
Member hat gesagt:Wenn Sie eine EU/EFTA-Staatsbürgerschaft haben
Sie können in die Schweiz nachkommen lassen:
Rischtig. Die Thailändische Ehefrau ist jedoch nicht EU/EFTA Bürgerin. Sie braucht deshalb (zum längeren Aufenthalt wie 90 Tage) ein Schengen Visa D welches vom kantonalen Migrationsamtes ausgestellt wird.
Die gemeinsame Tochter, die auch einen Deutschen Pass besitzt jedoch nicht. Da gilt deine Regelung.