Member
Member hat gesagt:Könnte mir dennoch jemand erklären wie bei ihm die Beglaubigung/Legalisation von statten gegangen ist? Dafür wäre ich sehr dankbar.
Braucht es doch gar nicht. Du willst ja bloss das Schengen Besuchervisum. Wenn sie zusammen mit der (D-TH-Doppelbürger) Tochter einreist, gib sie bloss als Begleitperson deiner Tochter an.
Die Beglaubigung/Legalisation braucht es bloss beim Daueraufenthalt.