TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #61  

Member

Member hat gesagt:
Könnte mir dennoch jemand erklären wie bei ihm die Beglaubigung/Legalisation von statten gegangen ist? Dafür wäre ich sehr dankbar.

Braucht es doch gar nicht. Du willst ja bloss das Schengen Besuchervisum. Wenn sie zusammen mit der (D-TH-Doppelbürger) Tochter einreist, gib sie bloss als Begleitperson deiner Tochter an.

Die Beglaubigung/Legalisation braucht es bloss beim Daueraufenthalt.
 
        #62  

Member

Das Heiratsvisum (Spouse von EU Bürger) erfordert weniger Unterlagen. Deswegen hatte ich bei der schweizer Botschaft in Bangkok erfragt ob ich dieses nutzen darf, auch wenn es nur für einen Urlaub ist und die Ausreise definitiv erfolgen wird.
Wie wäre der Vorgang wenn Frau nur Begleitperson wäre? Schengen Besuchervisum für die Frau beantragen mit der Information im Visa Antrag das sie die gemeinsame Tochter begleitet?!
 
        #63  

Member

@sge84 Ich denke, hier kann dir nicht weitergeholfen werden. Versuch es mit einem Agenten.

2018 nam ich diese in Anspruch und war zufrieden.

 
        #64  

Member

Gerade nochmal nachgeschaut auf der offiziellen eda. etc etc Webseite der Schweiz. Auch für ein Besuchervisum müsste die Frau die Änderung des Nachnamen vorweisen und die Beziehung zum Gastgeber in der Schweiz. Das müsste dann eben beides vom thailändischen Aussenministerium beglaubigt und übersetzt werden.

*Beglaubigt und anschließend von anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
 
        #65  

Member

@sge84 ich muss hier mal fragen weil gefühlt alles durcheinander geworfen wird. Vielleicht liegt es aber auch daran das ich dich falsch verstanden habe.

Du bist mit einer Thai offiziell verheiratet. Die Ehe ist weder in Deutschland noch in der Schwei0 anerkannt bzw eingetragen?
Ihr habt ein gemeinsames Kind. Ist das Kind in Deutschland oder der Schweiz von dir offiziell anerkannt und eingetragen?
Was genau habt ihr vor? Nur ein Besuch in der Schweiz?
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Was genau habt ihr vor? Nur ein Besuch in der Schweiz?

Laut #58 bloss Besuch.

Warum er so auf der Beglaubigung/Legalisation der Ehe rumhackt ist mir schleierhaft.

Member hat gesagt:
*Beglaubigt und anschließend von anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Eher umgekehrt. Die Übersetzung muss beglaubigt werden.
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Bei einem Besucher Visum muss die Ausreise (laut CH Botschaft in Bangkok) erfolgen und eine Umwandlung in länger in der Schweiz bleiben ist ausgeschlossen.
Dann gib mal der schweizer Botschaft den Tip Anhang I über die Freizügigkeit zum Vertrag mit der EU zu lesen.

Freizügigkeit
I. Allgemeine Bestimmung
Art. 1 Einreise und Ausreise
(1) ...

Ein Einreisevisum oder ein gleichwertiger Nachweis darf nicht verlangt werden, ausser im Fall von Familienangehörigen und entsandten Arbeitnehmern im Sinne des Artikels 17 dieses Anhangs, die nicht die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei besitzen. Die betreffende Vertragspartei gewährt diesen Personen alle Erleichterungen für die Beschaffung der gegebenenfalls benötigten Visa.

Anmerkung von mir:
Im Anhang I wird nicht unterschieden zwischen Besuch und geplantem Daueraufenthalt.
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Laut #58 bloss Besuch.

Warum er so auf der Beglaubigung/Legalisation der Ehe rumhackt ist mir schleierhaft.



Eher umgekehrt. Die Übersetzung muss beglaubigt werden.
Weil mir eben der korrekte Ablauf nicht bewusst ist. Deswegen frage ich ja andauernd nach einem Erfahrungsbericht von jemandem der das schon mal gemacht hat. Die Schweizer Botschaft sagt mir beglaubigte Namensänderung (haben geheiratet, deswegen Namensänderung) und Beglaubigung der Hochzeitsurkunde. Deswegen habe ich naiv gedacht ich gehe mit den original thai Dokumenten (in thai Sprache) zum thailändischen Aussenministerium, lasse mir bestätigen/beglaubigen das diese dokumente original sind und lasse mir das anschließend von anerkannten Übersetzer in CH-Sprache bzw Englisch übersetzen.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Soviel ich weiss zertifiziert das Aussenministerium nur Übersetzungen in englisch.
Du kannst dich mal hier durchkämpfen:
Was hat den das thailändische Ausseministerium damit zu tun?
 
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