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Du brauchst ein Besuchervisa. Alles andere wäre dann Ehegatennachzug..das ist etwas anderes und man braucht eine Uebersetzung.Member hat gesagt:Wie ist der Ablauf den die Behörden vorschreiben bei Beglaubigung und Übersetzung?
Du brauchst ein Besuchervisa. Alles andere wäre dann Ehegatennachzug..das ist etwas anderes und man braucht eine Uebersetzung.Member hat gesagt:Wie ist der Ablauf den die Behörden vorschreiben bei Beglaubigung und Übersetzung?
Übersetzten lassen von einem autorisiertem Übersetzungsbüro und dann beides Beglaubigen lassen vom Außenministerium.Member hat gesagt:Das ist der Punkt den ich nicht verstehe. Lasse ich die Heiratsurkunde nicht erst vom Aussenministerium beglaubigen und übersetze sie denn?
Stimmt.Member hat gesagt:Du brauchst ein Besuchervisa. Alles andere wäre dann Ehegatennachzug..das ist etwas anderes und man braucht eine Uebersetzung.
Glaube ich auch nicht. Für einen Ehegattennachzug bräuchte sie ja dann noch das A1..das ganze ist doch wesentlich komplizierter als ein einfaches Besuchervisa, vor allem weil sie ja wieder zurück will.Member hat gesagt:Alleine schon durch seinen Kind sollte das ganze Visum kein Problem darstellen.
Das thailändische Aussenministerium beglaubigt mir eine Übersetzung in Deutsch wenn es von einem autorisierten Übersetzer kommt? Das konnte ich mir eben nicht vorstellen das die das machen. Deswegen habe ich gedacht ich lasse das thailändische Dokument beglaubigen (zur Bestätigung das es keine Fälschung ist) und dieses dann anschließend (für den Visa-Antrag) in deutsch übersetzen.Member hat gesagt:Übersetzten lassen von einem autorisiertem Übersetzungsbüro und dann beides Beglaubigen lassen vom Außenministerium.
Andersherum ergibt es ja keinen Sinn.
So zumindest habe ich es gemacht. Allerdings nicht für die Schweiz.
Stimmt.
Aber möchte das ja so machen damit sich seine Chancen erhöhen. Ob das notwendig ist weiß ich nicht.
Alleine schon durch seinen Kind sollte das ganze Visum kein Problem darstellen.
Das macht doch aber gar keinen Sinn. Der Übersetzter ist es erts einmal egal ob das Dokument echt ist.Member hat gesagt:Das thailändische Aussenministerium beglaubigt mir eine Übersetzung in Deutsch wenn es von einem autorisierten Übersetzer kommt? Das konnte ich mir eben nicht vorstellen das die das machen. Deswegen habe ich gedacht ich lasse das thailändische Dokument beglaubigen (zur Bestätigung das es keine Fälschung ist) und dieses dann anschließend (für den Visa-Antrag) in deutsch übersetzen.
Der Übersetzer soll ja quasi auch nur die Beglaubigung vom Aussenministerium übersetzen. Aussenministerium bestätigt per Stempel die Echtheit (!?) und der Übersetzer übersetzt es.Member hat gesagt:Das macht doch aber gar keinen Sinn. Der Übersetzter ist es erts einmal egal ob das Dokument echt ist.
Wichtig ist das du gegenüber der Botschaft nachweisen kannst das es sich um ein echtes Dokument handelt.
Aber wie gesagt du benötigst das alles eigentlich überhaupt nicht für ein Besuchsvisum.
Einfach einen Schengenvisum beantragen mit allen erforderlichen Papieren. Dabei erwähnen das ihr ein gemeinsames Kind habt welches Deutscher Staatsbürger ist und dich besuchen will. Die Mutter ist die Begleitperson für euer gemeinsames minderjähriges Kind.
Geht einfach zu einer Übersetzungsbüro wir haben immer (4 Fälle) bbktranslator benutzt. Dort gebt ihr eure Heiratsurkunde und alles andere ab. Die übernehmen den kompletten Rest. Auch das mit dem beglaubigen beim Außenministerium.Member hat gesagt:Der Übersetzer soll ja quasi auch nur die Beglaubigung vom Aussenministerium übersetzen. Aussenministerium bestätigt per Stempel die Echtheit (!?)
Darf ich fragen wie lange das gedauert hat? Ca +- !? Und in welche Sprache übersetzen die?Member hat gesagt:Geht einfach zu einer Übersetzungsbüro wir haben immer (4 Fälle) bbktranslator benutzt. Dort gebt ihr eure Heiratsurkunde und alles andere ab. Die übernehmen den kompletten Rest. Auch das mit dem beglaubigen beim Außenministerium.
Die Kosten waren nicht hoch und es gab nie Probleme.
Was sollen die denn da übersetzten? Den Stempel?Member hat gesagt:Der Übersetzer soll ja quasi auch nur die Beglaubigung vom Aussenministerium übersetzen.
Vielen vielen Dank! Die ganze Konversation war mir eine sehr große Hilfe.. Sollte es am 4.12 irgendwelche Probleme geben, werde ich auf jeden Fall zu BKK Translation gehen.Member hat gesagt:Zwischen 1 bis 3 Tage.
Was sollen die denn da übersetzten? Den Stempel?
So sieht das aus:
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