TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #81  

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Member hat gesagt:
Wie ist der Ablauf den die Behörden vorschreiben bei Beglaubigung und Übersetzung?
Du brauchst ein Besuchervisa. Alles andere wäre dann Ehegatennachzug..das ist etwas anderes und man braucht eine Uebersetzung.
 
        #82  

Member

Member hat gesagt:
Das ist der Punkt den ich nicht verstehe. Lasse ich die Heiratsurkunde nicht erst vom Aussenministerium beglaubigen und übersetze sie denn?
Übersetzten lassen von einem autorisiertem Übersetzungsbüro und dann beides Beglaubigen lassen vom Außenministerium.
Andersherum ergibt es ja keinen Sinn.
So zumindest habe ich es gemacht. Allerdings nicht für die Schweiz.

Member hat gesagt:
Du brauchst ein Besuchervisa. Alles andere wäre dann Ehegatennachzug..das ist etwas anderes und man braucht eine Uebersetzung.
Stimmt.
Aber möchte das ja so machen damit sich seine Chancen erhöhen. Ob das notwendig ist weiß ich nicht.
Alleine schon durch seinen Kind sollte das ganze Visum kein Problem darstellen.
 
        #83  

Member

Member hat gesagt:
Alleine schon durch seinen Kind sollte das ganze Visum kein Problem darstellen.
Glaube ich auch nicht. Für einen Ehegattennachzug bräuchte sie ja dann noch das A1..das ganze ist doch wesentlich komplizierter als ein einfaches Besuchervisa, vor allem weil sie ja wieder zurück will.
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
Übersetzten lassen von einem autorisiertem Übersetzungsbüro und dann beides Beglaubigen lassen vom Außenministerium.
Andersherum ergibt es ja keinen Sinn.
So zumindest habe ich es gemacht. Allerdings nicht für die Schweiz.


Stimmt.
Aber möchte das ja so machen damit sich seine Chancen erhöhen. Ob das notwendig ist weiß ich nicht.
Alleine schon durch seinen Kind sollte das ganze Visum kein Problem darstellen.
Das thailändische Aussenministerium beglaubigt mir eine Übersetzung in Deutsch wenn es von einem autorisierten Übersetzer kommt? Das konnte ich mir eben nicht vorstellen das die das machen. Deswegen habe ich gedacht ich lasse das thailändische Dokument beglaubigen (zur Bestätigung das es keine Fälschung ist) und dieses dann anschließend (für den Visa-Antrag) in deutsch übersetzen.
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Das thailändische Aussenministerium beglaubigt mir eine Übersetzung in Deutsch wenn es von einem autorisierten Übersetzer kommt? Das konnte ich mir eben nicht vorstellen das die das machen. Deswegen habe ich gedacht ich lasse das thailändische Dokument beglaubigen (zur Bestätigung das es keine Fälschung ist) und dieses dann anschließend (für den Visa-Antrag) in deutsch übersetzen.
Das macht doch aber gar keinen Sinn. Der Übersetzter ist es erts einmal egal ob das Dokument echt ist.
Wichtig ist das du gegenüber der Botschaft nachweisen kannst das es sich um ein echtes Dokument handelt.
Aber wie gesagt du benötigst das alles eigentlich überhaupt nicht für ein Besuchsvisum.
Einfach einen Schengenvisum beantragen mit allen erforderlichen Papieren. Dabei erwähnen das ihr ein gemeinsames Kind habt welches Deutscher Staatsbürger ist und dich besuchen will. Die Mutter ist die Begleitperson für euer gemeinsames minderjähriges Kind.
 
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Das macht doch aber gar keinen Sinn. Der Übersetzter ist es erts einmal egal ob das Dokument echt ist.
Wichtig ist das du gegenüber der Botschaft nachweisen kannst das es sich um ein echtes Dokument handelt.
Aber wie gesagt du benötigst das alles eigentlich überhaupt nicht für ein Besuchsvisum.
Einfach einen Schengenvisum beantragen mit allen erforderlichen Papieren. Dabei erwähnen das ihr ein gemeinsames Kind habt welches Deutscher Staatsbürger ist und dich besuchen will. Die Mutter ist die Begleitperson für euer gemeinsames minderjähriges Kind.
Der Übersetzer soll ja quasi auch nur die Beglaubigung vom Aussenministerium übersetzen. Aussenministerium bestätigt per Stempel die Echtheit (!?) und der Übersetzer übersetzt es.
Auch bei einem anderen Schengen Visum müsste wir die Änderung Ihres Nachnamen beglaubigen und übersetzen. Den Gang zum Aussenministerium muss ich also sowieso machen. Ich habe eine von (anerkannten Übersetzer) Übersetzung der Heiratsurkunde und Namensänderung in Deutsch. Irgendwie ist es doch auch unlogisch das das thailändische Aussenministerium mir eine deutsche Übersetzung beglaubigt.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Der Übersetzer soll ja quasi auch nur die Beglaubigung vom Aussenministerium übersetzen. Aussenministerium bestätigt per Stempel die Echtheit (!?)
Geht einfach zu einer Übersetzungsbüro wir haben immer (4 Fälle) bbktranslator benutzt. Dort gebt ihr eure Heiratsurkunde und alles andere ab. Die übernehmen den kompletten Rest. Auch das mit dem beglaubigen beim Außenministerium.
Die Kosten waren nicht hoch und es gab nie Probleme.
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Geht einfach zu einer Übersetzungsbüro wir haben immer (4 Fälle) bbktranslator benutzt. Dort gebt ihr eure Heiratsurkunde und alles andere ab. Die übernehmen den kompletten Rest. Auch das mit dem beglaubigen beim Außenministerium.
Die Kosten waren nicht hoch und es gab nie Probleme.
Darf ich fragen wie lange das gedauert hat? Ca +- !? Und in welche Sprache übersetzen die?
Wie gesagt, Übersetzung hätte ich von kiesow/thailändisch.de
Komme am 2.12 (Samstag) in bkk an, am 4.12 habe ich Termin beim Aussenministerium. 7.12 Termin bei der CH Botschaft in Bangkok. Sollte es am 4.12 beim Aussenministerium Probleme mit der deutschen Übersetzung der Dokumente geben könnte ich dann noch schnell zu deiner Empfehlung gehen.
 
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