Das macht doch aber gar keinen Sinn. Der Übersetzter ist es erts einmal egal ob das Dokument echt ist.
Wichtig ist das du gegenüber der Botschaft nachweisen kannst das es sich um ein echtes Dokument handelt.
Aber wie gesagt du benötigst das alles eigentlich überhaupt nicht für ein Besuchsvisum.
Einfach einen Schengenvisum beantragen mit allen erforderlichen Papieren. Dabei erwähnen das ihr ein gemeinsames Kind habt welches Deutscher Staatsbürger ist und dich besuchen will. Die Mutter ist die Begleitperson für euer gemeinsames minderjähriges Kind.