TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #72  

Member

Wenn er Deutscher in CH lebend ist, sehr einfach, seine Mia bekommt das C- Visum innerhalb 14 Tage bei der Botschaft, nach Ankunft bei der Gemeinde in CH anmelden und etwa 4 - 6 Wochen später holt Sie den 5 Jahres Aufenthaltstitel ab.
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Wenn er Deutscher in CH lebend ist, sehr einfach, seine Mia bekommt das C- Visum innerhalb 14 Tage bei der Botschaft, nach Ankunft bei der Gemeinde in CH anmelden und etwa 4 - 6 Wochen später holt Sie den 5 Jahres Aufenthaltstitel ab.

Deine Meinung muss nicht der offiziellen Version entsprechen.
 
        #75  

Member

Trotz Nachfrage weiß ich immer noch nicht was ihr vorhabt.

Member hat gesagt:
Weil mir eben der korrekte Ablauf nicht bewusst ist.
Sollte sie dich einfach nur besuchen wollen machst du einfach ein Schengenvisum. Dazu musst du keine Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen. Du kannst das zwar machen und vielleicht hat das auch einen positiven Einfluss.

@mgb was hat eigentlich die Freizügigkeit mit einem Besuchsvisum zu tun und speziell dann wenn die Dame in keinem EU Land registriert ist?
 
        #76  

Member

Member hat gesagt:
Trotz Nachfrage weiß ich immer noch nicht was ihr vorhabt.


Sollte sie dich einfach nur besuchen wollen machst du einfach ein Schengenvisum. Dazu musst du keine Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen. Du kannst das zwar machen und vielleicht hat das auch einen positiven Einfluss.

@mgb was hat eigentlich die Freizügigkeit mit einem Besuchsvisum zu tun und speziell dann wenn die Dame in keinem EU Land registriert ist?
Auch bei einem Schengen Besucher Visum muss die Beziehung zum Gastgeber dokumentiert werden, das wäre in unserem Fall verheiratet. Also Heiratsurkunde vom Aussenministerium beglaubigen und anschließend übersetzen!? Oder was verstehe ich hier vollkommen falsch? Das selbe gilt für Änderungen des Nachnamen.
Und ja, ausschließlich Besuch.
Kind hat deutschen Reisepass und deutsche Geburtsurkunde. Sonst ist nichts geschehen, kein Eintrag..
 
        #77  

Member

@sge84 die Heirat kann ein Vorteil sein. Viele hier, sogar der größte Teil machen aber ein Visum ohne verheiratet zu sein.
Euer gemeinsames Kind mit deutschem Pass sollte eigentlich die beste Voraussetzung sein. Ich gehe davon aus das euer Kind zusammen mit der Mutter in die Schweiz einreist.

Wie gesagt du kannst die Heiratsurkunde übersetzten und dies dann beglaubigen lassen.
Aber als ein muss sehe ich das einfach nicht.
 
        #78  

Member

Member hat gesagt:
@sge84 die Heirat kann ein Vorteil sein. Viele hier, sogar der größte Teil machen aber ein Visum ohne verheiratet zu sein.
Euer gemeinsames Kind mit deutschem Pass sollte eigentlich die beste Voraussetzung sein. Ich gehe davon aus das euer Kind zusammen mit der Mutter in die Schweiz einreist.

Wie gesagt du kannst die Heiratsurkunde übersetzten und dies dann beglaubigen lassen.
Aber als ein muss sehe ich das einfach nicht.

Das ist der Punkt den ich nicht verstehe. Lasse ich die Heiratsurkunde nicht erst vom Aussenministerium beglaubigen und übersetze sie denn? Andersrum verstehe ich den Ablauf nicht. Wenn ich sie erst in Deutsch übersetze (hätte ich sogar schon) was beglaubigt mir das Aussenministerium denn dann? Die verstehen die Übersetzung ja nicht. Sorry, ich stehe echt auf dem Schlauch was das angeht oder ich bin gerade etwas dumm 😜
Kann ich nicht das original Dokument (thai Sprache) beglaubigen lassen vom Aussenministerium und ich lasse das anschließend übersetzen? Gibt es da eine vorgegebene Reihenfolge bzw einen Ablauf an den ich mich halten muss?

Und ja, Frau und Tochter sollen/wollen/werden gemeinsam für 3-4 Wochen in die Schweiz kommen. Im April und Mai sind Schulferien in Thailand und jetzt bietet es sich zeitlich und organisatorisch gerade an.
Vielleicht hast du auch Recht und ich versteife mich zu sehr auf die Hochzeitsurkunde. Die Namensänderung müssten wir aber sowieso beglaubigen/übersetzen, da würde ich dann vor den selben Fragen stehen.
 
        #79  

Member

Member hat gesagt:
Kann ich nicht das original Dokument (thai Sprache) beglaubigen lassen vom Aussenministerium und ich lasse das anschließend übersetzen? Gibt es da eine vorgegebene Reihenfolge bzw einen Ablauf an den ich mich halten muss?
Spielt das irgend eine Rolle? Du musst dich einfach an den Ablauf halten, den die Behörden vorschreiben. Wenn man da immer einen guten Grund dafür sucht wird man wahnsinnig, ist bei uns ja auch so.
 
        #80  

Member

Wie ist der Ablauf den die Behörden vorschreiben bei Beglaubigung und Übersetzung? Ich kenne ihn nicht, bin scheinbar zu blöd es mir logisch zu erklären und komme nicht weiter.
@Kelle schreibt übersetzen und dann beglaubigen. Das verstehe ich eben nicht. Habs wie ihr merkt auch noch nie gemacht, will hier auch niemanden veralbern.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten