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Member hat gesagt:Was hat den das thailändische Ausseministerium damit zu tun?
Vermutlich die Beglaubigung
Member hat gesagt:Was hat den das thailändische Ausseministerium damit zu tun?
Member hat gesagt:Wenn er Deutscher in CH lebend ist, sehr einfach, seine Mia bekommt das C- Visum innerhalb 14 Tage bei der Botschaft, nach Ankunft bei der Gemeinde in CH anmelden und etwa 4 - 6 Wochen später holt Sie den 5 Jahres Aufenthaltstitel ab.
Zum völlig am Thema vorbeiMember hat gesagt:Deine Meinung muss nicht der offiziellen Version entsprechen.
Sollte sie dich einfach nur besuchen wollen machst du einfach ein Schengenvisum. Dazu musst du keine Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen. Du kannst das zwar machen und vielleicht hat das auch einen positiven Einfluss.Member hat gesagt:Weil mir eben der korrekte Ablauf nicht bewusst ist.
Auch bei einem Schengen Besucher Visum muss die Beziehung zum Gastgeber dokumentiert werden, das wäre in unserem Fall verheiratet. Also Heiratsurkunde vom Aussenministerium beglaubigen und anschließend übersetzen!? Oder was verstehe ich hier vollkommen falsch? Das selbe gilt für Änderungen des Nachnamen.Member hat gesagt:Trotz Nachfrage weiß ich immer noch nicht was ihr vorhabt.
Sollte sie dich einfach nur besuchen wollen machst du einfach ein Schengenvisum. Dazu musst du keine Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen. Du kannst das zwar machen und vielleicht hat das auch einen positiven Einfluss.
@mgb was hat eigentlich die Freizügigkeit mit einem Besuchsvisum zu tun und speziell dann wenn die Dame in keinem EU Land registriert ist?
Member hat gesagt:@sge84 die Heirat kann ein Vorteil sein. Viele hier, sogar der größte Teil machen aber ein Visum ohne verheiratet zu sein.
Euer gemeinsames Kind mit deutschem Pass sollte eigentlich die beste Voraussetzung sein. Ich gehe davon aus das euer Kind zusammen mit der Mutter in die Schweiz einreist.
Wie gesagt du kannst die Heiratsurkunde übersetzten und dies dann beglaubigen lassen.
Aber als ein muss sehe ich das einfach nicht.
Spielt das irgend eine Rolle? Du musst dich einfach an den Ablauf halten, den die Behörden vorschreiben. Wenn man da immer einen guten Grund dafür sucht wird man wahnsinnig, ist bei uns ja auch so.Member hat gesagt:Kann ich nicht das original Dokument (thai Sprache) beglaubigen lassen vom Aussenministerium und ich lasse das anschließend übersetzen? Gibt es da eine vorgegebene Reihenfolge bzw einen Ablauf an den ich mich halten muss?