Member
Member hat gesagt:Gehe dann einfach mit Freundin Anfang des Jahres mit zurück, wenn wir bereits verheiratet sind.
Warum willst du heiraten, wenn du mit der Freundin Anfang des Jahres zurück willst ?
Member hat gesagt:Gehe dann einfach mit Freundin Anfang des Jahres mit zurück, wenn wir bereits verheiratet sind.
Bin im Regelfall über die Wintermonate für 6 Monate in Thailand und im Sommer ist meine Freundin dann in Deutschland oder wir verreisen außerhalb des Schengengebietes zusammen. Wenn sie dann länger in Deutschland bleiben kann, dann ist man eben nicht mehr immer an diese 90 Tage gebunden und hat nicht immer schon den Abschied im Kopf.Member hat gesagt:Warum willst du heiraten, wenn du mit der Freundin Anfang des Jahres zurück willst ?
Member hat gesagt:sondern muss nach 6 Monaten wieder gehen, wie es bei einem Schengenvisum der Fall ist?!
Meinte ichMember hat gesagt:Natürlich nicht...
Du hast das falsch verstanden.
Mit einem Schengen Visum müsste sie nach 90 Tagen ausreisen...
Das aber nur nebenbei.
Was passiert wenn sie länger als 6 Monate außerhalb von D ist?Member hat gesagt:Genau das Gegenteil: sie darf nicht länger als 6 Monate außerhalb D sein !
Im übrigen muss sie wenn sie 3 Monate mit Schengen Visum hier war nicht !! 3 Monate warten bevor sie das nationale Visum beantragen bzw einreisen kann !
Wichtig ist nur : wenn sie ganz genau 3 Monate hier war also in auf den Tag genau darf sie nur direkt nach D einreisen und nicht über anderen Schengen Staaten .
Weil: das nationale Visum ist zwar schengen fähig aber dadurch "resettet" man nicht die 90/180 regel . Nach Deutschland darf sie dann natürlich trotzdem
Die Postille der Heiratsurkunde gibt es in Dänemark mehrsprachig.Member hat gesagt:So oder so ähnlich.
Aber für das Ehegattennachzugsvisum brauchst man auch legalisierte und übersetzte Dokumente. Das ist es, was lästig ist und Zeit kostet. Und die AB hier ist sicher auch noch im Spiel.