Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #321  

Member

Member hat gesagt:
Gehe dann einfach mit Freundin Anfang des Jahres mit zurück, wenn wir bereits verheiratet sind.

Warum willst du heiraten, wenn du mit der Freundin Anfang des Jahres zurück willst ?
 
        #322  

Member

Member hat gesagt:
Warum willst du heiraten, wenn du mit der Freundin Anfang des Jahres zurück willst ?
Bin im Regelfall über die Wintermonate für 6 Monate in Thailand und im Sommer ist meine Freundin dann in Deutschland oder wir verreisen außerhalb des Schengengebietes zusammen. Wenn sie dann länger in Deutschland bleiben kann, dann ist man eben nicht mehr immer an diese 90 Tage gebunden und hat nicht immer schon den Abschied im Kopf.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #323  

Member

Wenn @Mr. Long Hair und andere sie länger als 90 Tage hier in D haben möchten und keinen Visa-Stress, braucht sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel / Aufenthaltsgenehmigung*. Heiraten allein nutzt nichts, egal wo, und egal, ob die Ehe hier anerkannt wurde. Mir ist hier im Forum keine Darstellung bekannt, wo jemand schlüssig zeigt, dass es wesentlich einfacher, günstiger und schneller wäre, zunächst woanders zu heiraten (Dänemark) und dann den Nachzug nach D zu organisieren bis zum Aufenthaltstitel, am besten noch mit Arbeitserlaubnis - aber jeder wie der möchte.
Bis zur Heirat geht es sicherlich in Dänemark deutlich schneller und wenn man nicht plant, jeweils länger als 3 Monate am Stück zusammen in D leben, dann ist das wohl in einfacher. (Die Ehefrau eines Bekannten kommt hier immer schön im Schengen-Rhythmus.)

* Diesen Status (Aufenthaltstitel / Aufenthaltsgenehmigung) behält die Dame aber dann wiederum nur, wenn Sie nicht länger als 6 Monate ausreist.)
 
        #324  

Member

Das ist korrekt - mehr als 6 Monate geht nicht .. hier ist es gut erklärt

Wenn sie nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis hat wird es einfacher dann wird es kein Problem sein von der ABH eine Bescheinigung zu erhalten , so lange ihr weiterhin in ehrlicher Gemeinschaft lebt z.b. zusammen in Thailand , allerdings darf das auch nicht "dauerhaft" also auswandern sein.

@Mawi genau sie erhält dann entweder zur Hochzeit in D oder nach der Hochzeit zum FZF ein nationales Visum für 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss sie einen Aufenthaltstitel beantragen bei der ABH.

Allerdings: bei Heirat in DK und dann FZF Visum darf sie in aller Regel sofort arbeiten das ist kein Problem.. außer es tuen sich andere Probleme halt auf .. das mit den Dokumenten was nicht stimmt oder was auch immer. Bei Heirat in D auch sowieso dann darf sie nach der Hochzeit arbeiten - sofern die ABH Zeit hat mindestens eine Fiktionsbescheinigung auszustellen .

Ich hatte damals vor 2 Jahren meiner ABH Stress gemacht da sie nach der Hochzeit hier sofort arbeiten wollte - ging auch hatten dass bis der AT da war ein Schreiben der ABH bekommen dass sie arbeiten darf. (war Heirat mit einer pinay aber da ist es eher ja alles noch komplizierter und wir haben trotzdem den weg in D gewählt)
 
        #325  

Member

Ok, also ich bin davon ausgegangen, dass wenn wir verheiratet sind und die Ehe in Deutschland anerkannt/eingetragen wurde, dass sie dann auch dauerhaft hier bei mir wohnen kann und nicht nach 6 Monaten wieder ausreisen muss.
Ich habe eben keine Lust mehr auf Verpflichtungserklärung/Schengen Visum beantragen usw. Jedes mal dieser ganze Papierkram und der Stress/Zeit/Kosten die jedes mal damit verbunden sind.

Wie ich das jetzt rausgelesen habe, kann sie also nicht, nachdem sie das nächste mal mit Schengenvisum(welches sie noch bis Mitte nächstes Jahr hat) eingereist ist, wir in Dänemark geheiratet haben, sie dann wieder 3 Monate nach Thailand geht und das nächste mal mit einem Ehegattenachzugsvisum nach Deutschland einreist, dauerhaft hier in Deutschland bleiben, sondern muss nach 6 Monaten wieder gehen, wie es bei einem Schengenvisum der Fall ist?!
Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
 
        #326  

Member

Member hat gesagt:
sondern muss nach 6 Monaten wieder gehen, wie es bei einem Schengenvisum der Fall ist?!

Natürlich nicht...
Du hast das falsch verstanden.

Mit einem Schengen Visum müsste sie nach 90 Tagen ausreisen...
Das aber nur nebenbei. 😏
 
        #327  

Member

Genau das Gegenteil: sie darf nicht länger als 6 Monate außerhalb D sein !

Im übrigen muss sie wenn sie 3 Monate mit Schengen Visum hier war nicht !! 3 Monate warten bevor sie das nationale Visum beantragen bzw einreisen kann !

Wichtig ist nur : wenn sie ganz genau 3 Monate hier war also in auf den Tag genau darf sie nur direkt nach D einreisen und nicht über anderen Schengen Staaten .

Weil: das nationale Visum ist zwar schengen fähig aber dadurch "resettet" man nicht die 90/180 regel . Nach Deutschland darf sie dann natürlich trotzdem
 
Zuletzt bearbeitet:
        #328  

Member

Member hat gesagt:
Natürlich nicht...
Du hast das falsch verstanden.

Mit einem Schengen Visum müsste sie nach 90 Tagen ausreisen...
Das aber nur nebenbei. 😏
Meinte ich :p
Member hat gesagt:
Genau das Gegenteil: sie darf nicht länger als 6 Monate außerhalb D sein !

Im übrigen muss sie wenn sie 3 Monate mit Schengen Visum hier war nicht !! 3 Monate warten bevor sie das nationale Visum beantragen bzw einreisen kann !

Wichtig ist nur : wenn sie ganz genau 3 Monate hier war also in auf den Tag genau darf sie nur direkt nach D einreisen und nicht über anderen Schengen Staaten .

Weil: das nationale Visum ist zwar schengen fähig aber dadurch "resettet" man nicht die 90/180 regel . Nach Deutschland darf sie dann natürlich trotzdem
Was passiert wenn sie länger als 6 Monate außerhalb von D ist?
Muss sie dann ein neues Nationales Visum beantragen?
Ok, dass sie nicht 3 Monate warten muss, habe ich bereits vermutet. Mit dem Ehegattennachzugsvisum sollte das auch so sein oder?

Also:
Freundin hat Schengen-Visum, welches 1 Jahr gültig ist (noch bis Mitte nächstes Jahr gültig)
Sie reist Ende dieses/Anfang nächstes Jahr damit nach Deutschland ein (hat dann A1 Prüfung bereits gemacht)
Wir heiraten in Dänemark
Lassen die Ehe in Deutschland eintragen
Nach den 90 Tagen nach Einreise D (eventuell auch früher) fliegt sie zurück nach Thailand (wahrscheinlich fliege ich direkt mit)
Wir lassen die Ehe in Thailand anerkennen
Machen Ehegattennachzugsvisum mit dem sie dann nach Deutschland Sommer 2024 einreist
Sie kann jetzt dauerhaft in Deutschland bleiben, darf D aber nicht länger als 6 Monate verlassen
Soweit korrekt?
 
        #329  

Member

So oder so ähnlich.
Aber für das Ehegattennachzugsvisum brauchst man auch legalisierte und übersetzte Dokumente. Das ist es, was lästig ist und Zeit kostet. Und die AB hier ist sicher auch noch im Spiel.
 
        #330  

Member

Member hat gesagt:
So oder so ähnlich.
Aber für das Ehegattennachzugsvisum brauchst man auch legalisierte und übersetzte Dokumente. Das ist es, was lästig ist und Zeit kostet. Und die AB hier ist sicher auch noch im Spiel.
Die Postille der Heiratsurkunde gibt es in Dänemark mehrsprachig.
 
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