Member
Ich weiß gar nicht was ihr da so kompliziert macht. Wenn Sie nach der Heirat in Dänemark (mit Schengen Visa )zurück muss,
kann Sie, vorrausgesetzt A1 ist vorhanden, sofort das FZ Visum beantragen. Das hat nix mehr mit 90/180 Regel usw. zu tun.
Da aber die deutsche ABH zustimmen muss, dauert es eh meist 6-8 Wochen.
Mit dem Visum wird die Arbeitserlaubnis direkt erteilt. In Deutschland bekommt Sie direkt die Aufenthaltserlaubnis für ? Jahre,
je nach ABH. Dabei wird sie zur Teilnahme am Integrationkurs verpflichtet. Da wird es normalerweise keinen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten am Stück ausserhalb Deutschland geben. Das ist ja auch wohl nicht beabsichtigt?
Ist der Kurs bestanden kann sie nach 3 Jahren eingebürgert werden und der ABH Spuk hat ein Ende.
Die Dänische Heiratsurkunde muss für das Visum weder übersetzt noch legalisiert werden.
Das brauchst du nur für die Anerkennung in Thailand.
kann Sie, vorrausgesetzt A1 ist vorhanden, sofort das FZ Visum beantragen. Das hat nix mehr mit 90/180 Regel usw. zu tun.
Da aber die deutsche ABH zustimmen muss, dauert es eh meist 6-8 Wochen.
Mit dem Visum wird die Arbeitserlaubnis direkt erteilt. In Deutschland bekommt Sie direkt die Aufenthaltserlaubnis für ? Jahre,
je nach ABH. Dabei wird sie zur Teilnahme am Integrationkurs verpflichtet. Da wird es normalerweise keinen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten am Stück ausserhalb Deutschland geben. Das ist ja auch wohl nicht beabsichtigt?
Ist der Kurs bestanden kann sie nach 3 Jahren eingebürgert werden und der ABH Spuk hat ein Ende.
Die Dänische Heiratsurkunde muss für das Visum weder übersetzt noch legalisiert werden.
Das brauchst du nur für die Anerkennung in Thailand.