TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

Ich weiß gar nicht was ihr da so kompliziert macht. Wenn Sie nach der Heirat in Dänemark (mit Schengen Visa )zurück muss,
kann Sie, vorrausgesetzt A1 ist vorhanden, sofort das FZ Visum beantragen. Das hat nix mehr mit 90/180 Regel usw. zu tun.
Da aber die deutsche ABH zustimmen muss, dauert es eh meist 6-8 Wochen.
Mit dem Visum wird die Arbeitserlaubnis direkt erteilt. In Deutschland bekommt Sie direkt die Aufenthaltserlaubnis für ? Jahre,
je nach ABH. Dabei wird sie zur Teilnahme am Integrationkurs verpflichtet. Da wird es normalerweise keinen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten am Stück ausserhalb Deutschland geben. Das ist ja auch wohl nicht beabsichtigt?
Ist der Kurs bestanden kann sie nach 3 Jahren eingebürgert werden und der ABH Spuk hat ein Ende.
Die Dänische Heiratsurkunde muss für das Visum weder übersetzt noch legalisiert werden.
Das brauchst du nur für die Anerkennung in Thailand.
 
  • Like
Reactions: 1 users
Bei Heirat in D auch sowieso dann darf sie nach der Hochzeit arbeiten - sofern die ABH Zeit hat mindestens eine Fiktionsbescheinigung auszustellen .
Ich hatte damals vor 2 Jahren meiner ABH Stress gemacht da sie nach der Hochzeit hier sofort arbeiten wollte - ging auch hatten dass bis der AT da war ein Schreiben der ABH bekommen dass sie arbeiten darf.
Danke das ist interessant.

Ich habe das gerade durch. Heirat in D. Die AB war der Bremsklotz, Botschaft, Standesamt und OLG haben zügig gearbeitet. Das war alles kein Hexenwerk, wer lesen kann, ist im Vorteil. Keine externe Hilfe in Anspruch genommen, nur Übersetzungsservice von Kiesow.
Jetzt hat sie vielleicht die Möglichkeit, recht schnell schon zur arbeiten.
 
  • Like
Reactions: 1 user
Familienzusammenführung:
Unter anderem: ...
- legalisierte thailändische Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
- legalisierte thailändischer Heiratsregisterauszug mit deutscher Übersetzung
- falls Eheschließung oder Lebenspartnerschaft in Deutschland erfolgte: deutsche Heirats bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
...
(Ob die ersten beiden zitierten Punkte wegfallen, wenn man mit seiner dänischen Urkunde in englischer Sprache da angewedelt kommt?)
 
  • Like
Reactions: 1 user
Einen Vorteil hast du..
Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist brauchst du keine Verpflichtungserklärung mehr. Es reicht eine Einladungsschreiben und die letzten 3 Lohnabrechnungen und das Visa ist auch umsonst
 
  • Like
Reactions: 1 user
Ob die ersten beiden zitierten Punkte wegfallen, wenn man mit seiner dänischen Urkunde in englischer Sprache da angewedelt kommt?
Wedeln muss man nicht unbedingt.
Aber sie ist ausreichend. (Postille)
Dazu gibt es internationale Abkommen.
Von EU Recht mal abgesehen,
was ebenfalls zum tragen kommt.
 
  • Like
Reactions: 1 user
@Mawi ja sie muss ja vor Ablauf des Visums einen Aufenthaltstitel beantragen, dort steht dann "Erwerbstätigkeit erlaubt" und sie darf arbeiten .. 😉.

"- falls Eheschließung oder Lebenspartnerschaft in Deutschland erfolgte: deutsche Heirats bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde"

Genau die ersten beiden Punkte fallen bei DK natürlich weg, man braucht halt statt der Heiratsurkunde aus D wie da steht eben die aus DK. Die ersten beiden Punkte sind gemeint wenn man in Thailand geheiratet hat.
 
  • Like
Reactions: 1 user
Ich weiß gar nicht was ihr da so kompliziert macht. Wenn Sie nach der Heirat in Dänemark (mit Schengen Visa )zurück muss,
kann Sie, vorrausgesetzt A1 ist vorhanden, sofort das FZ Visum beantragen. Das hat nix mehr mit 90/180 Regel usw. zu tun.
Da aber die deutsche ABH zustimmen muss, dauert es eh meist 6-8 Wochen.
Mit dem Visum wird die Arbeitserlaubnis direkt erteilt. In Deutschland bekommt Sie direkt die Aufenthaltserlaubnis für ? Jahre,
je nach ABH. Dabei wird sie zur Teilnahme am Integrationkurs verpflichtet. Da wird es normalerweise keinen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten am Stück ausserhalb Deutschland geben. Das ist ja auch wohl nicht beabsichtigt?
Ist der Kurs bestanden kann sie nach 3 Jahren eingebürgert werden und der ABH Spuk hat ein Ende.
Die Dänische Heiratsurkunde muss für das Visum weder übersetzt noch legalisiert werden.
Das brauchst du nur für die Anerkennung in Thailand.
Was wäre denn, wenn sie 6 Monate außerhalb von Deutschland wäre?
Es kann ja immer etwas vorfallen, dass sie eventuell mal mehr als 6 Monate in Thailand bleiben müsste, zwecks Familienproblemen oder dass wir beide mal 1 Jahr dauerhaft in Thailand bleiben möchten?
 
Hab's Mal von der Seite der Stadt münchen kopiert steht aber auch im Gesetz:
""
Seiteninhalt
Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
Schulbesuch im Ausland
Arbeiten im Ausland
Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
Heirat im Ausland
Niederlassen im Ausland
Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).

"

Daher: dann erlischt der AT, ist ja einfach nachzuvollziehen bei Einreise wegen Stempel im Pass und die Einreise kann verweigert werden.


Ergo: sie muss ein neues FzF Visum beantragen in Bangkok.

Wenn ihr flexibel "pendeln" wollt ist ja also das Schengen Visum was sie hat gar nicht schlecht ..
 
  • Like
Reactions: 1 user
Moin Moin,
wozu braucht das Kind eine deutsche Geburtsurkunde?
Wenn du allerdings meinst, man muss verheiratet sein damit das Kind einen deutschen Pass spricht Staatsangehörigkeit bekommt...
😯

"Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt."
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das entsprechende Nachweise verlangt werden um die deutsche Staatsbürgerschaft erworben werden kann von Deinem gezeugtem Kind
 
Menü
Zurück
Oben Unten