TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #311  

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Member hat gesagt:
Was heißt denn "eingetragen"? Also beim Meldeamt wahrscheinlich nur ? Wie ist denn die Geschichte dann ausgegangen wenn ich fragen darf ?
Ja, Meldeamt, Finanzamt etc. Ausländeramt war auch mit der Apostille zufrieden. Familienbuch hatten wir nicht und haben wir bis heute nicht, braucht man das?
Wie es ausgegangen ist? Wir sind zum Schluss täglich zum Standesamt gegangen und haben gefragt, was wir noch machen müssen/können (betteln), auch zum Amtsleiter. Irgendwann hat der aufgegeben und hat uns eine eingedeutschte Eheurkunde ausgehändigt. Laut dessen Aussage aus/über Berlin.
Deshalb habe ich ja immer auf Berlin verwiesen. Wenn das "jedes" Standesamt kann ist das natürlich für andere einfacher.
Wir sind kurze Zeit später in eine andere Gemeinde gezogen. War Plan B denn auf vorherige Nachfrage hatte die Gemeinde uns gesagt, dass sie unsere Ehe anerkennen und angeboten, sich um unsere eingedeutschte Eheurkunde zu kümmern, wenn wir zuziehen.
 
        #312  

Member

oha interessant. Gut dass es sich "geklärt" hat.
Ich hätte ja diese Dame mal angeschrieben und um schriftliche Stellungnahme gebeten:

das mit "Berlin" ist auch lustig... hier ist es gut erklärt: Beurkundung von Eheschließungen im Ausland - Serviceportal Stadt Essen

Für die Anlegung eines deutschen Eheregisters nach erfolgter Eheschließung im Ausland ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt ich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung.
 
        #313  

Member

Hallo, ich bin seit 5 Jahren mit meiner Thai zusammen.
Sie war schon 6x bei mir in Deutschland für jeweils 3 Monate und jetzt haben wir das Ganze satt und wollen endlich heiraten, damit sie auch mal länger in Deutschland bleiben kann und ich auch länger in Thailand bleiben kann, ohne Visumsprobleme zu bekommen.
Sie hat aktuell noch ein Schengenvisum, welches 1 Jahr gültig ist (läuft im April 2024 aus).
In 3 Wochen fliegt sie zurück nach Thailand und hat sich bereits für den A1-Kurs angemeldet.
Ende des Jahres möchte sie dann wieder mit ihrem Schengenvisum + A1 nach Deutschland kommen.
Wir hatten vor, dann in Dänemark zu heiraten, da dies wohl am wenigsten Aufwand erfordert und sie nicht extra ein neues Visum braucht.
Nach der Heirat in Dänemark, würden wir die Ehe in Deutschland dann anerkennen lassen. A1 hat sie ja dann bereits.
Soweit ich gelesen habe, kann es sein, dass sie trotzdem nach den 3 Monaten zurück nach Thailand muss, mit Glück, kann sie aber hier bleiben.
Wenn sie zurück nach Thailand müsste, um dort ein Ehegattenachzugsvisum zu erhalten, wäre das auch kein Problem, ich würde dann einfach mitgehen und wir würden dann direkt noch in Thailand heiraten, wenn wir schon drüben sind.

Ist das so durchführbar oder gibt es da irgendwelche Probleme oder wäre ein anderer Weg sinnvoller?
 
        #314  

Member

Mahlzeit,
euer Plan ist sinnvoll.
Wir hatten 2020 den selben Plan.
Leider Covid zum Opfer gefallen. 🤷🏻‍♂️
Member hat gesagt:
Soweit ich gelesen habe, kann es sein, dass sie trotzdem nach den 3 Monaten zurück nach Thailand muss, mit Glück, kann sie aber hier bleiben.
Da müsste eure AB schon sehr grosszügig sein.
Versuchen kann man es.
Eigentlich nur möglich wenn 💃
erkrankt oder schwanger.

Viel Glück euch.
 
        #315  

Member

Member hat gesagt:
Mahlzeit,
euer Plan ist sinnvoll.
Wir hatten 2020 den selben Plan.
Leider Covid zum Opfer gefallen. 🤷🏻‍♂️

Da müsste eure AB schon sehr grosszügig sein.
Versuchen kann man es.
Eigentlich nur möglich wenn 💃
erkrankt oder schwanger.

Viel Glück euch.
Ok, ist wie gesagt nicht so schlimm, da mein Thailand Aufenthalt über den Winter dieses Jahr ausgesetzt wird. Gehe dann einfach mit Freundin Anfang des Jahres mit zurück, wenn wir bereits verheiratet sind.
Hauptsache der Plan ist soweit durchführbar und hat keine groben Fehler.
 
        #316  

Member

Wichtig noch : bei Beantragung des FzF Visum also falls sie wieder zurück muss (was sehr wahrscheinlich ist ) darf das A1 Zertifikat nicht älter als ein Jahr alt sein .

Insofern wäre die überlegung warum nicht gleich in D zu heiraten ? Viel mehr Aufwand ist es ja nicht außer dass du eine VE abgeben musst, wenn ihr schon verheiratet seit braucht es das nicht. Dann könnte sie nach der Hochzeit sofort hier bleiben.

Ihr könnt übrigens auch mit dem Schengen Visum hier heiraten falls ihr es zeitlich hinbekommt mit dem Standesamt.. ist nicht verboten. Kann dann zwar trotzdem sein dass die ABH nicht mitspielt und sie zurück muss - aber dann spart ihr euch den dritten Rechtskreis + ich schätze da die Wahrscheinlichkeit dass die ABH mitspielt oder zumindest eine Vorabzustimnung für das FzF Visum gibt höher ein als bei hichrat in DK.. aber Garantie gibt es natürlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #317  

Member

Würde auch den Weg über ein Nationales Heiratsvisum gehen.
Habe ich auch so gemacht.
Du musst wenn du in Deutschland heiratet oder DK auch nicht nocheinmal in Thailand heiraten.
Du musst oder kannst die Ehe legalisieren lassen in Thailand.
Deutsche Eheurkunde vom Standesamt Internationale Eheurkunde die bei deinem zuständigen Regierungspräsidium Beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von der Thailändischen Botschaft Beglaubigung lassen.
Dann im Urlaub in Bangkok auf das Auswärtige Amt (Ministry of Foreign Affairs)Die Beglaubigung der Botschaft begalubigen lassen.
Mit dem ganzen Zeug geht es auf die Heimat Behörde deiner Frau Ehe eintragen Rechtmäßig in Thailand verheiratet.
 
        #318  

Member

Nach meinen Recherchen ist eine Heirat in DK wesentlich einfacher als in DE oder TH. Alleine die Gültigkeit und Abhängigkeit einzelner Dokumente ist für mich ein absoluter Stressfaktor den ich nicht brauche.

Einmal in der Kette was verpennt wieder zurück auf Los 🤪🤪🤪

Für folgenden sehr informativen Thread bin ich sehr dankbar der bei mir in den Favoriten immer sichtbar ist :)

 
        #319  

Member

@Rechtsamwald interessanter Beitrag. Leider stand jetzt gar nicht wie es ausging - also hat das FzF Visum wirklich einfach geklappt?

Ein paar Hinweise möchte ich trotzdem noch dazu geben - ich will das mit DK gar nicht schlecht reden - bin mit meiner Frau gerne in DK sie hat einige Freundinnen da :).

1. Auf der webseite der Botschaft steht ja was man für Unterlagen in der Regel braucht für Heirat in D. 100 Prozent sicher sagt es dir dein Standesamt - also die "beraten" auch und du hast einen Ansprechpartner hier in D und keine Agentur - auch wenn man die ja in DK auch nicht zwingend benötigt. Wenn ich mir die Unterlagen ansehe finde ich es gar nicht soo viel aufwändiger.. übersetzt werden muss es ja trotzdem - gut leider auf Deutsch , Englisch reicht nicht aus.

2. Wohnsitz anmelden mit Schengen Visum geht so nicht , machen vllt manche städte falsch aber gerade wenn man dann denkt oh dann gebe ich direkt Zusammenveranlagung an obwohl die Dame wieder in Thailand ist und erst das FzF Visum beantragt -- schwierig ..


3. Es stimmt man muss nicht und nie zum Standesamt in Deutschland, ABER und das finde ich sehr wichtig: wenn gemeinsame Kinder geplant sind muss die Ehe dafür sowieso dann in D registriert werden, sonst wird's nix mit der deutschen Geburtsurkunde ! . Das ungeht man natürlich wenn man in D heiratet.
 
        #320  

Member

Member hat gesagt:
ABER und das finde ich sehr wichtig: wenn gemeinsame Kinder geplant sind muss die Ehe dafür sowieso dann in D registriert werden, sonst wird's nix mit der deutschen Geburtsurkunde ! .
Moin Moin,
wozu braucht das Kind eine deutsche Geburtsurkunde?
Wenn du allerdings meinst, man muss verheiratet sein damit das Kind einen deutschen Pass spricht Staatsangehörigkeit bekommt...
😯

"Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt."
 
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