TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #291  

Member

Ein dänische Heiratsurkunde muss nicht umgeschrieben werden. Nach einem Gesetzt von 19xx weis das genaue Jahr nicht mehr, werden/müssen diese Urkunden und Eheschließungen hier anerkannt werden. Ohne jetzt jedes kleiste Detail zu schildern, ich war vorher bei unserem Standesamt, die haben mir das sogar zitiert.
 
        #292  

Member

Member hat gesagt:
Ein dänische Heiratsurkunde muss nicht umgeschrieben werden. Nach einem Gesetzt von 19xx weis das genaue Jahr nicht mehr, werden/müssen diese Urkunden und Eheschließungen hier anerkannt werden. Ohne jetzt jedes kleiste Detail zu schildern, ich war vorher bei unserem Standesamt, die haben mir das sogar zitiert.
Stimmt, aber erst seit 16.02.2019, vorher war man schutzlos der Willkür ausgesetzt! Haben wir selbst erlebt und durchlitten.
 
        #293  

Member

Kann es auch bestätigen. Das Standasamt hat eigentlich gar nix mit zu tun. Wenn du dort anrufst, schicken sie dich auch gleich weiter zum Einwohnermeldeamt.
Am besten in Dänermark die Heiratsurkunde auf Deutsch ausstellen lassen. Wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann auch noch die Apostille in Kopenhagen machen lassen.
Hochzeit in EU-Land mit deutscher Urkunde, da können sie dir nix normalerweise...
 
        #294  

Member

Member hat gesagt:
Der Standesbeamte in Lengerich (NRW) hat uns mitgeteilt, das er Apostillen generell nicht anerkennt und schon 7 in DK geschlossene Ehen erfolgreich nicht anerkannt hat!
VG
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich will deine Aussage nicht bestreiten. Aber der Mann ist ja an geltende Gesetzte gebunden.
 
        #295  

Member

Member hat gesagt:
Stimmt, aber erst seit 16.02.2019, vorher war man schutzlos der Willkür ausgesetzt! Haben wir selbst erlebt und durchlitten.
Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214) , wobei entscheidend der dortige Artikel 3 ist.
Das wurde 2019 nur noch mal bestätigt.
Aber viele ABH und Standesämter wussten oder wollten das nicht wissen.
 
        #296  

Member

Member hat gesagt:
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich will deine Aussage nicht bestreiten. Aber der Mann ist ja an geltende Gesetzte gebunden.

So schaut es aus.
Ein rechtliches Verfahren wegen Vortäuschung einer EHE, genannt auch Scheinehe, ist die einzige Möglichkeit eine in Dänemark, oder wer weiß wo, geschlossene Ehe, anzufechten.
Bigamie mal aussen vor gelassen...
 
        #297  

Member

Member hat gesagt:
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ich will deine Aussage nicht bestreiten. Aber der Mann ist ja an geltende Gesetzte gebunden.
Es wäre sein Ermessensspielraum. Diesen Ermessensspielraum hat uns auch die EU-Kommission bei unserer Beschwerde gegen die BRD bestätigt.
Gleich in eine andere Gemeinde mit "besserer" Verwaltung zu ziehen wäre deutlich billiger gewesen als meine nutzlose Beschwerde gegen die BRD bei der EU-Kommission. Einzelheiten meiner Beschwerde will ich hier nicht ausbreiten, das wäre wohl zu politisch!
 
        #298  

Member

Member hat gesagt:
Kann es auch bestätigen. Das Standasamt hat eigentlich gar nix mit zu tun. Wenn du dort anrufst, schicken sie dich auch gleich weiter zum Einwohnermeldeamt.
Am besten in Dänermark die Heiratsurkunde auf Deutsch ausstellen lassen. Wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann auch noch die Apostille in Kopenhagen machen lassen.
Hochzeit in EU-Land mit deutscher Urkunde, da können sie dir nix normalerweise...
Wir haben uns ganz normal beim Zuzug nach Lengerich angemeldet, wir haben vorher im schönen Niedersachsen gelebt und dort war auch alles OK. Nach ca. 5 Monaten Lengerich NRW hatte ich plötzlich nur ca. €200,- Lohn bekommen, da der Standesbeamte das Finanzamt (nicht uns!) darüber informiert hat, dass wir in seinem Rechtsverständnis gar nicht verheiratet wären. Somit hat mir das Finanzamt rückwirkend die Steuerklasse3 aberkannt und mir die Steuerdifferenz zur Klasse1 bei der nächsten Lohnzahlung einbehalten. So sind wir erst darauf aufmerksam geworden, dass der Beamte unsere Ehe annulliert hatte.
 
        #299  

Member

Member hat gesagt:
Es wäre sein Ermessensspielraum. Diesen Ermessensspielraum hat uns auch die EU-Kommission bei unserer Beschwerde gegen die BRD bestätigt.
Gleich in eine andere Gemeinde mit "besserer" Verwaltung zu ziehen wäre deutlich billiger gewesen als meine nutzlose Beschwerde gegen die BRD bei der EU-Kommission. Einzelheiten meiner Beschwerde will ich hier nicht ausbreiten, das wäre wohl zu politisch!
Krass das so etwas möglich ist.
 
        #300  

Member

Die Ehe aus dem Ausland muss man nicht beim Standesamt nachbeurkunden lassen , es kann Vorteile haben wie z.b. wenn man die Eheurkunde verliert kann man einfach eine deutsche neu anfordern. Ich Frage mich wie im deinem Fall das Standesamt überhauot von der ganzen Sache mitbekommen hat ? Vllt war irgendwas besonders oder ganz "normal" du hast eine Thai in DK geheiratet ?
Bei einer online Ehe in Utah z.b. könnte ich mir sowas vorstellen. Hast du dich denn auch bei der Standesamt Aufsicht beschwert ? Außerdem muss ja der Standesbeamte eine lösung angeboten haben was war diese ? Erneut in D heiraten ?
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