TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

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        #271  

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Member hat gesagt:
Ich denke an Landbesitz fals vorhanden oder in der Zukunft geerbt werden soll.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bei Thais der Standard, hat meine Lütte auch. Thailand steht bei der Einbürgerung auf der Liste der Staaten, bei denen zwei Staatsbürgerschaften ausdrücklich genehmigt sind.

Beim Landbesitz und Erben wird es sonst wirklich schwierig. Sie hatte da vorher unterschiedliche Aussagen vom Thai Government bekommen von „kein Problem“ bis „geht gar nicht“. Weil sie es nicht drauf ankommen lassen wollte ist sie halt in Thailand eine Thai und in Deutschland eine Deutsche.
 
        #272  

Member

Mit deutscher Staatsbürgerschaft meine ich natürlich die doppelte Staatsbürgerschaft.

Wie lange gilt ein AT normalerweise? Hat da jede AB ihre eigene Vorgehensweise, oder ist das in Deutschland überall gleich?

Danke für die vielen Antworten. 👍👌
 
        #273  

Member

@Dani2002

Sollte natürlich überall gleich sein. In der Tat gibt es bei der AB leichte Unterschiede. Der AT ist gestaffelt und abhängig von den Deutsch Prüfungen A1 - B2. Bei uns war es zuerst 1 Jahr dann 3 Jahre und nun 5 Jahre.

Wie ein Member schon zuvor geschrieben hat gibt es nun 10 Jahre Pässe bei den Thais und somit sollte die Aufenthaltserlaubnis dann auch so lange gelten. So weit sind wir noch nicht 😉
 
        #274  

Member

Ähm also die Regel ist: wenn verheiratet wird der erste AT für 3 Jahre gewährt und eine verpflichtung zum Integrationskurs auferlegt - mit Ergebnis B1 !!
B2 hat mit dem ganzen gar nix zu tun..


ich würde der ABH bei AT Antragsstellung darauf hinweisen dass ein AT für 3 Jahre beantragt wird. Manche scheinen das nicht zu checken und stellen nur für 1 Jahr aus..

2.: Nach 3 Jahren in D Ehe kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, diese ist UNBEFRISTET aber technisch halt so lange gültig wie der Pass. Vorteil: Wenn der Thai Pass abläuft gibt es eine neue NL ohne dass irgendwas geprüft wird (Lebensunterhalt etc)

3: Nach 3 Jahren kann aber auch eine Einbürgerung beantragt werden, den Thai Pass hat sie behalten siehe:
 
        #275  

Member

Was ist der Integrationskurs?
Ist es das wo man am einen Test machen muss und viele Fragen beantworten muss über Deutschland, den ein Deutscher auch nicht bestehen würde?
Über die Regierungsform, welche Regierung in welchem Bundesland an der Macht ist, wer der Ministerpräsident ist usw.?

Edit: Ich habe es im Internet gefunden.
Es ist so wie ich dachte. Man muss den ganzen Mist auswendig lernen. Der Sprachkurs ist super, da bin ich voll dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #276  

Member

Genau ist quasi eine Kombination von Sprachkurs bis B1 und dem Leben in Deutschland Test.

Das sind aber Multiple choice fragen und die Fragen knapp über 300 stehen ja fest. Ist quasi wie für Führerschein lernen . Meine Frau hat 2 Tage lang einfach die fragen durchgeklickt hat ausgereicht zum Bestehen.

Wenn sie das ganze einfach nicht macht trotz Verpflichtung der ABH wird sie auch nicht ausgewiesen aber es gibt dann ggf Sanktionen und immer nur 1 Jahres ATs. In sofern bietet es sich mE an das gleich durchzuziehen ist ja auch gut wenn sie direkt weiter lernt da ja in der Regel vor Einreise A1 auch noch nicht so lange her ist.
 
        #277  

Member

Member hat gesagt:
Was ist der Integrationskurs? Ist es das wo man am einen Test machen muss und viele Fragen beantworten muss über Deutschland, den ein Deutscher auch nicht bestehen würde?

Wer ist denn "ein Deutscher"? Obwohl ich jetzt keine einzige Frage kenne, bin ich mir sicher, dass ich den Test ohne Vorbereitung auf Anhieb bestehen würde.

Das ist wie bei dem Heizungsgesetz, wenn von den Gegnern behauptet wird: "Das ist doch viel zu teuer. Das kann doch keiner bezahlen". Fakt ist jedoch: 30% der Hausbesitzer zahlen es aus der Portokasse, 40% können es ohne Probleme bezahlen, 20% haben Schwierigkeiten, können es aber stemmen und 10% haben ein echtes Problem und werden es sich ohne Förderung nicht leisten können.

"Den Deutschen" gibt es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #278  

Member

Hier sind doch die Fragen ;)

Ich würde sagen 2/3 hat meine Frau sich beim ersten Mal sofort gemerkt da die Antwort selbst mit b1 zu verstehen ist, der Rest halt auswändig lernen dieser Test ist nun wirklich das kleinste Problem.

Problem kann höchstens sein dass man aktuell rund 3 Monate warten muss auf das Ergebnis ;) .

Das schöne ist halt ca 6 Monate nach Einreise / Hochzeit war alles erledigt bzgl NE oder einbürgerung fehlt nur halt die Wartezeit also 3 Jahre.

Kenne 2 andere Paare die Frauen sind schon 2 Jahre in D und können sich fast 0 auf Deutsch verständigen.. und dann wieder anzufangen mit lernen schwierig
 
Zuletzt bearbeitet:
        #279  

Member

Anhang anzeigen Screenshot_2023-05-28-09-47-29-449_com.android.chrome-edit.jpg
Gerade gesehen aktuell fast 6 Monate Wartezeit. Für die es interessiert ist den zu haben würde ich empfehlen schnell sich drum zu kümmern.

Ich würde behaupten dass es sicher nicht kürzer wird da ja gerade in Diskussion ist dass man generell die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung behalten darf (für Thai nicht relevant aber für viele andere )
 
        #280  

Member

Thai Lady hat nun A1 bestanden und ist bis zum 5.10. bei mir.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müsste sie nach dem Rückflug mit ihren übersetzten Papieren zur Botschaft nach Bangkok um dort ein Heiratsvisum zu beantragen.? ??
Könnte man dies auch jetzt hier in Deutschland machen ??

Was wäre wenn ich nun in Dänemark heiraten würde.
Könnhte ich mir die Botschaftsschritte / Ausreise ersparen und die Heirat hier sofort anerkennen lassen???
Kontakt zu einer hier erhaltenen Addy habe ich bereits.
 
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