Member
Das glaube ich auch nicht.Member hat gesagt:Ob eine Incoming Versicherung wirklich zählt wenn das Visum abgelaufen ist das stimmt das kann sein bin ich nicht sicher .
Die ABH muss da schon mitspielen und Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Die Hochzeit in Dänemark löst nur das Problem mit der Versicherung.Member hat gesagt:Zum Thema : wenn die Freundin mit Schengen Visa zu Besuch ist und schwanger wird legalisiert auch eine Heirat in DK den Aufenthalt nicht
Verheiratet ist Madam Familienversichert.
Ob sie trotz Schwangerschaft zurück muss entscheidet die ABH.
Aus meiner Erfahrung bekommt eine Schwangere Aufenthaltserlaubnis,
erstmal bis nach der Geburt.