TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

  • Ersteller
        #281  

Member

bei Heirat in DK muss sie trotzdem zurück nach TH und dort Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Du sparst dir nur die Irrfahrt mit den Dokumenten und Übersetzungen sowie Beglaubigungen.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung 💪👍
 
        #282  

Member

Wie lang gilt eine bestandene A1 Prüfung, wenn man das Visum (Heirat oder Familie) nicht sofort beantragt?

Kann man ein A1 auch z.b. 1 Jahr vor dem Visum machen, bevor Sie nach Deutschland kommt?
 
        #283  

Member

Lt Visa Handbuch des AA
"Es sollten in der Regel nur Zertifikate akzeptiert werden, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt."

Also max 1 Jahr alt in der Praxis bei A1.


Zum anderen Thema es gibt ABHs die mitspielen wenn ihr es schaffen solltet in D zu heiraten . Grund ist:
"
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
....

er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes,
"
mit Hochzeit in DK kann das aber nicht funktionieren da ihr ja nach der Hochzeit nach D einreist und somit die Voraussetzungen nicht nach Einreise entstanden sind.
 
        #284  

Member

Member hat gesagt:
Lt Visa Handbuch des AA
"Es sollten in der Regel nur Zertifikate akzeptiert werden, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt."

Also max 1 Jahr alt in der Praxis bei A1.


Zum anderen Thema es gibt ABHs die mitspielen wenn ihr es schaffen solltet in D zu heiraten . Grund ist:
"
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
....

er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes,
"
mit Hochzeit in DK kann das aber nicht funktionieren da ihr ja nach der Hochzeit nach D einreist und somit die Voraussetzungen nicht nach Einreise entstanden sind.

Genau so sieht's aus.
Aber die Ausländerbehörden haben in Deutschland zu viel Eigenmacht und können je nach Willkür entscheiden, wie sie wollen.
Manche Ausländerbehörden juckt es nicht, wenn a A1 schon deutlich älter als 1 Jahr ist.
Manche Ausländerbehörden erteilen auch bei Hochzeit in Dänemark den Aufenthaltsitel und verlangen nicht, dass dieser dann im Heimatland erst beantragt wird. "Ermessensentscheidung" sagen sie dann...

Auch mit der Verpflichtung zum Integrationskurs entscheiden sie je nach Gusto. Sprachschulen scheinen momentan aufgrund unserer arabischen Freunde ziemlich voll. Dazu noch die Ukrainer.
Manche asiatische Frauen deutscher Steuerzahler wollen teilnehmen, weil sie die Sprache lernen wollen und werden abgelehnt, z.b. wegen vorhanden Hochschulzeugnis. Also muss man es dann komplett zahlen. Der Flüchtling, der noch nie was einbezahlt hat, kriegts natürlich umsonst.
Eigentlich ja auch aus Sicht des Staates kompletter Irrsin, da man ja jemanden mit Hochschulzeugnis eigentlich schnellstmöglich dem deutschen Arbeitsmarkt zuführen sollte. Aber dem legt man dann wieder Steine in den Weg...
 
        #285  

Member

Member hat gesagt:
Thai Lady hat nun A1 bestanden und ist bis zum 5.10. bei mir.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müsste sie nach dem Rückflug mit ihren übersetzten Papieren zur Botschaft nach Bangkok um dort ein Heiratsvisum zu beantragen.? ??
Könnte man dies auch jetzt hier in Deutschland machen ??

Was wäre wenn ich nun in Dänemark heiraten würde.
Könnhte ich mir die Botschaftsschritte / Ausreise ersparen und die Heirat hier sofort anerkennen lassen???
Kontakt zu einer hier erhaltenen Addy habe ich bereits.
Also wenn Du / Ihr euch den ganzen Papierkram mit den deutschen Behörden sparen wollt dann macht eine Heirat in Dänemark geht schnell und sehr wenig Papieraufwand Informationen findest Du genügend auf Deutsch im Internet. Zu empfehlen Tönder in DK.
Zeit habt Ihr ja noch reichlich bis Oktober
Ihr erhaltet eine Internationale Ehe Urkunde auf Deutsch Englisch und kann dann auch mit Apsille versehen werden.
Die Ehe wird selbstverständlich in DE anerkannt da ist das Standesamt und die AB machtlos.
Ausreisen müste Sie zwecks Familienzusammenführung schon, aber man kann hier versuchen mit der Ab eine Vorabzustimmung zu bekommen in dem man bei der AB alles im vorwege einreicht und klärt. Liegt aber an der Ab und Terminen . Mit einer Vorabzustimmung kann man den Antrag auf der Botschaft beschleunigen da ja die Zustimmung bereits erfolgte und so kann man einige Monate gewinnen, liegt aber an der AB ob die dieses machen möchten, sind ja auch dank unserer Ausländischen Mitbürger überlastet, .
Wie gesagt DK schnell und einfach
 
        #286  

Member

Member hat gesagt:
Wie lang gilt eine bestandene A1 Prüfung, wenn man das Visum (Heirat oder Familie) nicht sofort beantragt?

Kann man ein A1 auch z.b. 1 Jahr vor dem Visum machen, bevor Sie nach Deutschland kommt?

A1 soll zur Beantragung des Heiratsvisums eingereicht werden. Da sagte man meiner Freundin im April 23 in der Botschaft, also aktuell, dass ihr 18 Monate altes A1 wegen der Jahresregelung zu alt wäre. Es wird so durchgesetzt. Also nochmal zusätzlichen Aufwand und nochmal schön zahlen.
Die zuständige AB ist in meinem Fall sehr defensiv, frage nur wann denn der Termin zur Abgabe des Antrags zum Visum sei. Telefonisch nicht erreichbar, Kontakt nur per Email.

Wenn kein gemeinsames Leben in Deutschland geplant ist, kann eine Heirat in Dänemark hilfreich sein. Ist aber ein Aufenthaltstitel angestrebt - sehe ich nach den vielen langen Diskussionen hier und da keinen wesentlichen Vorteil. Auch mit einer anerkannten Ehe (ohne weiteren Aufenthaltstitel) ist weiterhin nur Schengen möglich.

Sicher gibt es Fälle, wo die Dame dann doch nicht wieder ausreisen musste, um mit einem neuen Visum einzureisen. Aber braucht man den Stress, darauf zu spekulieren und zu versuchen, das durchzubringen?

Member hat gesagt:
sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn,
Was gäbe es da für Möglichkeiten? Mir fiele im Moment nur Schwängern ein ...
 
        #287  

Member

Member hat gesagt:
Also wenn Du / Ihr euch den ganzen Papierkram mit den deutschen Behörden sparen wollt dann macht eine Heirat in Dänemark geht schnell und sehr wenig Papieraufwand Informationen findest Du genügend auf Deutsch im Internet. Zu empfehlen Tönder in DK.
Zeit habt Ihr ja noch reichlich bis Oktober
Ihr erhaltet eine Internationale Ehe Urkunde auf Deutsch Englisch und kann dann auch mit Apsille versehen werden.
Die Ehe wird selbstverständlich in DE anerkannt da ist das Standesamt und die AB machtlos.
Ausreisen müste Sie zwecks Familienzusammenführung schon, aber man kann hier versuchen mit der Ab eine Vorabzustimmung zu bekommen in dem man bei der AB alles im vorwege einreicht und klärt. Liegt aber an der Ab und Terminen . Mit einer Vorabzustimmung kann man den Antrag auf der Botschaft beschleunigen da ja die Zustimmung bereits erfolgte und so kann man einige Monate gewinnen, liegt aber an der AB ob die dieses machen möchten, sind ja auch dank unserer Ausländischen Mitbürger überlastet, .
Wie gesagt DK schnell und einfach
Der Standesbeamte in Lengerich (NRW) hat uns mitgeteilt, das er Apostillen generell nicht anerkennt und schon 7 in DK geschlossene Ehen erfolgreich nicht anerkannt hat!
VG
 
        #288  

Member

Die Voraussetzung für den at nahc Einreise wäte ja mit Hochzeit in D theoretisch erreicht. Wie gesagt es gibt ABHs die das Durchwinkeln. Das Problem ist wenn die ABH auf Zeit spielt läuft das Schengen Visum ab und man hat das Problem. Denn im Gegensatz zum nationalen Visum gibt's bei Schengen keine "Fiktionswirking "
 
        #289  

Member

Das Standesamt muss gar nichts anerkennen. Wir waren nach unserer Hochzeit in Dänemark nur beim ABH und bei Einwohnermeldeamt.
Die Heiratsurkunde vorgelegt und der neue Familienstand wurde eingetragen. Das deutsche Standesamt muss nix anerkennen.
Dann ist Sie zurück nach Thailand und war 2 Monate später wieder da. A1 war 9 Monate alt, dann hier Integrationskurs, natürlich den Eigenanteil selbst bezahlt. Nach dem der bestanden war, hat wegen Corona länger gedauert, waren drei Jahre vorbei.
Dann hat Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und nach 6 Wochen war sie eingebürgert.
 
        #290  

Member

Member hat gesagt:
Das Standesamt muss gar nichts anerkennen. Wir waren nach unserer Hochzeit in Dänemark nur beim ABH und bei Einwohnermeldeamt.
Die Heiratsurkunde vorgelegt und der neue Familienstand wurde eingetragen. Das deutsche Standesamt muss nix anerkennen.
Dann ist Sie zurück nach Thailand und war 2 Monate später wieder da. A1 war 9 Monate alt, dann hier Integrationskurs, natürlich den Eigenanteil selbst bezahlt. Nach dem der bestanden war, hat wegen Corona länger gedauert, waren drei Jahre vorbei.
Dann hat Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und nach 6 Wochen war sie eingebürgert.
Doch das deutsche Standesamt ist der Part (des Einwohnermeldeamtes) dass die Ehe einträgt.
Wenn dann noch die Ehe nicht in/via Berlin in eine deutsche Eheurkunde umgeschrieben wird, kann es passieren, dass man nach einem Umzug (anderes Standesamt) plötzlich nicht mehr verheiratet ist.
Die Diskussion wurde hier im Forum vor langer Zeit schon einmal geführt, bitte Suchen! Geändert hat sich an der Zuständigkeit des Standesamtes nichts!
 
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