Lt Visa Handbuch des AA
"Es sollten in der Regel nur Zertifikate akzeptiert werden, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt."
Also max 1 Jahr alt in der Praxis bei A1.
Zum anderen Thema es gibt ABHs die mitspielen wenn ihr es schaffen solltet in D zu heiraten . Grund ist:
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Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
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er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes,
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mit Hochzeit in DK kann das aber nicht funktionieren da ihr ja nach der Hochzeit nach D einreist und somit die Voraussetzungen nicht nach Einreise entstanden sind.