In allen Fällen wurde bei uns im nicht-EU-Ausland immer der Pass und der Aufenthaltstitel meiner Frau von der Airline kontrolliert. Zum Teil war online-boarding nicht möglich. Dafür kann man, sofern vorhanden, bei der Einreise in Deutschland den "Einreiseschalter für gemischte Familien" nutzen. Da ist so gut wie nie eine Schlange.Member hat gesagt:Meine Frau hat jetzt nach 5 Monaten Wartezeit endlich ihren Aufenthaltstitel (Gültigkeit 3 Jahre) bekommen.
Wie verhält es sich jetzt, wenn sie den Schengenraum verlassen möchte?
Z.B. wir gehen 2 Wochen nach Brasilien in den Urlaub.
Bei der Einreise zeigt sie dann einfach ihren Thai Reisepass & den Aufenhaltstitel (Karte) vor und kann Einreisen?
Kann es da zu Problemen kommen, wenn man im Ausland boarden möchte und die Airline aus "Unwissenheit" ein Schengen-Visum verlangt?
Member hat gesagt:EU Pass kann man auch mit Schengenvisum anstehen wenn der EU Bürger dabei ist.
Member hat gesagt:So lange ihr nicht länger als 6 Monate am stück im Ausland bleibt ist kein Problem .
Ihr könnt bei Einreise und auch Ausreise !!! wenn es kein "gemischt" Schalter gibt sogar die automatische Grenzkontrolle benutzen oder bei EU Pass anstellen
Einfach Reisepass auflegen der AT wird automatisch geprüft
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Den "fehler" hatte ich erst vor einem Monat gemacht bin mit meiner Frau Pinay in der nicht EU Passport Schlange in DUS 40 Minuten abgestanden weil Messe war.
Ich wurde dann bei der Passkontrolle gefragt warum wir denn hier anstehen meine Frau mit Aufenthaltserlaubnis hat doch "Priorität". Also Aufenthaltserlaubnis ist viel besser als ein Schengen Visum keine sorge und viel Spass im Urlaub.
NeinMember hat gesagt:Hallo zusammen,
ich habe den Thread nun nur grob gelesen, Schande über mein Haupt.
Meine Frage ist: Wenn die Partnerin bereits einen Aufenthaltstitel für ein anderes EU Land besitzt, braucht sie dann trotzdem das Heiratsvisum um in D zu heiraten ?
Ja aber sie kann das Visum dann in diesem EU Land beantragen . Erzähle mehr wie helfen gerneMember hat gesagt:Hallo zusammen,
ich habe den Thread nun nur grob gelesen, Schande über mein Haupt.
Meine Frage ist: Wenn die Partnerin bereits einen Aufenthaltstitel für ein anderes EU Land besitzt, braucht sie dann trotzdem das Heiratsvisum um in D zu heiraten ?
OK ja stimmt für die Hochzeit an sich nicht denn sie kann ja dann nach D einreisen um zu heiraten. Allerdings wenn sie nach der Hochzeit in D bleiben will ist es was anderes..Member hat gesagt: